VfGH öffnet Arbeitsmarkt und Lehre für Asylwerber
WIEN. Arbeitsminister will neue Einschränkungen, Grüne dagegen
Der weitgehende Ausschluss von Asylwerbern vom Arbeitsmarkt und von einer Lehre ist rechtswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Mittwoch entschieden.
Aufgehoben wurden zwei Erlässe, einer aus 2004 vom damaligen Arbeitsminister Martin Bartenstein (VP), wonach Asylwerber nur als Saisonarbeiter oder Erntehelfer arbeiten dürfen, und auch das erst 2018 unter Türkis-Blau von Ex-Ministerin Beate Hartinger-Klein (FP) erlassene Zugangsverbot zur Lehre.
Formale Gründe
Das Höchstgericht