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Von Auto angefahren: Fußgänger starb im Spital

Von nachrichten.at/apa, 17. Februar 2019, 11:34 Uhr

ATTNANG-PUCHHEIM. Nach einem Verkehrsunfall in Attnang-Puchheim (Bezirk Vöcklabruck) ist ein 92-jähriger Fußgänger im Spital gestorben, bestätigte die Polizei auf Anfrage.

Der Mann war – wie berichtet – am frühen Montagabend von einem Pkw erfasst, gegen die Windschutzscheibe und anschließend auf die Fahrbahn geschleudert worden. Die Staatsanwaltschaft Wels hat eine Obduktion für die Ermittlung der Todesursache angeordnet.

Der Fußgänger aus dem Bezirk Vöcklabruck überquerte am 11. Februar gegen 17.55 Uhr die Gmundnerstraße. Dabei wurde er von einem Pkw, gelenkt von einem 75-Jährigen, erfasst. Der Mann wurde schwer verletzt in das Salzkammergut-Klinikum Vöcklabruck eingeliefert. Dort verloren die Ärzte nun den Kampf um das Leben des Mannes. 

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5  Kommentare
5  Kommentare
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alpe (3.482 Kommentare)
am 17.02.2019 16:20

Das hätte ich gern erklärt, was bei einem Benutzen des Schutzweges provokant sein soll.

Sobald Personen in der Nähe eines „Schutz“weges sind, muss ich jederzeit rechtzeitig stehen bleiben können als Autofahrer.

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kpader (11.506 Kommentare)
am 17.02.2019 13:37

Traurig! Dennoch Selbstschutz bei Strassenbenützung erforderlich. Teils provokante Benützung des Schutzweges.

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 17.02.2019 18:37

Alte Menschen (und Kinder; sowie andere, soweit sie sich ersichtlich nicht an die Verkehrsregeln halten werden) SIND VOM VERTRAUENSGRUNDSATZ aus gutem Grund AUSGENOMMEN!!

Bei der Benützung von Fußgängerübergängen hat der Fußgänger, wie schon oben erwähnt, ohne jede Diskussion absoluten Vorrang!

Wer das geistig nicht erfasst, besitzt seine allfällige Lenkerberechtigung völlig zu Unrecht!

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metschertom (8.062 Kommentare)
am 18.02.2019 06:02

Jetzt muss ich dir sagen dass der 75jährige Unfall Lenker nach einer amtsärztlichen Untersuchung wahrscheinlich auch aus dem Vertrauensgrundsatz fällt?!

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stearman (59 Kommentare)
am 22.02.2019 14:41

Wenn der Amtsarzt feststellt dass ein sicheres Führen eines Kraftfahrzeugs nicht mehr möglich ist, dann ist ihm die Lenkberechtigung zu entziehen.

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