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Küssel-Vertrauter wegen Wiederbetätigung verurteilt

Von nachrichten.at/apa, 19. September 2019, 15:05 Uhr
Dem Angeklagten Franz Radl wird die Mitwirkung bei der Neonazi-Website alpen-donau.info vorgeworfen. Bild: (APA)

WIEN. Ein Vertrauter des Neonazis Gottfried Küssel, der Steirer Franz Radl, ist am Donnerstag am Straflandesgericht Wien wegen Wiederbetätigung nicht rechtskräftig verurteilt worden.

Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass er an der neonazistischen Website "alpen-donau.info"mitgearbeitet hatte. Radl meldete Nichtigkeitsbeschwerde an und berief gegen das Urteil.

Zudem wurde er wegen des Verstoßes eines gegen ihn verhängten Waffenverbots verurteilt. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Radl, der bereits vor Jahren zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden war, erhielt eine Folgestrafe von sechs Monaten. Als strafmildernd rechnete die Richterin an, dass die Taten weit zurückliegen sowie die lange Verfahrensdauer. Einen Freispruch gab es zum Vorwurf, er habe das Schlussplädoyer aus der Verhandlung gegen den mittlerweile verstorbenen Neonazi Gerd Honsik aufgenommen.

Radl nutzte die Urteilsverkündung gleich, um ein weiteres Mal während der Verhandlung gegen das Verbotsgesetz zu protestieren. Es handle sich um eine "nicht zulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit", die auch noch verfassungswidrig sei, meinte er. Die lange Verfahrensdauer widerspreche zudem der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Zuletzt 2012 vor Gericht

Radl, der zuletzt 2012 in Graz vor Gericht stand, soll laut Anklage unter Anleitung seines Vertrauten Küssel die inhaltliche Ausrichtung der Homepage redaktionell mitgestaltet haben. So soll er dazu ein "Grundsatzdokument", das die nationalsozialistische Ausrichtung der Seite dokumentieren soll, vor dessen Veröffentlichung gegengelesen und redigiert haben. Dazu wurde auf seinem Computer ein E-Mail von Küssel sichergestellt, der ihm den Text bereits zusandte, der eine Vereinbarung mit der tschechischen rechtsextremen Bewegung "Narodni Odpor" (Nationaler Widerstand) darstellen sollte.

Der Angeklagte gab zwar zu, derartige Inhalte bekommen zu haben, der Text selbst gehöre aber nicht dazu. Inhaltlich konnte sich Radl auch bei der Verhandlung mit dem Inhalt identifizieren. "Ich halte das für meine menschliche Pflicht, zur Aufhebung der Benes-Dekrete beizutragen", sagte er in seinem Anfangsstatement und: "Wenn die Frau Staatsanwältin meint, das wäre nationalsozialistisch, dann stellen Sie den Nationalsozialismus positiv dar." Auch gegen Ende der Verhandlung sprach er vom "Völkermord an den Sudetendeutschen" durch "antifaschistische Horden".

Auf dem PC wurde auch eine Audiodatei gefunden, die von einem Diktiergerät aufgenommen wurde. Darauf ist das Schlussplädoyer aus der Hauptverhandlung gegen den bereits verstorbenen Neonazi Gerd Honsik aus dem Jahr 2009 zu hören. Radl soll laut Staatsanwaltschaft als Prozessbeobachter diese Aufnahme - trotz Verbots - angefertigt haben. Radl bestritt in der Verhandlung, überhaupt an diesem Verhandlungstag anwesend gewesen zu sein. Ein E-Mail des Angeklagten, wonach die "Rede" nun online sei, beziehe sich ebenfalls nicht darauf.

Der einzige Punkt, in dem Radl ein Tatsachengeständnis ablegte, war ein Delikt gegen das gegen ihn ausgesprochene Waffenverbot. Bei der Hausdurchsuchung waren eine russische Schrotflinte und ein Teleskop-Schlagstock gefunden worden, die laut dem Angeklagten Erbstücke gewesen seien, die er schlicht vergessen hatte. "Dahin gehend wird er auch zu verurteilen sein", meinte Radls Verteidiger, der aber die lange Verfahrensdauer als strafmildernd ansieht.

Bei den weiteren angeklagten Delikten sah Radls Anwalt keine handfesten Beweise. Im Falle des Texts über die Benes-Dekrete sei zudem auch Küssel bereits freigesprochen worden. Anders sah dies die Staatsanwaltschaft und erinnerte an die allgemeine Gesinnung des Angeklagten. Die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts sei nämlich etwas, "das in unsere heutige Zeit überhaupt nicht passt".

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