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„Fehler“ im Rathaus: Schottergrube rückt 160 Meter an ein Wohngebiet

Von Hannes Fehringer, 21. Juni 2011, 00:04 Uhr
„Fehler“ im Rathaus: Schottergrube rückt 160 Meter an ein Wohngebiet
"Die Gemeinde steht hinter ihren Bürgern." Juliana Günther Die VP-Bürgermeisterin lehnt die Schottergrube in Siedlungsnähe weiterhin ab. Bild: feh

KEMATEN/Ybbs. Eine Schotterabbaufirma darf bis 160 Meter an eine Siedlung baggern und in der Grube Gestein sprengen. Nach der Genehmigung durch die Behörde beruft Bürgermeisterin Juliane Günther (VP) den Gemeindevorstand ein, um den Bescheid zu beeinspruchen.

Die Bezirkshauptmannschaft hat einen weiteren Schotterabbau, den die Firma Hinterholzer auf Nachbargrundstücken ihrer bestehenden Kiesgrube beantragt hat, genehmigt. Zum Leidwesen der Anrainer: „Schon jetzt bekommen wir die Vibrationen der Sprengungen in der Grube an unseren Häusern ab“, sagt Johann Schlöglhofer und verweist auf Risse in den Mauern.

Die Amtsgutachter schlossen allerdings Gebäudeschäden in ihren Stellungnahmen aus. Nach dem Bescheid, den die Amstettner Bezirkshauptmannschaft vergangene Woche ausgestellt hat, dürfen die Bagger noch näher, bis auf 160 Meter, an die Häuser heranrücken. Wenngleich der Amtsgutachter für Naturschutz befand, dass es sich beim Laubwald, der nun gerodet werden soll, „zum Teil um ökologisch hochwertige Flächen“ handle. Der Sachverständige vergisst auch nicht zu bemerken, dass das Abbauareal nicht mehr dem Landschaftsschutzgebiet Forstheide angehöre, dessen Grenzen 2007 neu gezogen wurden.

Im Rathaus wurde bereits vor zwei Jahren das Abbaugebiet in Siedlungsnähe abgelehnt. Die Gemeinde hätte eine Handhabe besessen: Nach dem Mineralrohstoffgesetz muss erst die Gemeinde einer Schottergrube zustimmen, bevor die Radlader näher als 300 Meter an einer Siedlung das Gestein brechen können. Gleichzeitig hat die VP aber auf der Bestätigung eines Kiesleitplanes beharrt, der bereits zuvor die Grubenflächen festgelegt hat. Das Projekt der Unternehmerin und Landtagsabgeordneten Michaela Hinterholzer (VP) liegt ebenfalls in der Widmungszone. Trotz der Widersprüche folgerte die Bezirkshauptmannschaft, dass die Gemeinde dem Aushub der Parzellen damit zugestimmt hat. „Die Gemeinde hat ja den Kiesleitplan nicht aus Jux und Tollerei erlassen“, sagt Bezirkshauptfrau Martina Gerersdorfer.

Bürgermeisterin Juliana Günther (VP) sprach gestern „von einem Fehler“, der in der damaligen Gemeinderatssitzung passiert sei: „Ich berufe dieser Tage den Gemeindevorstand ein, wo wir gemeinsam mit der SP uns weitere Schritte überlegen.“ Laut Gerersdorfer ist der Bescheid noch nicht rechtskräftig, die Gemeinde kann beim Land berufen.

 

Schotterabbau in Siedlungsnähe

Das Mineralrohstoffgesetz bestimmt, dass die Gemeinde zustimmen muss, wenn ein Abbaugebiet näher als 300 Meter an Wohngebiete heranrückt. Damit hätte die Gemeinde Kematen/Ybbs eine Handhabe besessen, Baggerungen und Sprengungen bis zu 160 Meter vor dem ersten Haus zu unterbinden. Gleichzeitig hatte aber die VP-Mehrheitsfraktion verlangt, dass ein bestehender „Kiesleitplan“ bestätigt werde. Darin wurde das umstrittene Gebiet sehr wohl als Abbauzone festgelegt. Die Bezirkshauptmannschaft bewilligte daraufhin das Grubenprojekt der Firma Hinterholzer. Jetzt will die Gemeinde beim Land berufen.

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4  Kommentare
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rotkraut (4.043 Kommentare)
am 21.06.2011 09:43

ist zuwenig Frau Bürgermeister, vor den Bürgern stehen, an der Front, daß wäre doch einmal was Neues.

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achsoh (307 Kommentare)
am 21.06.2011 09:34

Beim UNNÖTIGEN Hühnerstall-Verhindern in der Scharten beteiligt er sich ...

aber hier, wo er gebraucht würde, greift er nicht ein.

Ist halt auch nur ein GROSSMUND und OPPORTUNIST.

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-bl-ba (366 Kommentare)
am 21.06.2011 10:13

Kematen/Ybbs ist in Niederösterreich, BH Amstetten.

Donat (OÖ-Umweltanwalt) ist für Oberösterreich zuständig, nicht für Niederösterreich.

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achsoh (307 Kommentare)
am 21.06.2011 13:53

Habe in den OÖN keine NÖN Artikel erwartet. zwinkern

Dass Donat für OÖ zuständig ist, ist mir (und vielen hier) bewußt -
Donat ist auch so nur ein GROSSMUND und OPPORTUNIST,

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