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3-G-Zertifikat mit QR-Code: So kommen Sie zum Grünen Pass

Von nachrichten.at/apa, 20. Juni 2021, 16:42 Uhr
Impf-, Genesungs- oder Testzertifikat
Bild: UNBEKANNT (BMSGPK)

WIEN. Der Grüne Pass soll ab 1. Juli mehr Reisefreiheit für Getestete, Genesene und Geimpfte bringen. In Österreich gibt es ihn schon - und seit Sonntag ist auch ein Impfnachweis abrufbar. Wir haben die Schritte und Eckpunkte zu dem EU-konformen Zertifikat zusammengefasst.

Später als ursprünglich angekündigt, aber nun doch schneller als erwartet, ist der Grüne Pass im Vollausbau einsatzbereit. Inzwischen kann man neben Zertifikaten über Corona-Tests und die Genesung von einer Covid-19-Infektion über gesundheit.gv.at auch Impfnachweise mit EU-konformen QR-Codes erstellen und abrufen. Allerdings könne es wegen der vielen Zugriffe auf die Plattform teilweise zu Verzögerungen kommen, betonte eine Sprecherin des Ressorts am Sonntag.

Noch am Samstag war man im Ressort von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) davon ausgegangen, dass der Vollbetrieb mit kommender Woche starten wird. Nun sei die Umstellung doch schneller gegangen als erhofft, erklärte eine Sprecherin.

Fragen und Antworten zum Grünen Pass:

Was ist der Grüne Pass?

Es ist ein Überbegriff für ein EU-konformes Zertifikat, das eine Impfung, eine durchgemachte Infektion oder ein negatives Testergebnis mittels QR-Code auf Papier oder in digitaler Form nachweist. Es handelt sich also um ein Impf-, Genesungs- oder Testzertifikat.

++ HANDOUT ++ CORONA: ILLUSTRATION ZERTIFIKAT GR?NER PASS
Der elektronische Grüne Pass mittels QR-Code ist seit 10. Juni in Betrieb. Bild: UNBEKANNT (BMSGPK)

Wie komme ich zu dem Zertifikat mit QR-Code?

Elektronisch: Für das Erstellen und Abrufen können Sie sich über das Gesundheitsportal unter gesundheit.gv.at per Handysignatur oder Bürgerkarte anmelden. Mit einem Klick auf "Grüner Pass" gelangen Sie zu den Unterlagen. Die persönlichen Zertifikate werden als simple PDF-Dateien zum Download angeboten. Die Dokumente kann man abspeichern (etwa am Smartphone) oder auch ausdrucken.

Eine Handy-App oder ein Programm für den Desktop gibt es nicht: Das Gesundheitsministerium warnt vielmehr vor der Installation jeglicher "Grüner Pass"-Apps, da es sich dabei um Betrugsversuche handle, konkret verweist das Ministerium auf eine Betrugs-App mit dem Titel "Corona Green Pass Austria".

Wer weniger technikaffin ist oder keine Handysignatur hat, kann sich an Gemeindeämter, Bezirksverwaltungsbehörden oder ELGA-Ombudsstellen wenden und dort die Unterlagen ausdrucken lassen.

  • Ein Testzertifikat (inkl. QR-Code) kann man nach erfolgtem Test wie schon bisher mittels personalisiertem Direktlink abrufen. Selbsttests finden allerdings keinen Eingang in den "Grünen Pass", sie sind im Inland aber weiterhin als "Eintrittstests" gültig.
  • Bei den Genesenen gilt: in den "Grünen Pass" kommt ein solches Zertifikat samt QR-Code nur dann, sofern der Betroffene im vergangenen halben Jahr einen positiven PCR-Test hatte - und dieser im Epidemiologische Meldesystem (EMS) erfasst wurde.
  • Das Impfzertifikat mit QR-Code kann ebenfalls über einige Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden, bei den ELGA-Ombudsstellen oder künftig bei den Kundenservicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse ausgedruckt werden. Zusätzlich wird man sich das Impfzertifikat in Apotheken, bei niedergelassenen Ärzten ausdrucken lassen können, diese Möglichkeit soll im Laufe der Woche starten. Aufpassen müssen Genesene, die nur einen Erststich erhalten haben: Denn diese bekommen im "Grünen Pass" nur diese Erstimpfung vermerkt - und diese verliert nach drei Monaten ihre Gültigkeit - an einer EU-weiten Lösung wird gearbeitet.

Zusatzservice für Geimpfte: Laut Ministerium sollen all jene, die bis Ende Juni vollimunisiert sind, per Post einen Ausdruck des Impfnachweises erhalten. Im Lauf der kommenden Woche soll es außerdem möglich sein, den Impfnachweis auch in Apotheken oder Hausarztpraxen auszudrucken.

Wie komme ich zur Handysignatur?

Die Handy-Signatur ist wie eine Unterschrift, nur elektronisch. Sie ermöglicht es, mithilfe seines Mobiltelefons online seine Identität nachzuweisen. Die Signatur kann entweder übers Internet, zum Beispiel über Finanzonline, beantragt oder persönlich bei Stellen wie Finanz- oder Postamt aktiviert werden. Weitere Infos auf handy-signatur.at

Was bringt der Grüne Pass?

Er gilt als Zutrittsnachweis, etwa für Gastronomie und Kultur. Ab 1. Juli soll damit das Reisen innerhalb Europas einfacherer und sicherer werden. Einen großen Haken gibt es aber: Die EU-Staaten können die Einreiseregelungen selbst bestimmen - so könnten zum Beispiel Genesene in einem Land nur eine Impfung brauchen, in einem anderen Land jedoch zwei Stiche. Wer also mit dem Grünen Pass ins Ausland will, sollte sich vorher noch einmal genau anschauen, welche Voraussetzungen im Urlaubsland gelten.

Wie wird kontrolliert?

Das über gesundheit.gv.at erhältliche PDF-Dokument ist mit dem erwähnten QR-Code versehen. Dieser kann von einer kontrollierenden Stelle aus dem Dokument (elektronisch abgespeichert, z.B. am Handy, oder auch ausgedruckt) ausgelesen werden.

Über die Internetseite "Green Check" können etwa Kellner, Veranstaltungsbetreiber oder andere Kontrolleure den QR-Code scannen und überprüfen, ob der Pass gültig ist. Auf dem Display erscheint ein grünes Hakerl sowie Name und Geburtsdatum. Erscheint ein rotes Verbotszeichen, ist der Pass ungültig. Möglicher Grund ist eine abgelaufene Testung.

Ist der Grüne Pass verpflichtend?

Nein, die Teilnahme ist freiwillig. Neben dem Angebot einer Bestätigung mittels QR-Code wird die Vorlage eines Papiernachweises in Kombination mit einem amtlichen Ausweis innerhalb Österreichs weiterhin möglich sein. Für einen Grenzübertritt empfiehlt es sich jedenfalls, ein Zertifikat inklusive QR-Code zu besorgen.

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123  Kommentare
123  Kommentare
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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 21.06.2021 23:29

Um Gottes willen!

Jetzt jammern die Handyverrückten Österreicher, weil sie ein App für ein Handy bekommen können.

In Österreich sind die Kinder ja schon anatomisch mit einem Handy verwachsen.

Die Regeln sind größtenteils aufgehoben und trotzdem wird noch immer über den "angeblichen" Verlust der Bürgerrechte gejammert.

Ich frage mich, was danach kommt, wenn alle Regeln aufgehoben sind, über was dann gejammert wird? Das Jammern wird jedenfalls kein Ende nehmen.

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oblio (24.788 Kommentare)
am 21.06.2021 20:47

Wozu brauch ich den grünen Pass, wenn ich einen Impfpass habe?

Ich hab das Handy nicht permanent mit, weil ich ohnehin nicht sprechen will,
wenn ich Besuche mache, einkaufen gehe oder sonst unterwegs bin.

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 21.06.2021 23:10

Aha, aber den Impfpass schleppen Sie überall mit hin?!

Machen Sie sich nicht lächerlich!

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MartinFellinger (185 Kommentare)
am 22.06.2021 20:57

Wenn ich den Impfpass 3 Wochen überall mit hin nehme fällt e auseinander.
Wahrscheinlich würde ich ihn jedes 2. Mal vergessen.
Jetzt hab ich einen Screenshot am Handy und einen ausgedruckten und ausgeschnittenen QR Code in der Geldtasche.
Wenn der hin ist, druck ich ihn neu aus.

Sie können aber gerne weiterhin den Impfpass immer mitnehmen, wenn Ihnen das lieber ist.

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Soehne (932 Kommentare)
am 21.06.2021 20:26

Bei den "Profis" die diesen grünen Pass erfunden haben, muß die Frage erlaubt sein, ob sie bei der Verteilung des Kopfinhaltes vergessen haben sich zu melden.
Hausärzte werden sehr mangelhaft bis gar nicht informiert, bei der Impfstrasse in Leonding wird man behandelt als wenn man von einer Irrenanstalt kommt, jeder sagt was anderes und nichts funktioniert.
Leider kann man nicht mehr schreiben weil dann wieder wahrscheinlich zensuriert wird.
Das Geld das da wieder verschleudert wurde, wie auch bei der Gehirnwäschenwerbung, wäre sicher sinnvoller einsätzbar gewesen.

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( Kommentare)
am 21.06.2021 19:45

Diesen Pass brauche ich nicht.

Ich befolge meine "3 G" - G eboren, G elebt, G estorben!

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oeh (929 Kommentare)
am 22.06.2021 22:38

Und dazwischen meist gesund!

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Ybbstaler (969 Kommentare)
am 21.06.2021 15:51

Wieso muss der Gastwirt meinen Namen sehen? Da müsste es einen anonymen QR Code für Kellner, Wirt und Co geben und einen mit namentlicher Zuordnung für den Fall einer behördlichen Kontrolle wo auch ein Ausweis verlangt werden kann. Datenschutz?

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0x00 (2.049 Kommentare)
am 21.06.2021 19:32

Glauben Sie allen Ernstes, dass Handlanger der Minister (Beamte) in der Lage wären, sinnvolle Features für eine App zu spezifizieren, mit der sie auch so schon überfordert sind? Womöglich noch ein Feature in dieser Art: Ausblenden des Namens per default, Anzeige des im Reisepass/Perso hinterlegten Passfotos.
Dieses Land und seine Vertreter sind einfallslos

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Ybbstaler (969 Kommentare)
am 21.06.2021 20:19

Sie haben recht - Foto statt Name wäre eine geniale Idee!

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MartinFellinger (185 Kommentare)
am 22.06.2021 20:59

Bei einem Foto würde genauso über den Datenschutz gejammert werden. Und nicht jeder hat einen Reisepass und somit gibt es nicht für jeden ein Foto in irgendeiner Datenbank

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0x00 (2.049 Kommentare)
am 21.06.2021 15:14

Das alles wurde viel zu langsam implementiert. Österreich ist ein Nachzügler. Und trotzdem hat die Lösung die Qualität einer Husch-Pfusch-Lösung. Folgend 2 schöne Fehler zum Nachbauen:
Unter qr.gv.at lassen sich alle möglichen Zertifikate prüfen (entsprechende Zertifikate vorausgesetzt).
Fehler 1: Impfzertifikate, die *noch nicht* gültig sind, werden als gültig erkannt
Fehler 2: Testzertifikate werden gar nicht erkannt
Wieder ein Beweis mehr, dass man der Politik keine (IT-)Projekte überlassen darf.

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fesi (715 Kommentare)
am 21.06.2021 15:14

Schikts ma den scheis Pass zua und guat is.
Ich leg ihn in die Kloschüssel das mein A..ch auch was zu lachen hat.

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CedricEroll (11.089 Kommentare)
am 21.06.2021 16:33

Nur jemand wie Sie käme auf die Idee, sein Smartphone ins Klo zu schmeißen.

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diegedankensindfrei (1.700 Kommentare)
am 21.06.2021 15:12

Die Corona-Diktatur schreitet voran. Totale Überwachung, Kontrolle, Zwang.
Orwell´sche Zustände machen sich breit. Und das Volk ist dankbar, wieder ins Wirtshaus gehen zu dürfen.
Der Staat maßt sich an, unser Leben bis ins kleinste Detail überwachen und kontrollieren zu wollen. Sogar für einen Gasthausbesuch brauchen wir jetzt eine Genehmigung. Nicht einmal in den finstersten Diktaturen der Vergangenheit gab es sowas. Selbst in der UDSSR konnten die Leute ohne Genehmigung ins Gasthaus gehen, aber unter Diktator Kurz ist das nicht möglich.
Leute wacht auf: Wenn Unrecht Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

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CedricEroll (11.089 Kommentare)
am 21.06.2021 16:35

Wenn rechtsradikale Covidioten Brecht zitieren, weiß man, dass Sie keine Ahnung davon haben, wer Brecht war.

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honkey (13.662 Kommentare)
am 21.06.2021 16:45

Erleuchte uns...........Bitte!

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Bikerone (46 Kommentare)
am 21.06.2021 20:15

Solche wie sie sind covidioten. Hirnlose befehlsempfänger

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JoachimGrill (518 Kommentare)
am 21.06.2021 09:19

Was bitte ist daran kompliziert?
Für unsere Analphabeten wäre vielleicht noch Comic Version hilfreich aber sonst flutscht das wider Erwarten problemlos.

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 21.06.2021 12:54

Die meisten nutzen das Handy nur als Surf- und Spielzeug,
alles andere ist zu kompliziert.

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( Kommentare)
am 21.06.2021 19:49

und wieder andere speichern Fotos von Lulis und noch mehr es lebe "TÜRKIS/ÖVP/KURZ"-samt Idiotenanbetungsverein.

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sampao (232 Kommentare)
am 21.06.2021 09:17

Wer hat das baldovert?

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betterthantherest (34.026 Kommentare)
am 21.06.2021 08:05

"PCR Tests sind keine Grundlage für Maßnahmen wie Quarantäne oder Lockdown".

Na sowas. Das besagt eine Studie der Uni Duisburg.
78 % der im Untersuchungszeitraum positiv getesteten Menschen waren nicht ansteckend.

Verschwörungstheorie?

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Ricks (2.384 Kommentare)
am 21.06.2021 08:40

Da es bislang bzw. zur Zeit keine bessere Möglichkeit gibt, hat das Gesundheitsministerium keine andere Wahl als auf jene vorhandene PCR tests zurückzugreifen.
Es ist immer noch besser vorsichtiger zu sein, auch wenn es nicht perfekt ist, als im Blindflug umherzutappen.

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honkey (13.662 Kommentare)
am 21.06.2021 08:53

Wieso "Blindflug"???

Wozu gibt es Ärzte?

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Ricks (2.384 Kommentare)
am 21.06.2021 09:26

Honkey
Wir haben nicht genug Ärzte!!!

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honkey (13.662 Kommentare)
am 21.06.2021 09:47

Aso?

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betterthantherest (34.026 Kommentare)
am 21.06.2021 10:33

ricks

Die Menschen werden monatelang, ja jahrelang eingesperrt und die Wirtschaft wird ruiniert, weil wir in AUT zu wenig Ärzte haben?

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oblio (24.788 Kommentare)
am 21.06.2021 20:42

Die wissen auch nicht alles!
Da hätte ich einige G`schichtln parat!

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 21.06.2021 09:05

@worser

Es war irgendwie zu erwarten, dass du sowohl die Grundaussage als auch den Studieninhalt einseitig verzerrend wiedergibst.

Darum hier die Aussendung der Uni Diusburg im Original, am Ende des Artikels wird zur Studie verlinkt (die ist allerdings Fachenglisch):

https://www.uni-due.de/2021-06-18-studie-aussagekraft-von-pcr-tests

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betterthantherest (34.026 Kommentare)
am 21.06.2021 10:31

Alleswisser

ich habe garnichts verzerrt dargestellt.

Fakten sind:
Die Menschen werden rein aufgrund von PCR Testergebnissen unter Quarantäne gestellt.
Die Menschen wurden aufgrund von PCR Testergebnissen monatelang weggesperrt, Millionen Menschen wurde die Ausübung ihres Berufes verboten.

Natürlich gibt es eine Lösung - die Ermittlung von ct-Werten zusätzlich zum PCR Testergebnis.
Nur wurde das weder in D noch in AUT gemacht.

Also ist die Kernaussage richtig.

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 21.06.2021 10:25

Es gibt aufgrund der Individualität keinen Status "ansteckend" und "nicht ansteckend", die Wissenschaft nimmt ganz einfach einen Grenzwert für eine Virenkonzentration her und dieser muss natürlich auf der sicheren Seite liegen.

Wenn man eine Gauß'sche Glockenkurve oder Ähnliches bei der Verteilung heranzieht, dann ist auch klar, dass man eine Grenze niemals bei 100% oder 0% einziehen kann.

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betterthantherest (34.026 Kommentare)
am 21.06.2021 10:39

klettermaxe

den Menschen werden also rein präventiv die per Verfassung garantierten Freiheitsrechte vorenthalten,
rein präventiv wird die Wirtschaft ruiniert.

Ihre Aussage beweist, dass es bei den Coronamaßnahmen um vieles geht, nicht aber um die Gesundheit der Bürger.

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 21.06.2021 12:54

Prävention und Einbremsen von ansteckenden Krankheiten steht natürlich über den meisten verfassungsrechtlichen Rechten, solange man das nach dem Stand der Wissenschaft und Technik argumentieren kann. Sogar die SPÖ-Juristen bestätigen das.

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betterthantherest (34.026 Kommentare)
am 21.06.2021 13:28

Klettermaxe

Die Bundesregierung verfügt neuerdings über eine Datenevidenz?
Da schau einer an!

Was sind die Kernpunkte?
Wo ist diese nachzulesen?

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Michl82 (69 Kommentare)
am 21.06.2021 07:55

Nur mal eine grundsätzliche Frage inwieweit das rechtlich gedeckt ist. Soll keine Stichelei sein, sondern es interessiert mich wirklich.
Darf ein Kellner oder sonst wer einfach mal so meinen Gesundheitszustand bzw. Identität überprüfen? Das darf doch eigentlich nur ein Arzt bzw. eine Behörde oder sehe ich das falsch?

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honkey (13.662 Kommentare)
am 21.06.2021 08:55

Vor Corona war das so.......das ein Arzt festgestellt hat ob du Krank bist.

Neuerdings macht das ein "Test".......

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superplus (268 Kommentare)
am 21.06.2021 08:57

Der Kellner darf, wenn es im Gesetzt (Verordnung) steht. Und dort ist zu lesen, dass er muss.

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JoachimGrill (518 Kommentare)
am 21.06.2021 09:24

Eine sehr gute Frage mit einer komplizierten Antwort:
Der Gastwirt (Kellner ist bestenfalls der Erfüllungsgehilfe im Rechtssinn) ist laut Covid Gesetzgebung angehalten zu prüfen.
Verfassungsrechtlich ist er aber dazu nicht befugt, der Private kann also die Herausgabe dieser Information verweigern. Streng genommen ist der Gastwirt hier zwischen Pest und Cholera gelandet. Theoretisch kann er renitente Gäste rauswerfen (Hausrecht) was er aber aus Geschäftsrücksichten nicht tun wird.
Österreichische Lösung - don't ask, don't tell!

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gent (3.909 Kommentare)
am 21.06.2021 09:38

Treffend und pointiert zusammengefasst. Auch gibt es Betreiber der Registrierapp, welche die Angabe einer Emailadresse zum Pflichtfeld machen (z.B. beim Seimayr in Linz im Einsatz). Geht für mich gar nicht, die Handynummer hat (auch gemäß Verordnung) zu genügen.

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Ricks (2.384 Kommentare)
am 21.06.2021 09:57

Emailbestätigungen werden auch sonst - fast überall benötigt zur Registrierung !!
Das ist in der digitalen Welt HEUTZUTAGE schon gang und gebe und keine abnormale Sache !!!!

Auch bei der "digitalen Schulwelt" in den Lockdowns wurde man dazu aufgefordert beim Einloggen eine Mailadresse anzugeben !!

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gent (3.909 Kommentare)
am 21.06.2021 10:27

Wir sind hier nicht in der Schule; sondern ich schrieb über die Registrierung in der Gastronomie. Und hier haben wir es mit privaten Appbetreibern zu tun, welchen ich nicht notwendige Daten schlicht nicht geben mag. Vielleicht interessiert Sie das eh alles nicht, sondern Sie wollten mich bloß belehre(r)n.

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Ricks (2.384 Kommentare)
am 21.06.2021 09:25

Gastronomie & Hotellerie:

Identität:
Auch beim Einchecken als Übernachtungsgast ist vorzuweisen, WER übernachtet.
Diese Kontrollen gibt es schon eh und je und keinem hats gestört oder es wurde dabei gemeckert. Ob die Kontrollen der Wirt und die Hoteliers selbst machen oder ein angestelltes Personal,.... war nicht von Bedeutung - es war für alle Beteiligten selbstverständlich, da es "Vorschrift" ist.

Gesundheitszustand:
AUCH BISHER GALT, dass bei bisher bekannten ANDEREN schweren Ansteckungen, Krankheiten,... in Eigenverantwortung bzw. mit vorherigen Anweisungen des Arztes, keine Übernachtung, Reise oder Besuch einer Gaststätte gestattet war.
Auch das gesamte Personal in der Lebensmittelbranche musste früher auch d. Bazillenausscheidertest machen.

Daher waren die "Corona-Checks", Registrierung,... auch in der Gastronomie leichter einzuführen als im Handel.

Im Grunde hat JEDER ein Recht darauf, sich in einem nicht gefährdeten Bereich zu bewegen, zu übernachten, zu konsumieren,....

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oeh (929 Kommentare)
am 22.06.2021 22:46

Wir werden in Zukunft also nur mehr vollgetestet irgendwas machen können. Impfung ist nur ein Eigenschutz, nur der Test liefert ein Ergebnis.

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Analphabet (15.410 Kommentare)
am 21.06.2021 01:28

Wenn man gut schmiert, bekommt man dann auch einen goldfarbenen Impfpass?

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NedDeppat (14.165 Kommentare)
am 21.06.2021 07:17

Wie sonst soll man sich vom Pöbel abheben, wenn man nicht zur Famiglia gehört?

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Karlchristian (4.584 Kommentare)
am 20.06.2021 23:53

Bitte macht bei diesem Wahnsinn nicht mehr mit!
Wird ohnehin wie in Israel bald wieder abgeschafft

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zakamenem (1.021 Kommentare)
am 20.06.2021 23:08

Später als ursprünglich angekündigt, aber nun doch schneller als erwartet.
Ich brauche keinen grünen Pass. Ich habe einen gelben auf dem steht, dass ich 2mal gepfizert bin.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.351 Kommentare)
am 20.06.2021 21:45

In meinem Bekanntenkreis gibt es eine genesene mit (erster und nach aktuellem Stand einziger) Impfung:

- Sie braucht ein Genesungszertifikat. Das ist noch nicht downloadbar, da es offenbar die BH noch nicht aus dem damaligen Quarantänebescheid nacherfasst wurde.
Dieses ist dann für sich alleine ungültig, da die Infektion schon 7 Monate zurückliegt.

- Ein Impfzertifikat ist vorhanden. Für sich alleine gilt es nicht, da es nur Erstimpfung ausweist, die auch schon länger als 3 Monate zurückliegt.

Dh. Genesene mit Impfung fallen beim Greencheck durch den Rost!

Ein Bekannter, ebenfalls erkrankt und geimpft, hat sich nun - eigentlich unnötig - die 2. Teilimpfung geben lassen, damit er dann verreisen kann.

Pfusch!

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 20.06.2021 21:54

"Dh. Genesene mit Impfung fallen beim Greencheck durch den Rost!"

Nein, es fallen nur jene durch den Rost, welche so wie in deinem geschilderten Fall die Genesung nicht eingetragen haben. Egal aus welchem Grund - aber mit ein bisserl Eigeninitiative ruft man halt an und lässt dich das von der den Bescheid ausgestellt habenden BH nachtragen.

Das ist kein Hexenwerk.

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