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Wodka-Besäufnis in Wien endete tödlich

Von nachrichten.at/apa, 27. Februar 2021, 11:05 Uhr
Wodka
Ein 60-jähriger Pole hatte fünf Promille Alkohol im Blut. Er verständigte noch die Rettung. Doch für einen Mann kam jede Hilfe zu spät. (Symbolbild) Bild: Weihbold

WIEN. Nach dem übermäßigen Konsum von Wodka ist Freitagabend ein 36-Jähriger in Wien-Favoriten gestorben. Der Pole hatte sich mit einem 63-jährigen Bekannten in der Wohnung eines 60-Jährigen getroffen und dort reichlich getrunken.

Am Abend kippte der Pole aus dem Sessel, der 60-Jährige verständigte später den Notruf. Der 63-Jährige wurde wegen unterlassener Hilfeleistung vorläufig festgenommen. Er hatte 2,44 Promille, der 60-Jährige gar fünf Promille.

Die bisherigen Erkenntnisse basieren auf den Aussagen des stark betrunkenen 60-Jährigen, der festgenommene Bekannte hat sich bisher gegenüber der Polizei nicht geäußert. Laut dem Mann haben sich die drei Polen am Vormittag in seiner Wohnung in der Weldengasse getroffen. "Sie haben unter Tags vier bis fünf Wodkaflaschen getrunken", berichtete Polizeisprecher Marco Jammer. Schließlich kippte der 36-Jährige aus dem Sessel und blieb am Boden liegen. Zuerst hätten seine beiden Bekannten angenommen, er würde schlafen, als er sich überhaupt nicht mehr bewegte, wählte der 60-Jährige gegen 19.00 Uhr den Notruf. Er gab an, dass sein Freund tot ist.

Als die Einsatzkräfte in die Wohnung kamen, stellten sie bereits eindeutige Todeszeichen fest. Der Mann dürfte schon mehrere Stunden tot gewesen sein. Offensichtliche äußere Verletzungen wies der 36-Jährige keine auf. De Ermittler regten eine gerichtliche Obduktion an.

Der 63-Jährige wurden wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung vorläufig festgenommen. Er machte keine Angaben und ist in Wien nicht gemeldet. Der 60-jährige Wohnungsmieter wurde angezeigt. Der angegebene Sachverhalt, dass der 36-jährige nach dem übermäßigen Alkoholkonsum gestorben ist, ergibt für die Ermittler "ein schlüssiges Bild", erläuterte Jammer. Die beiden Männer sollen noch am Samstag einvernommen werden - sobald es ihr Alkoholisierungsgrad zulässt.

Das Strafgesetzbuch sieht für das Delikt der unterlassenen Hilfeleistung eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätze vor. Hat die Unterlassung jedoch den Tod eines Menschen zur Folge, dann droht eine Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätze, sofern die Hilfeleistung dem Täter zumutbar ist.

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21  Kommentare
21  Kommentare
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barzahler (7.595 Kommentare)
am 28.02.2021 12:47

Der gemeinsame Suizidversuch ist fehlgeschlagen.

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hochhaus (1.821 Kommentare)
am 28.02.2021 11:02

Da geh ich gerne arbeiten und zahle mit meinen Steuern die Mindestsicherung solch wertvoller Kulturbereicherer!

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kpader (11.506 Kommentare)
am 28.02.2021 08:53

Na, gratuliere.

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zlachers (7.940 Kommentare)
am 27.02.2021 12:18

Zivilcourage, Hilfe Leistung wenn andere in Not sind, muss man immer tun!!! Selbst wenn eurer größter Feind, oder ein ganz fremder Mensch in der Not wäre, dürft ihr nicht einfach so wegschauen!!! Jeder ist verpflichtet anderen zu helfen! Per Gesetz!

Schreibt euch dass hinter die Ohren!
Denn ihr wisst nicht wann ihr auch mal in ähnliche Situation kommt!

Oder wann ihr selbst auf Hilfe von anderen angewiesen sein werdet und dann froh seid das euch jemand hilft!

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Emanzze (1.961 Kommentare)
am 27.02.2021 12:40

ZLACHERS (5.373 Kommentare)
vor 20 Minuten
__________________
Moralprediger haben wir mehr als genug im Land.

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zlachers (7.940 Kommentare)
am 27.02.2021 16:00

Ah ja! Wo sind die, würde mich mal gerne mit ihnen unterhalten!
Und wieso gib’s dann immer noch soviel Böses im Land?
Haben die Menschen keine Ohren?

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jamei (25.500 Kommentare)
am 27.02.2021 17:36

..."Zivilcourage, Hilfe Leistung wenn andere in Not sind, muss man immer tun!!!"...

Brechen Sie gerne andere Wohnungen auf? - oder wie hätten Sie in diesem Fall helfen wollen?

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zlachers (7.940 Kommentare)
am 27.02.2021 19:32

Wenn ich dabei gewesen wäre hätte ich geholfen, denn so ein Rausch kann man nicht haben, oder besser gesagt man sollte es schon gar nicht so weit kommen lassen, das man soviel sauft und sich nimmer auskennt, und kein Notruf wählen kann.

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 27.02.2021 20:13

Bei über 2 Promille ist es nicht leicht Hilfe zu leisten. Die Hände sind wie gelähmt, und Sekunden später ist man gleich wieder weg.

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zlachers (7.940 Kommentare)
am 27.02.2021 12:09

Komische Aussage: sofern die Hilfeleistung dem Täter zumutbar ist. ???
Ein Täter wäre ja kein Täter wenn er anstatt andere zu schädigen ihnen helfen würde.
Ihm ist die Hilfeleistung dem nach nicht zumutbar. Wie den auch!

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 27.02.2021 15:40

So schwer zu verstehen ist es nicht.
Durch das "Nicht Hilfe leisten" begeht man eine Straftat und wird somit zum Täter.

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 27.02.2021 15:43

Ist man selbst nicht in der Lage zu helfen, warum auch immer, muss man jemanden zu Hilfe holen.

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zlachers (7.940 Kommentare)
am 27.02.2021 16:02

Ich weiß!

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 27.02.2021 11:52

In Polen ist sowas als "natürliche Todesursache" definiert und die Promillezahl wird auf den Grabstein geschrieben.

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( Kommentare)
am 27.02.2021 12:35

So ist es! Meine dienstlichen Polenreisen hatten immer das Element "Wodkaabwehr" zum wichtigen Inhalt. Und ich habe mir dabei aufgrund der Zurückhaltung einige "Feinde" gemacht und für mich gute Verträge ausgehandelt, wenn die Partner bei der Unterschrift schon fett waren. Der Hangover bei Soplica war zwar auszuhalten, aber die aufgezwungenen Mengen hätten für Monate gereicht!

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despina15 (10.072 Kommentare)
am 27.02.2021 11:51

Soll einem das leid tun?
Wenn man nicht weiß
wann man aufhören soll?

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zlachers (7.940 Kommentare)
am 27.02.2021 12:11

Ja, es soll einen immer Leid tun wenn so ein Junger Mensch stirbt, egal woran.

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despina15 (10.072 Kommentare)
am 27.02.2021 12:25

Jeder ist für sich selbst verantwortlich,
kann entscheiden, will ich dass?

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Hofstadler (1.359 Kommentare)
am 27.02.2021 11:37

Der Exkurs in das österreichische Strafgesetzbuch blendet allerdings den Para 287 StGB vollständig aus - und bei 5 Promille....

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 27.02.2021 11:53

Hast du den Artikel eh bis zu Ende gelesen?

"...sofern die Hilfeleistung dem Täter zumutbar ist."

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jamei (25.500 Kommentare)
am 27.02.2021 11:11

Shit happens - Säufer unter sich........

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