Warnung vor aggressiver Vorgehensweise von Inkassobüro
WIEN. Der ÖAMTC hat am Mittwoch vor einer aggressiven Vorgehensweise des Inkassobüros eCollect gewarnt. Dieses sei zur Eintreibung öffentlich-rechtlicher Strafen nicht befugt, betonte der Club.
Die Forderung sei oft auch verjährt, für die Eintreibung gilt eine 360-Tage-Frist ab Feststellung der Übertretung. Außerdem wird ein Verstoß gegen Datenschutz und Telekommunikationsgesetz geprüft.
"Tatsächlich erfahren unsere Mitglieder erstmals vom Inkassounternehmen eCollect, dass sie ein Verkehrsdelikt begangen haben. In einem unfreundlich bis drohend formulierten Schreiben fordert eCollect Jahre später den fünffachen Betrag der Strafe, zuzüglich Mahn- und Inkassogebühren sowie Verzugszinsen", kritisierte ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Auf das Schreiben folgen oft aggressive Kontaktversuche: Mitglieder berichten von Einschüchterungen am Telefon und SMS-Flut. In manchen Fällen werden nicht nur der Fahrzeughalter, sondern auch dessen Familienangehörige mit zahlreichen Anrufen kontaktiert.
"Selbstverständlich müssen gerechtfertigte Strafen bezahlt werden", stellte die Juristin klar. "In den uns geschilderten Fällen geben die Mitglieder jedoch auch an, sich keiner Verkehrsübertretung bewusst zu sein und vorab auch keine allfällige Strafvorschreibung erhalten zu haben." Von einer Verkehrsübertretung muss man jedoch rechtlich korrekt über den Behördenweg informiert werden, betonte Pronebner.
Der Mobilitätsclub hat eCollect bereits schriftlich aufgefordert, "die unseriöse und inkorrekte Vorgehensweise einzustellen". Die Führungskräfte von eCollect hätten sich nicht einsichtig gezeigt. Sollte es zu weiteren Belästigungen kommen, stellte der ÖAMTC weitere Schritte in Aussicht.
Woher hat der Dientleister die Daten?
Überhaupt nichts zahlen und JA NICHTS UNTERSCHREIBEN. Das ist mit Sicherheit ein lupenreiner Betrug mit sicher erfundenen Delikten.
Eine Behörde beauftragt kein privates Inkassobüro, sondern kann eine rechtskräftig gewordene Strafe bei Zahlungsverzug ohne weitere Schritte per Lohnpfändung oder Exekutor eintreiben. Notfalls gäbe es sogar den Ersatzarrest, wenn man nichts arbeitet, auch sonst kein pfändbares Einkommen hat und auch keine pfändbaren Sachen.
NUR mit einer Unterschrift, etwa über eine Teilzahlungsvereinbarung oder Zahlung wenigstens eines Teilbetrags sitzt man in der Falle, da gilt die Forderung als anerkannt.
Bei einer berechtigten Forderung empfiehlt es sich, dem Gläubiger zumindest angemessene Raten direkt zu überweisen, der MUSS das annehmen. Es gibt keine alleinige Gültigkeit von Zahlungen nur an das Inkassobüro, auch wenn die das immer so formulieren. Vor vielen Jahren war ich mal eine "Flasche", aber solche Firmen sind bei mir immer gnadenlos abgeblitzt.
Interessant wäre die Recherche bei den Behörden. Denn irgendjemand muss diesem Schweizer Finanzdienstleister ja Daten übergeben haben, die kann er sich nicht aus den Fingern saugen.
Das kommt bereits im Artikel raus, dass die Behörde kein Inkassobüro schickt, die hat andere Mittel und Wege. Das ist eine reine Betrugsmasche.
„Denn irgendjemand muss diesem Schweizer Finanzdienstleister ja Daten übergeben haben“ --- Adressen von der Post? Die hat für alle was.