Zweitbrille ist in Österreich doch nicht mehr Pflicht

Nach der neuen Rechtslage ist das Mitführen einer Zweitbrille bei fehlsichtigen Autofahrern nicht mehr vorgeschrieben, wird aber von Polizei und Fahrschulen dringend empfohlen.
Wie die OÖN berichtet haben, können fehlsichtige Autofahrer, die keine Ersatzbrille mitführen, gestraft werden, korrekt ist jedoch: „Das Mitführen einer Ersatzbrille ist in Österreich zwar nicht mehr Pflicht, allerdings sollten verantwortungsvolle Autofahrer eine Zweitbrille mitführen. Auch Führerscheinneulingen wird bereits bei ihrer Ausbildung dringend nahe gelegt, eine Ersatzbrille mitzuführen. Egal ob sie Kontaktlinsen- oder Brillenträger sind“, informiert Peter Gumpelmayer, Bundesinnungsmeister der Augen- und Kontaktlinsenoptiker.
Wer seine Fehlsichtigkeit im Führerschein eingetragen hat und bei einer Verkehrskontrolle ohne Brille erwischt wird, muss mit Strafen rechnen. Gumpelmayer warnt außerdem: „Sollte ein Lenker ohne vorgeschriebenen Sehbehelf einen Unfall verursachen, so hat er zudem auch zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen zu tragen! Wer sich gleich eine Zweitbrille zulegt, fährt nicht nur sicherer, sondern auch beruhigter.“