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Fall Leonie: Angeklagte verstricken sich in Widersprüche

Von nachrichten.at/apa, 28. September 2022, 12:07 Uhr
Einer der Angeklagten am Dienstag, 27. September 2022, im Rahmen eines Prozesses um eine getötete 13-Jährige wegen Vergewaltigung mit Todesfolge.  Bild: HELMUT FOHRINGER (APA/HELMUT FOHRINGER)

WIEN. Der Prozess um Vergewaltigung mit Todesfolge und schweren sexuellen Missbrauch im Fall eines getöteten 13-jährigen Mädchens ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht mit der Beschuldigteneinvernahme der Zweit- und Drittangeklagten fortgesetzt worden.

Drei junge Männer afghanischer Abstammung im Alter zwischen 19 und 23 Jahren müssen sich vor einem Schwurgericht verantworten.Wien. Das Mädchen, das mit den Männern in die Wohnung mitging und unter Drogen gesetzt worden sein soll, wurde am 26. Juni 2021 von Passanten auf einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt leblos aufgefunden. Für den ältesten Angeklagten, der im Tatzeitraum über 21 und somit erwachsen war, geht es im Fall eines Schuldspruchs um zehn bis 20 Jahre oder lebenslang. Die beiden anderen müssten mit bis zu 20 Jahren rechnen.

Am ersten Verhandlungstag am Dienstag hatte sich der Erstbeschuldigte, ein mittlerweile 23-Jähriger, teilweise schuldig bekannt. Er gab an, nicht gewusst zu haben, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt sei. Er habe angenommen, dass sie bereits ein Alter von 18 Jahren erreicht habe. Deswegen bekannte er sich des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen für schuldig. Die sexuellen Handlungen seien freiwillig geschehen, behauptete er. Mit ihrem Tod will er nichts zu tun haben.

Sieben Ecstasy-Tabletten

Wer der 13-Jährigen den Drogencocktail - die Staatsanwaltschaft geht von insgesamt sieben Ecstasy-Tabletten aus, eine soll das Mädchen im Vorfeld freiwillig genommen haben - verabreicht hat, ist die zentrale Frage in der Verhandlung. Bisher beschuldigten sich die Männer gegenseitig.

Laut Staatsanwaltschaft sollen die Afghanen beschlossen haben, die 13-Jährige in Missbrauchsabsicht unter Drogen zu setzen. Als das Ecstasy zu wirken begann, soll die 13-Jährige von allen drei Angeklagten missbraucht worden sein. Infolge der Überdosis der ihr eingeflößten Suchtmittel setzte bei der 13-Jährigen plötzlich die Atmung aus. Die Männer dürften in Panik geraten sein. Sie versuchten noch, ihr Zitronensaft und Cola zu verabreichen bzw. sie mit kaltem Wasser abzuduschen. Als sich die 13-Jährige nicht mehr regte, trugen sie sie vor die Tür und lehnten sie an den Baum. Das Obduktionsgutachten ergab, dass das Mädchen infolge einer Suchtmittelvergiftung und Ersticken eines gewaltsamen Todes starb.

"Ich fühle mich schuldig"

Der Zweitangeklagte, dessen Anwalt Thomas Nirk ein Geständnis angekündigt hatte, relativierte das avisierte Schuldbekenntnis. "Stimmt das, was Ihnen vorgeworfen wird?", fragte Richterin Anna Marchart. "Es stimmt nicht, aber ich fühle mich schuldig", sagte der mittlerweile 19-Jährige, der in der Tatortwohnung gewohnt hatte. Er habe den Drittangeklagten, der behauptet, die Freundin der 13-Jährigen gewesen zu sein, am Schwedenplatz getroffen. Dieser habe ihn gebeten, mit "meiner Freundin" in die Wohnung des 19-Jährigen in die Donaustadt fahren zu dürfen. Auf die Frage der Schwurgerichtsvorsitzenden, ob im Vorfeld über Drogen geredet wurde, meinte er: "Ich schwöre, ich wusste nichts. Hätte ich gewusst, dass sie Drogen bei sich haben, hätte ich sie nicht in die Wohnung gelassen", sagte der 19-Jährige, der bereits mehrfach wegen Drogendelikten vorbestraft ist.

In der Wohnung habe das Mädchen vom Erstangeklagten Drogen verlangt, daraufhin habe ihr der 23-Jährige eine Ecstasy-Tabletten mit einem Glas Orangensaft gereicht. Bei der Polizei hatte der 19-Jährige noch angegeben, der 23-Jährige habe sieben Tabletten in einem Glas aufgelöst und das Glas dem Mädchen gegeben. Das habe das Mädchen so verlangt. Die Wirkung von Ecstasy kenne er nur vom Hörensagen. Aber sieben Ecstasy-Tabletten seien "zu viel".

Von sexuellen Handlungen habe er überhaupt nichts mitbekommen. "Ich habe sie nicht vergewaltigt. Wenn sie am Leben wäre, könnte sie das bestätigen"", behauptete der junge Mann. Er hätte keinen körperlichen Kontakt mit ihr gehabt, er habe sie lediglich umarmt bzw. mit ihr gekuschelt, als sie neben ihm geschlafen habe.

"Immer mehr Widersprüche"

DNA-Spuren und das von den Angeklagten aufgenommene Video dürften laut Anklage diese Aussage jedoch widerlegen. "Sie hat sich gut mit mir verstanden", hielt dem der Angeklagte entgegen. Er hätte die ganze Nacht geschlafen: "Als ich in der Früh aufgestanden bin, war schon alles vorbei." Als er aufwachte, hätten sich die beiden anderen Männer gestritten. Er habe bemerkt, dass es dem Mädchen nicht gut gehe. Er habe angekündigt, die Rettung zu holen. Daraufhin hätte der 23-Jährige ihm gedroht und gemeint: "Misch dich nicht ein, das geht dich nichts an." Er habe Angst vor ihm gehabt. "Wenn ich die Rettung verständige, würde er mir Probleme machen", soll ihm der 23-Jährige zu verstehen gegeben haben.

Darauf hin sei das Mädchen nach draußen gebracht worden. Auch der 19-Jährige betonte - wie bereits der 23-Jährige am ersten Verhandlungstag -, Erste Hilfe geleistet und die Rettung geholt zu haben. Allerdings habe er zur Arbeit müssen. Er habe daher die anderen gebeten, ihn anzurufen, "wenn was ist". Danach habe er aus der Zeitung erfahren, dass die 13-Jährige verstorben sei.

Immer wieder verstrickte sich der Angeklagte in Widersprüche. "Bei der Polizei haben Sie noch andere Angaben gemacht", meinte die Richterin. "Ich war damals schockiert. Was ich heute erzähle, ist die Wahrheit", sagte der Beschuldigte. "Aus lauter Schock haben Sie eine Geschichte erfunden?", fragte Marchart. "Ich hatte große Angst", erklärte der 19-Jährige. Sein Anwalt Nirk bat daraufhin die Richterin, eine Minute mit seinem Mandanten reden zu dürfen, was die Vorsitzende mit der Begründung, dass es vor dem Prozess genug Zeit zur Vorbereitung gegeben habe, ablehnte.

Der beisitzende Richter Wolfgang Etl hakte da nach: "Ihr Verteidiger hat gestern ein Geständnis angekündigt. Sie haben sich jetzt nicht geständig verantwortet. Wie kommt es dazu?" Er habe ja zugegeben, neben der 13-Jährigen geschlafen zu haben. "Das ist ja nicht strafbar", so Etl. "Ich habe sie nicht vergewaltigt", meinte der Angeklagte. "Warum spricht der Verteidiger von einem Geständnis?", wollte der Beisitzer noch mal wissen. - "Ich habe ihm das erzählt, was ich jetzt sage."

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