Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Gericht: London muss schottischem Unabhängigkeitsreferendum zustimmen

Von nachrichten.at/apa, 23. November 2022, 11:46 Uhr
Nicola Sturgeon Bild: ANDREW MILLIGAN (APA/AFP/POOL/ANDREW MILLIGAN)

LONDON. Schottland darf kein zweites Unabhängigkeitsreferendum ohne britische Zustimmung abhalten.

Das entschied am Mittwoch das höchste britische Gericht. "Das schottische Regionalparlament hat nicht die Befugnis, Gesetze für ein Referendum über die Unabhängigkeit Schottlands zu erlassen", erklärte der Präsident des Obersten Gerichtshofes des Vereinigten Königreiches, Robert Reed.

Für die Regierung der Ersten Ministerin Schottlands, Nicola Sturgeon, und ihre Schottische Nationalpartei (SNP), die für kommendes Jahr ein zweites Referendum angestrebt hatte, ist dies ein herber Schlag. Sie sei enttäuscht, werde das Urteil aber respektieren, schrieb Sturgeon auf Twitter. Letztlich stärke das Urteil aber nur die Unabhängigkeitsbewegung.

Bereits 2014 hatte die Bevölkerung in Schottland mit 55 zu 45 Prozent gegen die Aufkündigung der mehr als 300 Jahre bestehenden Union mit England gestimmt. Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union hat jedoch die Lage verändert. Die Mehrheit der schottischen Bevölkerung lehnte den Brexit in der Volksabstimmung darüber 2016 ab und befürwortet eine Mitgliedschaft in der EU. Umfragen zufolge ist die Bevölkerung jedoch in der Frage der Unabhängigkeit vom Vereinigten Königreich gespalten. "Die Unabhängigkeitsbewegung steckt fest, ist verfassungsrechtlich und rechtlich blockiert, und sie steckt bei 50 Prozent der Stimmen fest", sagte Michael Keating, Politikprofessor an der University of Aberdeen. Wie ein Unabhängigkeitsreferendum tatsächlich ausgehen würde, lässt sich nicht abschätzen.

Sturgeon hatte Anfang dieses Jahres angekündigt, sie wolle am 19. Oktober 2023 ein beratendes Unabhängigkeitsvotum abhalten, das jedoch rechtlich und international anerkannt werden müsste. Die konservative britische Regierung in London hatte allerdings erklärt, sie werde keine weitere Volksabstimmung genehmigen, da es sich um eine einmalige Angelegenheit handle. Daher hatte die Regierung in Edinburgh das Oberste Gericht angerufen, um klären zu lassen, ob sie ein Gesetz im Regionalparlament einbringen kann, das den Weg zu einem zweiten Referendum ohne Zustimmung des Parlamentes in London ebnen würde.

Gemäß dem Scotland Act von 1998, mit dem das schottische Parlament geschaffen und einige Befugnisse von London auf Edinburgh übertragen wurden, sind alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Union der Königreiche Schottland und England dem britischen Parlament in Westminster vorbehalten.

Aufgeben werden Sturgeon und die SNP nach dem höchstrichterlichen Urteil sicherlich nicht. So schrieb die Regierungschefin unmittelbar nach dem Richterspruch auf Twitter: "Ein Gesetz, das es Schottland nicht erlaubt, seine eigene Zukunft ohne Billigung von Westminster zu bestimmen, entlarvt jede Vorstellung, dass das Vereinigte Königreich eine freiwillige Partnerschaft ist, als Mythos und liefert Argumente für die Unabhängigkeit."

Sturgeon hatte bereits vor dem Urteil angekündigt, dass eine Niederlage vor Gericht bedeuten würde, dass ihre Partei bei der für 2024 geplanten Parlamentswahl in Großbritannien die Unabhängigkeit zum wichtigsten Thema machen werde. Die SNP dominiert die schottische Politik seit mehr als einem Jahrzehnt. Bei der Wahl im Königreich 2019 holten die Nationalisten die große Mehrheit der schottischen Sitze in Westminster. Nun erklärte Sturgeon: "Das heutige Urteil blockiert einen Weg, Schottlands Stimme zur Unabhängigkeit zu hören - aber in einer Demokratie kann und wird unsere Stimme nicht zum Schweigen gebracht."

mehr aus Außenpolitik

Putins fünfte Amtszeit: Kirche wünscht ihm "Herrschaft bis zum Ende des Jahrhunderts"

Migration: Italien meldet klaren Rückgang der Ankünfte

Gaza: 7 Fragen und Antworten zum Ringen um eine Waffenruhe

Empörung nach Attacken auf Politikerinnen in Deutschland

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

6  Kommentare
6  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Lordsiegelbewahrer (83 Kommentare)
am 23.11.2022 14:59

Ach nein.
Wie war das denn gleich mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker?
Das ist im Völkerrecht verankert.
Da nimmt sich wieder Mal eine Zentralregierung Kraut heraus welches ihr nicht zukommt

lädt ...
melden
antworten
vinzenz2015 (46.505 Kommentare)
am 23.11.2022 19:52

Pfui Zentralregierungen?
Pfui EU, NATO und sonstige Monster?
Pfui überhaupt alles von "de da obn" kommt!??!

lädt ...
melden
antworten
her (4.919 Kommentare)
am 23.11.2022 12:48

Rule,
Britannia!

lädt ...
melden
antworten
vinzenz2015 (46.505 Kommentare)
am 23.11.2022 13:21

Her
Selbstbestimmung des "Schottischen Volkes" ???
Was halten Sie davon?

lädt ...
melden
antworten
CedricEroll (11.166 Kommentare)
am 23.11.2022 15:07

Schon lange nicht mehr. Und wenn Ihre lieben rechten Kameraden auf der Insel so weitertun, wird es Britannia auch bald nicht mehr geben, weil dann nur mehr England überbleibt. Einer schottischen Unabhängigkeit werden die Nordiren und sogar die Waliser sicher nicht tatenlos zuschauen.

lädt ...
melden
antworten
vinzenz2015 (46.505 Kommentare)
am 23.11.2022 19:47

Cedr.
Meine Frage ging an einen ausgewiesen rechten User.
Die widersprechen sich gelegentlich selbst!!

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen