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Grasser-Klage: Ehefrau und Julius Meinl als Zeugen

Von Jasmin Bürger, 28. März 2014, 00:04 Uhr
Grasser Prozess
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser am Donnerstag vor Beginn der Verhandlung im Handeslgericht Wien Bild: APA

WIEN. Der Auftritt war wohl kalkuliert: Erst um Punkt zehn Uhr, exakt zu Prozessbeginn, tauchte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser vor Verhandlungssaal 708 am Wiener Handelsgericht auf.

Wortkarg, aber lächelnd nahm er vor Richter Manuel Friedrichkeit Platz. Auf der Gegenseite: der von Grasser geklagte Peter Haunold, einstiger Steuerberater des Ex-Ministers und die Anwälte von Haunold sowie der Wirtschaftsprüferkanzlei Deloitte.

Grasser wirft Haunold vor, ihn falsch beraten zu haben und deshalb vor einem drohenden Finanzstrafverfahren zu stehen. Wie berichtet, droht dem Ex-Minister eine Nachzahlung von knapp fünf Millionen Euro sowie eine Strafe in dreifacher Höhe. Haunold weist die Vorwürfe zurück, Grasser habe seine Vorschläge nicht befolgt und eigenmächtig gehandelt.

Der gestrige Verhandlungsauftakt diente der Prozessvorbereitung. Das Verfahren dürfte zeitintensiv werden: Mindestens einen Tag, so Friedrichkeit, werde er jeweils für die Befragung von Grasser und Haunold brauchen – man einigte sich auf 14. und 15. Juli als Termine. Die weitere Zeugenliste des Richters war lang: An die 20 Personen – Mitarbeiter von Deloitte, eine Finanzbeamtin, aber auch Julius Meinl fanden sich darauf. Bei dessen Meinl Bank hatte Grasser nach seinem Ausscheiden aus der Politik die von der Finanzbehörde beanstandeten Einkünfte von zehn Millionen Euro lukriert.

Dass sich Fiona Grasser-Pacifico ebenfalls auf der Zeugenliste fand, erstaunte Anwalt Böhmdorfer zunächst: "Warum wollen Sie denn die Frau Grasser befragen?" "Na, die haben doch Sie beantragt", half ihm der Richter auf die Sprünge. Grassers Ehefrau hat eine der Liechtensteiner Stiftungen des Ex-Ministers gegründet – was laut Deloitte von Haunolds Vorschlägen abwich.

Den Streitwert des Verfahrens legte Friedrichkeit auf 2,4 Millionen Euro fest. Strittig war gestern auch noch das von Grasser behauptete überhöhte Beratungshonorar Haunolds: Wie der Kläger auf 283.000 Euro komme, sei nicht nachvollziehbar, so Friedrichkeit. Böhmdorfer kündigte an, eine genaue Darstellung nachzuliefern.

Wortreich "sprachlos"

Grasser, braun gebrannt, verfolgte die Verhandlung wortlos, wiederholt in sein Handy tippend. Erst nach Verhandlungsschluss wurde er gesprächig und beklagte wortreich, wie "sprachlos" er über die Fehlberatung sei. Deloitte sei ihm "empfohlen worden", er habe an den Vorschlägen "keine einzige Änderung" vorgenommen und Deloitte auch noch gebeten, die Stiftungskonstruktion der Finanz offenzulegen. "Mehr kann ich nicht machen", so Grasser.

Sollte in nächster Zeit ein Finanzstrafverfahren gegen ihn eröffnet werden, so berührt das den Zivilprozess nicht: Der Richter will jedenfalls durchverhandeln.

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2  Kommentare
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despina15 (10.072 Kommentare)
am 29.03.2014 07:27

ist er doch viel zu schön
das ich dass alles glauben
kann was man ihm vorwirft!
hahahaha!

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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 28.03.2014 07:19

..aller Zeiten, der in Klagenfurt BWL studiert und eine Diplomarbeit zum Thema Steuerrecht geschrieben hat, kennt sich mit Steuern nicht gut genug aus um zu erkennen dass er Steuern hinterzieht.

Vielleicht braucht es jetzt noch ein ärztliches Attest, dass er einen Sachwalter zur Seite braucht, da sich Alzheimer eingeschlichen haben könnte.

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