Betrunkener verletzte sich bei Sturz mit E-Scooter
SALZBURG. Beim Versuch, eine erhöhte Gehsteigkante mit seinem E-Scooter zu überwinden, ist in der Nacht auf Sonntag ein betrunkener 55-Jähriger in der Salzburger Neustadt gestürzt.
Der Lenker kam mit der Rettung in das Uniklinikum Salzburg. Ein Alkotest ergab 2,26 Promille, berichtete die Polizei in einer Presseaussendung am Sonntag.
Schon am Samstagvormittag passierte in der Mozartstadt ein folgenreicher Zweiradunfall. An einer Kreuzung krachte ein Radfahrer mit einem Auto zusammen, der 46-jährige Biker trug dabei keinen Helm. Er verletzte sich an der linken Schulter und kam mit der Rettung ebenfalls in das Uniklinikum. Ein Alkotest sowohl mit der 27-jährigen Pkw-Lenkerin als auch mit dem Radfahrer verlief negativ.
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Freizeitunfälle unter Alkoholeinfluss, so ab 0,8 Promille = 100 % Kostenersatz einfordern. Ist doch gleichzusetzen mit Selbstverstümmelung - oder ?
Das nennt man Demokratie wenn auch Weltfremde posten duerfen
Richtig. Und Radfahrer, die auf dem Zebrastreifen mit dem Rad fahren und das Fahrrad nicht schieben endlich einmal bestrafen.
an Barzahler
Danke, das sind wir uns einig. Walterneu werde ich erst antworten, wenn er nüchtern ist. Falls ich das noch erlebe.
Letztens nach Mitternacht, menschenleere Strasse, Gefahr höchstens für Fledermäuse.
30 € Strafe weil ich das Radl am Zebrastreifen nicht geschoben habe. Sehr sinnvoll
Verkehrsregeln gelten 24 h also rund um die Uhr
Beschraenkungen sind unter der Voraussetzung fuer unseren Schutz erlassen worden,
Und wenn es nichts zu schuetzen gibt sind sie rechtwiedrig da der Erlassungsgrund nicht vorhanden ist.
Jawoll, Vurschrift is Vurschrift
Fürn Schuno Sheriff
Beschraenkungen sind unter der Voraussetzung fuer unseren Schutz erlassen worden,
Und wenn es nichts zu schuetzen gibt sind sie rechtwiedrig da der Erlassungsgrund nicht vorhanden ist.