Gasbohrung in Molln: Naturschutzgesetz wird geprüft
MOLLN. Es seien Gesetzeslücken, die durch die Politik beim Naturschutz aufgerissen worden seien. Diese gelte es dringend zu schließen, um die Natur und das Klima in Oberösterreich wirkungsvoll zu schützen, sagt Jasmin Duregger, Klima- und Energieexpertin bei Greenpeace Österreich, und spielt dabei auf die Gasbohrung in Molln an. Diese wurde nun mit Ende März vorübergehend beendet, der Bohrturm wurde abgebaut. Anfang Oktober könnten im Jaidhaustal bei Molln weitere Testungen und Probebohrungen stattfinden.
Bereits vor der Probebohrung hatten etwa die Umweltanwaltschaft und Greenpeace Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht eingebracht. Der Grund dafür: Nach oberösterreichischem Naturschutzgesetz haben Beschwerden grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung für Bauarbeiten.
Verfassungsgerichtshof prüft
Ein Aufschub kann nur durch einen Antrag und entsprechende Argumente durch die Beschwerdeführer – in diesem Fall durch Greenpeace – erfolgen. Wie von den OÖN berichtet, sieht das Landesverwaltungsgericht dieses Vorgehen als verfassungswidrig an und hat einen Antrag auf Prüfung eines Paragrafen des Naturschutzgesetzes beim Verfassungsgerichtshof gestellt. Greenpeace erwarte sich durch die Prüfung eine klare Rechtsprechung. "In Molln hat ADX Wiesen zerstört, Wege planiert und Bohrtürme für die Förderung von Gas direkt neben einem Naturschutzgebiet aufgestellt, während rechtliche Fragen noch ungeklärt sind", sagt Greenpeace-Expertin Duregger.
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