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Kurz-Prozess wegen Falschaussage: Das Urteil könnte am Freitag fallen

19. Februar 2024, 00:04 Uhr
Kurz-Prozess wegen Falschaussage: Das Urteil könnte am Freitag fallen
Der frühere Kabinettschef Bernhard Bonelli und Ex-Kanzler Sebastian Kurz erwarten in Bälde ihr Urteil. Bild: APA/HELMUT FOHRINGER

WIEN. Freitag um 8.30 Uhr beginnt im Großen Schwurgerichtssaal am Wiener Landesgericht der voraussichtlich letzte Verhandlungstag im Prozess gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (VP) und dessen früheren Kabinettschef Bernhard Bonelli.

Zuvor soll am Freitag noch einmal der frühere Vorstand der Staatsholding ÖBAG, Thomas Schmid, befragt werden sowie ein russischer Geschäftsmann, der zuletzt wegen Unwohlseins abgesagt hatte. Danach stehen die Plädoyers der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sowie der beiden Verteidiger auf dem Programm. Richter Martin Radasztics wird das Urteil als Einzelrichter treffen, da es kein Schöffenprozess ist. Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre Haft.

Am 18. Oktober startete der Prozess, damals war mit einer Urteilsverkündung am 23. Oktober gerechnet worden. Die Befragungen dauerten länger, neue Zeugen wurden beantragt. Kurz und Bonelli müssen sich wegen Falschaussage vor Gericht verantworten. Sie sollen im Ibiza-Untersuchungsausschuss wissentlich die Unwahrheit über ihre Rolle bei der Errichtung der Staatsholding ÖBAG und der Besetzung des Aufsichtsrats und des Vorstandes gesagt haben.

Aus drei wurden zwei

Ursprünglich war auch die frühere Generaldirektorin der Casinos Austria und ehemalige VP-Vizechefin Bettina Glatz-Kremsner angeklagt. Sie räumte vor Gericht ein, Fehler gemacht zu haben und erhielt eine Diversion. Das Verfahren gegen die 61-Jährige wurde eingestellt, sie musste 104.060 Euro zahlen und bleibt weiter unbescholten. Aus den drei Angeklagten wurden damit zwei.

Mitte Dezember sagte Thomas Schmid aus. Er hatte den Kronzeugenstatus beantragt und belastete Kurz mit seiner Aussage schwer. Die ebenfalls als Zeugen geladenen Ex-Minister Hartwig Löger und Gernot Blümel zeichneten ein differenzierteres Bild über den ÖBAG-Bestellmodus.

Auf Antrag der Verteidigung ließ Richter Radasztics zudem zwei russische Geschäftsmänner als Zeugen zu. Die Befragung Ende Jänner wurde zur Farce: Ein Geschäftsmann sagte kurzfristig ab. Der andere war via Zoom aus der österreichischen Botschaft in Moskau zugeschaltet worden. Die Anwälte wollten beweisen, dass Schmid unglaubwürdig sei. Er soll sich in Amsterdam mit den Russen wegen eines Jobinterviews getroffen haben. Dabei soll er gesagt haben, dass er von der WKStA unter Druck gesetzt worden sei.

Vor Gericht verstrickte sich der russische Zeuge aber in Widersprüche. Zudem stellte sich heraus, dass Kurz’ Anwalt Otto Dietrich dem Zeugen bei der Formulierung der eidesstattlichen Erklärung geholfen hatte. Schmid soll nun am Freitag über das ominöse Treffen mit den Russen berichten.

Hohe Verurteilungsquote

Kurz wäre nicht der erste Kanzler, der wegen Falschaussage verurteilt wird. Auch der frühere SP-Kanzler Fred Sinowatz musste wegen desselben Vergehens 360.000 Schilling Strafe zahlen.

Die Verfahren wegen falscher Beweisaussage sind rückläufig: 2013 wurden noch 1480 Prozesse geführt, 2023 waren es 1058. Hoch ist hingegen die Verurteilungsquote: 2023 gab es 797 Verurteilungen wegen falscher Zeugenaussage und 261 Freisprüche. Ins Gefängnis gehen fast ausschließlich vorbestrafte Täter. Da Kurz unbescholten ist, dürfte er im Falle einer Verurteilung mit milderen Sanktionen wie einer bedingten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe zu rechnen haben.

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