Kurz-Urteil: WKStA meldet keine Rechtsmittel an
WIEN. Der ehemalige Bundeskanzler war am Freitag wegen Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden.
Dessen einstiger Kabinettschef Bernhard Bonelli erhielt sechs Monate bedingt. Beide kündigten bereits Berufung gegen das Urteil an.
Kurz war in einem von ursprünglich drei Anklagepunkten in erster Instanz verurteilt worden. Dieser betraf seine Aussagen zur Besetzung von Aufsichtsräten in der Staatsholding ÖBAG. Laut der Urteilsbegründung von Richter Michael Radasztics habe der Ex-Kanzler den Eindruck erweckt, im Wesentlichen nichts damit zu tun gehabt zu haben. Zeugenaussagen im Beweisverfahren hätten dem aber widersprochen.
Freispruch in ähnlich gelagertem Fall
Einen Freispruch gab es für Kurz hingegen in einem ähnlich gelagerten Fall, und zwar zur Vorstandsbesetzung durch Thomas Schmid. Hier sah das Gericht keine Widersprüche. Ebenso wenig zu einer Vereinbarung zwischen Schmid und dem einstigen Freiheitlichen Verbindungsmann bei den Koalitionsverhandlungen von ÖVP und FPÖ, Arnold Schiefer. Auch die Verurteilung Bonellis betraf die Aufsichtsratsbestellungen alleine.
In der Strafprozessordnung ist festgelegt, dass bei allen mit mehr als einem und höchstens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedrohten Verbrechen und Vergehen (darunter fällt die falsche Beweisaussage) ein Einzelrichter entscheidet. Berufungen wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe gehen dann an das übergeordnete Oberlandesgericht (OLG) - in diesem Fall dann ein Drei-Richter Senat am OLG Wien.
Einen solchen Schritt setzte die WKStA nun nicht, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde auf APA-Anfrage. Kurz' Verteidiger Otto Dietrich sowie Bonellis Verteidiger Werner Suppan gaben hingegen bereits zu Ende der Verhandlung bekannt, Berufung wegen Nichtigkeit der Schuld und Strafe anzumelden. In mehreren Interviews bezeichnete der Ex-Kanzler das Urteil gegen ihn als unfair.
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https://www.msn.com/de-at/nachrichten/other/justiz-bombe-kurz-richter-wegen-geheimnisverrat-verurteilt/ar-BB1iYTm9?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=678eff41f4944ecaa0db77771f90da26&ei=8
hobts scho glogen heute? jo? Joo??
Schade das die Staatsanwaltschaft keine Rechtsmittel anmeldet!
Die 8 Monate sind zu wenig für den Studiumabbrecher!
Haben Sie studiert?
Wenn das Urteil bestätigt wird dann lässt sich Kurz sicher im Herbst statt Nehammer aufstellen .... genug gibt es ja was ihm noch immer als Messias sehen .... und wird somit die Richter entlassen!
Keine Sorge, ihr Szenario wird nicht eintreffen.
Kann mir nicht vorstellen, dass Kurz auf das derzeitige Gehalt verzichten wird!🤭
Der Rechtsvertreter von Kurz, Dr. Otto Dietrich kann einem leid tun, weil er nicht durchkommt!
Dem Richter wird von allen Seiten korrektes Vorgehen bestätigt!
Hr. Kurz braucht sich über das milde Urteil nicht beschweren. Der Strafrahmen würde für ein derartiges Delikt bis zu drei Jahren vorsehen.
Auch ein ausgewiesener Strafrechtsexperte hat von einem sehr milden Urteil für Hrn. Kurz gesprochen.
Mild ist das Urteil nicht gerade,
aber das wird in der Berufung noch einmal von echten Experten überprüft.
basti?
Warum legt die WKStA kein Rechtsmittel ein? Sie wissen wohl, dass in einer Berufung es anders aussehen wird. Wenn von 7 Zeugen 6 den Angeklagten entlasten und nur einer belastet hat das wie man in Österreich so schön sagt ein "Gschmackerl".
Wenn die Begründung des Richters schlüssig ist und auch sonst keine Mängel zu erkennen sind, wird man kaum in die Berufung gehen.