"Warnschuss-Arrest" und "betreute Haft" für minderjährige Kriminelle gefordert

LINZ. Die VP will das strafmündige Alter in Österreich von 14 auf zwölf Jahre senken. Weitere Vorschläge, um kriminelle Kinder und Jugendliche zu sensibilisieren, stellten am Mittwoch Oberösterreichs Landesgeschäftsführer Florian Hiegelsberger und der Linzer Nationalratsabgeordnete Klaus Fürlinger vor.
Die VP-Politiker sprachen in Linz von einem steigenden Problem. Binnen zehn Jahren habe sich die Zahl der Anzeigen, die von zehn- bis 14-jährigen Kindern ausgingen, in Österreich beinahe verdoppelt: von 4800 im Jahr 2013 auf mehr als 9500 im Jahr 2022.
"Striktere Handhabe"
Es brauche eine "striktere Handhabe" für Polizei und Justiz, sagte Hiegelsberger. Eine Senkung des strafmündigen Alters von 14 auf zwölf Jahre hält er für einen "berechtigten Ansatz". Die Debatte hatten Innenminister Gerhard Karner und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (beide VP) im Frühjahr gestartet. Geht es nach ihnen, so sollen künftig auch kriminelle Kinder unter 14 Jahren bestraft werden.
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Ziel sei nicht, straffällige Kinder generell ins Gefängnis zu stecken, wurde auch in Linz betont. Es gehe viel mehr darum, "vor Augen zu führen, dass eine Tat nicht folgenlos ist", sagte Fürlinger. Bei schweren Straftaten und "Intensivtätern" sollten jedoch auch schon im Kindesalter Haftstrafen in Betracht gezogen werden. Im Sinne der Vorwarnung schlug Fürlinger "betreute Stunden in Haftanstalten" für kriminelle unter 14-Jährige vor. Eine weitere Forderung, die bereits von Landespolizeidirektor Andreas Pilsl sowie zuletzt auch von Jugendlandesrat Michael Lindner (SP) zur Diskussion gebracht wurde, ist für die Landes-VP ei behördlich verhängter Hausarrest.
"Warnschuss-Arrest" nach deutschem Vorbild
Für jugendliche Straftäter zwischen 14 und 18 Jahren kann sich Fürlinger, der als Rechtsanwalt tätig ist, einen sogenannten "Warnschuss-Arrest" nach deutschem Vorbild vorstellen. Gerichte sollten einen mehrtägigen Arrest verhängen können, vorbestraft sind die jugendlichen Täter dadurch nicht. "Außerdem sollten Intensivtäter vorübergehend von Führerscheinprüfungen ausgeschlossen werden und stufenweise nach dem Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden", sagte er. Nach dem Jugendstrafrecht reduziert sich eine verhängte Strafe um die Hälfte.
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Auch für Eltern fordern die oberösterreichischen VP-Politiker härtere Konsequenzen. "Wie in Deutschland brauchen wir auch in Österreich klare bundesgesetzliche Normen, wonach sorglose Eltern zur Verantwortung gezogen werden, wenn Kinder straffällig werden", sagte Fürlinger.
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Das Problem ist, dass wenn bereits Kinder Straffällig werden, dies bereits ein Zeichen davon ist, dass die Erziehung versagt. Deswegen ist es höchste Eisenbahn die entsprechenden Stellen zu erhöhen, und dass diese auch Proaktiv tätig werden, und z.B.: Helikoptereltern, die mit ihren Autos Regeln brechen, nur weil das Kind nicht alleine zur Schule gehen darf, und somit andere, auch andere Kinder gefährden, abfangen. Solche Kinder können in Zukunft nur verantwortungslose Gesetzesbrecher werden, wenn ihnen das das Elternhaus vorlebt! Und wenn sich dann nichts Bessert, dann sollten diese „Erziehungsberechtigten“ auch von dieser Aufgabe schneller entbunden werden, als sie „Bap!“ sagen können!!!
Da sind durchaus diskutable Ansätze dabei.
...""Warnschuss-Arrest" und "betreute Haft" für minderjährige Kriminelle gefordert"...
Für mich als Forderung ehe reines "Wahlzuckerl" dennn da werden die Bahnhof-Klatscher und Teddy-Werfer sehr Massiv dagegen sein............
Und fals es zum Gesetz wird - wird es sicher so gehandhabt wie der Auto-Verstiegerung von Rasern.
https://www.kurvekriegen.nrw.de/
Sowohl die Situation der Kinder als auch die der Eltern ist so verschieden, wie Menschen nun mal verschieden sind. Jede Art von genereller Verurteilung liegt falsch. In jedem einzelnen Fall sollte der Hintergrund durchleuchtet werden und das nicht erst ab 12 Jahren. Wenn ein Kind mit 10 Jahren eine Straftat begeht, soll das Kind auch nicht einfach nach Hause gebracht werden. Auch da muss man die Ursachen erkunden und auf angebrachte Art reagieren.
Problematisches Verhalten eines Kindes in der Schule sollte schon Beachtung finden, bevor es zur Straftat kommt.
Immer lauter wird der Ruf, dass beide Elternteile Vollzeit arbeiten sollen. Dann muss die Öffentlichkeit aber auch die Erziehung übernehmen. Man kann ein Kind nur in seiner unmittelbaren Umgebung erziehen. Wenn das Kind den ganzen Tag sich in öffentlicher Obhut befindet, haben die Eltern kaum noch Einfluss auf die Kinder.
Polizisten und Juristen haben nicht gelernt, wie Kinder ticken. Pädagogen haben gelernt, wie Kinder als Diener der Gesellschaft präpariert werden müssen. Psychologen lernen, wie der Mensch tickt und warum Kinder keine kleinen Erwachsenen sind. Selbst die Psychologie steckt noch in den Anfängen, wenn es um das Verhalten und die Entwicklung der Kinder geht. Für Kinder gibt es nicht viel Geld, auch nicht wenn es um die Forschung geht.
Auch wenn man natürlich auf kriminelle Kinder auf Grund des Alters eine gewisse Rücksicht nehmen sollte, so muss dennoch die Sicherheit der Bevölkerung an erster Stelle stehen.
Es kann nicht sein, dass ein 13-Jähriger nach einer Vergewaltigung, einem Raub oder einer schweren Körperverletzung einfach nur heim gebracht wird zu den Eltern.
Gerne kann man Eigentumsdelikte wie Diebstahl anders behandeln, aber sobald Menschen zu Schaden kommen, und vielleicht sogar bleibende Schäden davon tragen muss es harte Konsequenzen geben.
Praktisch jeder 13-Jährige kann zwischen falsch und richtig unterscheiden.
In dem Alter ist man kein kleines Kind mehr.
Verordneter Hausarrest ist nett, nur: Was tun wenn sich der Obzusorgende nicht dran hält?
Dann beide abschieben.
Endlich ein vernünftiger Vorschlag.
👍 gut so!
Die NGOs schwören auf Wertekurse und Wattebällchen.