Anrainer ergreifen letzte Chance gegen Schotterabbau in ihrer Nachbarschaft
HARTKIRCHEN. Gemeinde und Anrainer bringen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein
Gemeinde und Anrainer haben sich nun doch entschieden, als letztes Mittel gegen den geplanten Schotterabbau in der Ortschaft Deinham Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen. Die betroffenen Nachbarn kritisieren Verfahrensmängel und nicht plausible Immissionsgutachten. Das 17,5 Hektar große Kiesabbaugebiet, soll bis 180 Meter an ihre Liegenschaften heranreichen.
Das Angebot der Eferdinger Firma Gustav Arthofer, doch noch einen drei Meter hohen Schutzwall zu errichten und damit die Auseinandersetzung mit den Nachbarn friedlich zu beenden, wurde vergangene Woche schlussendlich abgelehnt.
„Am Dienstag geht die Vwgh-Beschwerde zur Post, Gemeinde und Anrainer haben einen gemeinsamen Anwalt, die Kosten werden 50 zu 50 geteilt“, sagt Amtsleiter Helmut Stögmüller.
Die Erweiterung des Schotterabbau-Gebiets wurde von der Bezirkshauptmannschaft Eferding bewilligt und diese Entscheidung nach Einsprüchen von insgesamt 22 Anrainern vom Land auch bestätigt. „Dabei wurden wieder Gutachter eingesetzt, die schon zuvor das Projekt bewilligt haben“, kritisiert Josef Kloimstein, Landwirt und betroffener Anrainer. Die Nachbarn fragen sich, ob in den Verfahren ein Auge zugedrückt würde, weil Arthofer auf dem Areal einen Wasserversorgungsbrunnen und eine Fischaufstiegshilfe zwischen Aschach und Donau ermöglicht.
Grünes Licht für das Projekt gab Egon Ellrichshausen von der BH Eferding: „Wir haben sehr genau geprüft. Das Projekt hat zwei Instanzen durchlaufen, das Land hat meine Entscheidung bestätigt“. Die Kiesaufbereitungsanlage bleibe an der gleichen Stelle wie bisher. Seit Bestehen habe es bisher keine einzige Beschwerde wegen Lärms gegeben, so Ellrichshausen. Schotter wurde dort bisher aber nur auf sechs Hektar abgebaut.
Unterstützung bekommen die Anrainer von der Aschacher Grün-Politikerin Judith Wassermair, die die Zerstörung des Auwalds kritisiert sowie dass die zunächst gemachten Versprechen für mehr Schutz der Anrainer nicht eingehalten wurden.
Wenn ich ein Floh wär, würd ich lieber stad sein....
Hier ist doch ganz offensichtlich, bei dem Bemühen, dem gemeindepolitischen Gegner eins auszuwischen, dem Schreiber die Feder durchgegangen. Wie sonst könnte er sich dazu versteigen, einer Abgangsgemeinde ihre demokratischen Rechte zu verweigern, bzw. den Anrainern, die die nächsten 25 Jahre mit der Schottergrube leben müssen, den Rechtsweg zu verbieten. Diese Arroganz und Selbstherrlichkeit zeigt halt wie so oft, dass die ÖVP den Ständestaat noch immer als ihr Ideal sieht.
Ich weiss, dass Florian Stadler viele Leserbriefe schreibt, aber woher wisst Ihr, dass Florian Stadler auch postet und dass sein nickname "Flocki82" ist?
Oder verstehe ich Eure postings hier falsch?
klarem Vorteil, und eins und eins, zusammenzählen....auch..
ich lese die meisten Leserbriefe vom stadler floh....
der wassermair Johannes ist ein grüner und der stadler ein schwarzer, und beide sind in ihrer gemeinde politisch involviert...
und wie bei uns, hacheln auch die, grün(-rot) gegen schwarz(-blau)....
das ewige gehachel.....
lt. der zahl hinter dem flocki82....
und lesebriefschreiber, leider hat er aber nicht immer recht, mit seinen Behauptungen....
Sehr geehrter St. Flo!
Ihre Ansicht, dass der Anrainerschutz in einer Gemeinde von den finanziellen Mitteln der Gemeinde abhängt und dass finanziell schlechter gestellte Gemeinden aufgrund ihrer Finanzlage weniger oder keinen Anspruch haben, alle juristischen Mittel des Rechtsstaats zu nutzen , widerspricht zutiefst meinen Rechtsempfinden. Einer Gemeinde also vorzuwerfen, sie dürfe die Interessen ihrer Bürger nicht verteidigen, weil sie zu „arm“ ist, empfinde ich schlicht als schäbig und ich würde Ihnen nahelegen, diese Art der Weltanschauung- aus welcher schwarzen Quelle Sie sie auch immer bezogen haben- zu überdenken.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Wassermair
Die Abgangsgemeinde Hartkirchen hat kein Geld für die dringend notwendige Sanierung von Schulgebäuden, unterstützt aber großzügig riskante und vor allem auch teure höchstgerichtliche Verfahren!? Sind dafür wirklich ausschließlich die Interessen der Anrainer ausschlaggebend oder existieren auch noch andere Motive für diesen Schritt? Ob die Gemeindebürger und Wähler es goutieren, dass Steuermittel so zumindest indirekt auch für PR-Aktionen von Mandataren ver(sch)wendet werden, die gar nicht in Hartkirchen wohnen, darf nun gespannt abgewartet werden...