Kocher gegen generellen Arbeitsmarktzugang für Asylwerber
WIEN. Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) reagiert auf das Urteil der Verfassungsrichter und schreibt dem AMS ein neues Vorgehen bei der Beschäftigung von Asylwerbern vor.
Die Höchstrichter haben die bisherige Regelung gekippt, wonach Asylwerber nur als Saisonkräfte arbeiten durften. Kocher betont, dass es auch künftig keinen generellen Arbeitsmarktzugang für Asylwerber geben werde. Sie sollen nur dann arbeiten dürfen, wenn das AMS keine Arbeitslosen auf den Job vermitteln kann.
"Mit dem Erlass wird klargestellt, dass Asylwerber keinen generellen Arbeitsmarktzugang haben. Vielmehr sind arbeitslose Inländerinnen und Inländer sowie Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte vorrangig zu vermitteln", betont Kocher in einer Aussendung. Geregelt wird das in einem der APA vorliegenden Erlass, der nach Angaben des Ministeriums neben regulären Arbeitsplätzen auch für Lehrstellen gilt.
Grundvoraussetzung für den Zugang von Asylwerbern zum Arbeitsmarkt ist, dass sie seit zumindest drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind und über einen Abschiebeschutz verfügen. Der Erlass stellt aber klar, dass sie nur nach einer "konsequenten Arbeitsmarktprüfung" und nach einhelliger Zustimmung im AMS-Regionalbeirat beschäftigt werden dürfen. Konkret soll das AMS den Unternehmen, die Asylwerber beschäftigen wollen, Ersatzarbeitskräfte aus den Reihen der bestehenden Arbeitslosen vermitteln - auch überregional. "Dabei sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die offene Stelle mit verfügbaren Inländerinnen/Inländern oder am Arbeitsmarkt integrierten Ausländerinnen/Ausländern zu besetzen", schreibt Kocher.
Kocher will "strenge Praxis" beibehalten
Anträge von Unternehmen, die von vornherein keine Bereitschaft zur Beschäftigung dieser vermittelten Arbeitslosen zeigen, sollen abgelehnt werden, so Kocher mit Verweis auf entsprechende Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs.
Ziel des Erlasses ist laut Kocher, "die bisherige strenge Praxis im Vollzug beizubehalten". Ob das gelingt, will sich das Ministerium vom Arbeitsmarktservice mit monatlichen Bilanzen über die Verfahrensergebnisse und die Beschlüsse des Regionalbeirats berichten lassen.
Der Verfassungsgerichtshof hatte die bisher geltenden Erlässe, die Asylwerber vom Zugang zum Arbeitsmarkt außerhalb des Saisonnierbereichs ausgeschlossen hatten, aufgehoben. Die Erlässe waren nämlich zu weitreichend und hätten als Verordnungen erlassen werden müssen. Dies war laut Arbeitsministerium aber nicht möglich, weil das Ausländerbeschäftigungsgesetz keine entsprechende Verordnungsermächtigung vorsehe.
Nachdem der Europäische Gerichtshof bestätigt, daß Arbeitgeber das Recht haben muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern zu verbieten, während unser VfGH durch die Aufhebung des Kopftuchverbotes in Volksschulen Kinder zu Außenseitern und Opfer der Religiosität-politischen Einstellung ihrer Eltern macht, eine weitere weltfremde Entscheidung des VfGH, die Arbeitsminister Kocher hoffentlich sehr vorsichtig umsetzt.
Asylwerber sollten weiterhin nur eingeschränkt Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. Asyl bedeutet nicht dauerhaften Aufenthalt im jeweiligen Gastland, daher ergeben sich auch nur eingeschränkte Arbeitsmöglichkeiten.
Eine Berufsausbildung (mind. 3 Jahre) kann schon eine zu lange Aufenthaltsdauer bedeuten. Eine Arbeitsstelle zu haben ist für Asylwerber jedoch keine Berechtigung auf dauerhaften Aufenthalt in Österreich. Allerdings sollten die Asylwerber verpflichtet werden weitgehend selbst für den Unterhalt, während der Aufenthaltsdauer in Ö., zu sorgen.
Naja, die meisten Asylsuchenden bleiben aber im Land und eine Beschäftigung dient unbetritten der besseren Integration. Ob Sozialhilfe an In- oder Ausländer bezahlt wird kostet das gleiche.
Mit Kocher hat sich Kurz einen Speichellecker eingefangen, der sich gut in die unfähige türkise Versagerregierung einfügt.
Auch das "neue" Vorgehen von Kocher wird vor dem Verfassungsgericht nicht standhalten. - Ein Bisserl Alltagsrassismus hald um politisches Kleingeld zu sammeln.
«Alltagsrassismus»
Haben zum Beispiel Schulplatzwerber aus Südafrika einen Arbeitsmarktzugang irgend einer Art?
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/aufenthaltsbewilligung/bescheinigungen/schueler.html
Meiner Meinung nach sind die ABewerber zur (Saison) Arbeit
als Gegenleistung für die erhaltenen Leistungen der Gesundheitskasse & der anderen Leistungen der Grundversorgung zu verpflichten.
Durchaus nicht von der Hand zu weisende Schlüsse, wenn gleichzeitig im Hintergrund Branchen wie Friseure oder Fußpflege zu Schlüsselarbeitskräftenerklärt werden um Billigarbeiterkolonnen aus Drittländern jenseits des Ural die Rutsche ins Mutterland der Freunderlwirtschaft zu legen.
Wir suchen derzeit händeringend europaweit/österreichweit für unsere Baustellen Personal. In meiner 30 jährigen Karriere im Montagebereich habe ich so eine Leere an verfügbaren Arbeitskräften europaweit noch nie erlebt. Das Thema Integration von Asylwerber am Arbeitsmarkt ist da Nebenkriegsschauplatz eröffnen um vom Problem abzulenken.
Ich finde es in jedem Fall sinnvoll, Asylwerbern den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Erstens wird es damit leichter festzustellen wer sich wirklich integrieren will, und wer nur aufgrund der Sozialleistungen bis Österreich fliehen "musste".
Zweitens sollte es die Integrationen für den Einzelnen in jedem Fall fördern.
Drittens - es gibt auch ausreichend Österreicher die in der sozialen Hängematte liegen, weil sie sich für gewisse Arbeiten zu schade sind. Hauptsache dann laut schreien "der Ausländer nimmt uns den Job weg!" - sorry, dann bitte selber den Allerwertesten in die Höhe bekommen...
Und warum nicht? In vielen Branchen sind keine Fachkräfte mehr verfügbar, warum nicht den Asylwerbern eine Chance geben...
Und wenn ein Asylwerber mit vl gebrochenem Deutsch und eingeschränkteren Fähigkeiten einem Österreicher den Job wegschnappt, muss sich dieser wahrscheinlich die unliebsame Frage stellen, ob er nicht einfach "a Flaschn" ist!