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Erwerbsquoten: Unterschiede nach Herkunftsland

24. Oktober 2020, 00:04 Uhr

WIEN. Informationen, wie schnell sich verschiedene Gruppen von Flüchtlingen und Zuwanderern auf dem Arbeitsmarkt integrieren, liest Integrationsministerin Susanne Raab (VP) aus einer Analyse der Synthesis Forschung von Daten von Zuwanderern aus den Jahren 2000, 2007, 2015 und 2016.

Die Erwerbsbeteiligung von Flüchtlingen aus Syrien, Afghanistan und Russland, die 2016 zugewandert sind, beträgt 22 Prozent. Beim Zuwanderungsjahr 2000 beläuft sie sich auf 72 Prozent.

"Insbesondere für Frauen aus bestimmten Herkunftsländern braucht es mehr Anstrengungen auf dem Weg in die Unabhängigkeit", sagt Raab. Das zeige sich etwa bei Flüchtlingen aus Tschetschenien: Von diesen sind fünf Prozent jener, die 2016 nach Österreich kamen, berufstätig, bei den 2007 Eingereisten 44 Prozent. Unter den tschetschenischen Frauen betragen diese Prozentsätze drei bzw. 34 Prozent.

Bei Zuwanderern aus Türkei und Bosnien-Herzegowina liegen die Quoten der Erwerbsbeteiligung zwischen 71 Prozent (2016 zugewandert) und 78 Prozent (2000).

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1  Kommentar
1  Kommentar
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her (4.721 Kommentare)
am 24.10.2020 12:09

Integrationsministerin : Asyl ist gleich
Einwanderung?

https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Die_Rot-Weiss-Rot-Karte_Anwendungsbereich.html

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