Zwei junge Menschen starben bei Unfall: Lenker war betrunken
ADLWANG. Nach dem Unfalltod einer 15-Jährigen und eines 20-Jährigen Mitte April im Bezirk Steyr-Land liegt nun das Bluttest-Ergebnis des Lenkers vor.
Ein 19-jähriger Autofahrer, der am 19. April, wie berichtet, einen Unfall mit zwei Toten in Adlwang (Bezirk Steyr-Land) verursacht hat, war mit 0,96 Promille alkoholisiert. Das ergab die nach dem Verkehrsunfall angeordnete Blutuntersuchung. Bei dem Unfall waren ein 20-jähriger Mann und ein 15-jähriges Mädchen ums Leben gekommen, nachdem der Pkw-Lenker mit hoher Geschwindigkeit gegen einen Obstbaum geprallt war.
Es war dies der zweite tödliche Verkehrsunfall an dieser Stelle der Nußbacher Landesstraße binnen weniger Jahre. 2012 starben bei einem Überholmanöver drei junge Menschen im Alter von 15, 19 und 20 Jahren.
Aus diesem Grund haben die Gemeinden Adlwang und Nußbach eine Petition ins Leben gerufen, mit der sie das Land Oberösterreich auffordern, eine „beidseitige stationäre Radarüberwachung“ auf der Nußbacher Landesstraße zu errichten. „Offenbar sehen äußerst viele Auto- und Motorradfahrer die Nußbacher Landesstraße im gesamten Streckenabschnitt als Renn- und Teststrecke. Eine Radaranlage und die aus der Geschwindigkeitsmessung resultierenden Konsequenzen, wie zum Beispiel Führerscheinabnahme und empfindliche Strafen, würden relativ rasch ihre Wirkung zeigen“, begründet die Adlwanger Vizebürgermeisterin Maria Achathaler (VP) die Initiative. Mehr als 2000 Menschen haben die Petition bisher unterschrieben.
Aus dem Büro des zuständigen Verkehrslandesrats Günther Steinkellner (FP) hieß es auf OÖN-Anfrage, dass die „Aufstellung von Radargeräten natürlich auch eine Option“ wäre, aber unter Umständen nicht zielführend sein könnte. Die Entscheidung über Radarfallen treffe das Innenministerium. Da der tödliche Unfall nach einem Linksknick der Straßenachse passiert sei, könnte „beispielsweise auch die Anbringung von Leitschienen“ eine Verbesserung bringen, teilte ein Sprecher des Verkehrslandesrats mit.
Der 19-jährige Unfalllenker, der schwer verletzt wurde, hat laut Polizei bisher von seinem Recht Gebrauch gemacht, nicht auszusagen. Er wurde wegen grob fahrlässiger Tötung angezeigt.
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