Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Causa Wehrschütz: Verfahren gegen Einreiseverbot eingestellt

Von nachrichten.at/apa, 24. Juni 2019, 11:38 Uhr
Bild: ORF

KIEW/WIEN. Ein Kiewer Gericht hat am 12. Juni ein von ORF-Korrespondent Christian Wehrschütz angestrengtes Verfahren eingestellt, mit dem dieser gegen ein im März verhängtes, jedoch im April wieder aufgehobenes Einreiseverbot in die Ukraine vorgehen wollte.

Der Beschluss wurde am Wochenende veröffentlicht. Eine zweite Klage von Wehrschütz gegen den Geheimdienst SBU läuft laut Gerichtsregister indes noch.

Hintergrund der Einstellung des Verwaltungsverfahrens, welches aus Sicht des Klägers das vom SBU verhängte Einreiseverbot für illegal erklären hätte sollen sowie zu seiner Aufhebung hätten führen sollen, war laut dem nun veröffentlichten Gerichtsbeschluss ein Antrag von Wehrschütz' Rechtsvertretern. Das Verwaltungsgericht der Stadt Kiew stimmte zu und stellte ein. Die Klage selbst hatte freilich im Zusammenhang mit der Aufhebung des Einreiseverbots, die wenige Tage vor dem zweiten Durchgang der ukrainischen Präsidentschaftswahlen erfolgt war, ihre unmittelbare Relevanz verloren.

Eine weitere Klage von Wehrschütz gegen den SBU, in der auch eine Ukrainerin namens Walentina J. als Beteiligte geführt wird, ist laut ukrainischem Gerichtsregister jedoch beim Verwaltungsgericht von Kiew weiterhin anhängig. In der veröffentlichten Kurzzusammenfassung ist davon die Rede, dass sich die Klage auf "Lebensbedrohung" bezieht und eine Untätigkeit des SBU beendet werden soll. Christian Wehrschütz selbst konnte der APA am Wochenende nichts zum Stand und Inhalt dieser Klage mitteilen, naheliegend ist jedoch ein Zusammenhang mit einer offiziellen Begründung des temporären Einreiseverbots.

"Wir erinnern daran, dass Christian Wehrschütz in seinem Interview von vorhandenen Bedrohungen für sein Leben in der Ukraine gesprochen hat. Um mögliche Provokationen während des Aufenthalts des österreichischen Journalisten in unserem Land zu verhindern, hat der SBU im Einklang mit den Gesetzen beschlossen, ihm die Einreise zu verbieten", hatte der Geheimdienst im März begründet. Anfang April hieß es dann, dass die Entscheidungsgründe für das Einreiseverbot weggefallen seien.

mehr aus Außenpolitik

Frankreichs Präsident Macron fordert "glaubhafte" europäische Verteidigung

Ist Trump immun gegen Strafverfolgung?

Prozess um Pornostar-Schweigegeld: Trump gratuliert Frau Melania aus Gerichtsaal

Darf sich ein Präsident alles erlauben? Trumps Immunität vor Höchstgericht

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

1  Kommentar
1  Kommentar
Die Kommentarfunktion steht von 22 bis 6 Uhr nicht zur Verfügung.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
jago (57.723 Kommentare)
am 24.06.2019 19:43

Schnappen sie über, die Viertemacht-Reporter?

Gegen einen Geheimdienst in einer Diktatur an einem Gericht in einer Diktatur?

lädt ...
melden
Aktuelle Meldungen