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32-Jähriger erwürgte Freundin: Schuldspruch wegen Mordes

Von nachrichten.at/apa, 25. September 2019, 16:59 Uhr

WIEN. Ein 32-jähriger Wiener, der im vergangenen Jänner seine Freundin in der gemeinsamen Hietzinger Wohnung erwürgt hat, ist am Mittwoch von einem Schwursenat im Wiener Landesgericht (Vorsitz Patrick Aulebauer) einstimmig des Mordes schuldig gesprochen worden.

Über ihn wurden 20 Jahre Haft verhängt, der Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wurde abgewiesen. Als mildernd wertete das Gericht den bisherigen ordentlichen Lebenswandel des Beschuldigten, erschwerend war unter anderem die besonders grausame Ausübung der Tat, wie der Vorsitzende ausführte. Staatsanwaltschaft und Verteidigung gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Die Geschworenen sprachen den 32-Jährigen einstimmig des Mordes schuldig. Die Tochter des Opfers erhält 15.000 Euro Schmerzengeld, die Mutter der 39-Jährigen 5.000 und der Vater 1.000 Euro.

In der Verhandlung hatte der Angeklagte den Tötungsvorsatz kategorisch bestritten. "Ich habe sie geliebt, sie war meine Freundin, ich wollte sie nicht töten", sagte er. Der Beschuldigte hatte seine 39-jährige Freundin Ende Oktober 2018 kennengelernt und war bald danach bei ihr eingezogen. Die Beziehung hatte nach der Schilderung des Angeklagten von Anfang an ihre Licht- und Schattenseiten: "In einem Moment war sie sehr liebevoll, und wenn sie dann getrunken hatte ..." Immer wieder sei sie dann demütigend und erniedrigend geworden: "Du kleiner Milchbua" war seinen Schilderungen zufolge noch das Harmloseste. Ansonsten soll es um gewisse anatomische Gegebenheiten und seine Qualitäten beim Geschlechtsverkehr gegangen sein.

"Ich weiß nicht, warum sie dann gestorben ist"

Am 16. Jänner habe er seine Freundin zu einer Gerichtsverhandlung begleitet. Sie und ihr Ex-Freund waren wegen Körperverletzung angeklagt, sie darüber hinaus wegen Sachbeschädigung. Von der Körperverletzung wurden beide freigesprochen, für die Sachbeschädigung bekam sie eine Geldstrafe. Sie seien danach etwas trinken gegangen, "so zehn Bier". Danach sei man nach Hause gegangen und habe weiter getrunken. Bei ihm seien es am Ende rund 15 Bier gewesen.

Man habe Geschlechtsverkehr gehabt, dann habe sich der Ex-Freund gemeldet. Offenbar hatte das Opfer trotz der Gerichtsverhandlung sich mit dem Gedanken getragen, zum Vorgänger des Angeklagten zurückzukehren. Die 39-Jährige eröffnete ihrem Freund, dass sie zum Ex-Freund fahre. "Ich wollte das nicht, ich wollte das ausdiskutieren", schilderte der Beschuldigte.

Doch stattdessen seien weitere Beschimpfungen gefolgt, dann habe sie ihn mit Schlägen attackiert. "Sie hat mich mit der rechten Faust geschlagen, ich habe sie abgewehrt, wir sind beide gestürzt. Ich bin auf sie draufgefallen. Ich habe mich auf sie drauf gesetzt, sie hat mich gekratzt und beschimpft. Ich habe mit einer Hand versucht, sie am Hals zu fixieren, damit sie endlich aufhört." Am Ende hatte er beide Hände an ihrem Hals, habe aber nicht länger als 15, 20 Sekunden zugedrückt. "Ich weiß nicht, warum sie dann gestorben ist", sagte der Beschuldigte. Der Gerichtsmediziner stellte in seiner Expertise hingegen klar, dass man deutlich länger würgen muss, um den Tod herbeizuführen.

Täter lebte noch drei Wochen neben Leiche

Als seine Freundin sich nicht mehr rührte, "habe ich mich angezogen und bin gegangen", sagte der 32-Jährige. Nach dem Konsum weiterer alkoholischer Getränke kam er um 4.00 Uhr in der Früh zurück. "Und sie ist immer noch so da gelegen." Er habe festgestellt, dass sie keinen Puls mehr hatte.

Der Beschuldigte lebte noch knapp drei Wochen neben der Leiche. Den Geruch schob er mit Alkohol beiseite: "Ich habe drei Wochen getrunken." Die Tochter der Toten, die in Tirol eine Ausbildung machte, war es schließlich, die Alarm schlug, weil sie keinen Kontakt mehr zu ihrer Mutter herstellen konnte.

Wie viel der 32-Jährige am Tatabend getrunken hatte, war nicht mehr zu rekonstruieren. Den Gerichtsakten zufolge hatte das Opfer etwa 1,99 Promille intus.

Laut dem psychiatrischen Gutachten ist der Beschuldigte seit vielen Jahren schwerer Alkoholiker. Der Sachverständige sah die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt erfüllt. Der Angeklagte sei in einer Beziehung aufgrund der Wechselwirkung zwischen einer Persönlichkeitsstörung und dem Alkoholismus gefährlich.

Das sah das Gericht nicht so und folgte darin dem Verteidiger des 32-Jährigen, Andreas Strobl, der im Schlussplädoyer keine Gefahr durch seinen Mandanten gegeben sah. "Es handelt sich ausschließlich um schweren Alkoholismus", begründete Aulebauer die Nicht-Einweisung.

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