Wodka-Besäufnis in Wien endete tödlich
WIEN. Nach dem übermäßigen Konsum von Wodka ist Freitagabend ein 36-Jähriger in Wien-Favoriten gestorben. Der Pole hatte sich mit einem 63-jährigen Bekannten in der Wohnung eines 60-Jährigen getroffen und dort reichlich getrunken.
Am Abend kippte der Pole aus dem Sessel, der 60-Jährige verständigte später den Notruf. Der 63-Jährige wurde wegen unterlassener Hilfeleistung vorläufig festgenommen. Er hatte 2,44 Promille, der 60-Jährige gar fünf Promille.
Die bisherigen Erkenntnisse basieren auf den Aussagen des stark betrunkenen 60-Jährigen, der festgenommene Bekannte hat sich bisher gegenüber der Polizei nicht geäußert. Laut dem Mann haben sich die drei Polen am Vormittag in seiner Wohnung in der Weldengasse getroffen. "Sie haben unter Tags vier bis fünf Wodkaflaschen getrunken", berichtete Polizeisprecher Marco Jammer. Schließlich kippte der 36-Jährige aus dem Sessel und blieb am Boden liegen. Zuerst hätten seine beiden Bekannten angenommen, er würde schlafen, als er sich überhaupt nicht mehr bewegte, wählte der 60-Jährige gegen 19.00 Uhr den Notruf. Er gab an, dass sein Freund tot ist.
Als die Einsatzkräfte in die Wohnung kamen, stellten sie bereits eindeutige Todeszeichen fest. Der Mann dürfte schon mehrere Stunden tot gewesen sein. Offensichtliche äußere Verletzungen wies der 36-Jährige keine auf. De Ermittler regten eine gerichtliche Obduktion an.
Der 63-Jährige wurden wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung vorläufig festgenommen. Er machte keine Angaben und ist in Wien nicht gemeldet. Der 60-jährige Wohnungsmieter wurde angezeigt. Der angegebene Sachverhalt, dass der 36-jährige nach dem übermäßigen Alkoholkonsum gestorben ist, ergibt für die Ermittler "ein schlüssiges Bild", erläuterte Jammer. Die beiden Männer sollen noch am Samstag einvernommen werden - sobald es ihr Alkoholisierungsgrad zulässt.
Das Strafgesetzbuch sieht für das Delikt der unterlassenen Hilfeleistung eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätze vor. Hat die Unterlassung jedoch den Tod eines Menschen zur Folge, dann droht eine Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätze, sofern die Hilfeleistung dem Täter zumutbar ist.
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Der gemeinsame Suizidversuch ist fehlgeschlagen.
Da geh ich gerne arbeiten und zahle mit meinen Steuern die Mindestsicherung solch wertvoller Kulturbereicherer!
Na, gratuliere.
Zivilcourage, Hilfe Leistung wenn andere in Not sind, muss man immer tun!!! Selbst wenn eurer größter Feind, oder ein ganz fremder Mensch in der Not wäre, dürft ihr nicht einfach so wegschauen!!! Jeder ist verpflichtet anderen zu helfen! Per Gesetz!
Schreibt euch dass hinter die Ohren!
Denn ihr wisst nicht wann ihr auch mal in ähnliche Situation kommt!
Oder wann ihr selbst auf Hilfe von anderen angewiesen sein werdet und dann froh seid das euch jemand hilft!
ZLACHERS (5.373 Kommentare)
vor 20 Minuten
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Moralprediger haben wir mehr als genug im Land.
Ah ja! Wo sind die, würde mich mal gerne mit ihnen unterhalten!
Und wieso gib’s dann immer noch soviel Böses im Land?
Haben die Menschen keine Ohren?
..."Zivilcourage, Hilfe Leistung wenn andere in Not sind, muss man immer tun!!!"...
Brechen Sie gerne andere Wohnungen auf? - oder wie hätten Sie in diesem Fall helfen wollen?
Wenn ich dabei gewesen wäre hätte ich geholfen, denn so ein Rausch kann man nicht haben, oder besser gesagt man sollte es schon gar nicht so weit kommen lassen, das man soviel sauft und sich nimmer auskennt, und kein Notruf wählen kann.
Bei über 2 Promille ist es nicht leicht Hilfe zu leisten. Die Hände sind wie gelähmt, und Sekunden später ist man gleich wieder weg.
Komische Aussage: sofern die Hilfeleistung dem Täter zumutbar ist. ???
Ein Täter wäre ja kein Täter wenn er anstatt andere zu schädigen ihnen helfen würde.
Ihm ist die Hilfeleistung dem nach nicht zumutbar. Wie den auch!
So schwer zu verstehen ist es nicht.
Durch das "Nicht Hilfe leisten" begeht man eine Straftat und wird somit zum Täter.
Ist man selbst nicht in der Lage zu helfen, warum auch immer, muss man jemanden zu Hilfe holen.
Ich weiß!
In Polen ist sowas als "natürliche Todesursache" definiert und die Promillezahl wird auf den Grabstein geschrieben.
So ist es! Meine dienstlichen Polenreisen hatten immer das Element "Wodkaabwehr" zum wichtigen Inhalt. Und ich habe mir dabei aufgrund der Zurückhaltung einige "Feinde" gemacht und für mich gute Verträge ausgehandelt, wenn die Partner bei der Unterschrift schon fett waren. Der Hangover bei Soplica war zwar auszuhalten, aber die aufgezwungenen Mengen hätten für Monate gereicht!
Soll einem das leid tun?
Wenn man nicht weiß
wann man aufhören soll?
Ja, es soll einen immer Leid tun wenn so ein Junger Mensch stirbt, egal woran.
Jeder ist für sich selbst verantwortlich,
kann entscheiden, will ich dass?
Der Exkurs in das österreichische Strafgesetzbuch blendet allerdings den Para 287 StGB vollständig aus - und bei 5 Promille....
Hast du den Artikel eh bis zu Ende gelesen?
"...sofern die Hilfeleistung dem Täter zumutbar ist."
Shit happens - Säufer unter sich........