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Rottweiler biss Kleinkind tot: Sechs Monate Haft für betrunkene Besitzerin

Von (rela/nieg), 26. März 2019, 00:04 Uhr
Rottweiler biss Kleinkind tot: Sechs Monate Haft für betrunkene Besitzerin
Die Angeklagte verbarg ihr Gesicht hinter einer roten Heftmappe. Bild: APA/ROLAND SCHLAGER

WIEN. Prozess nach "unfassbarer Tragödie" in Wien: Bub nach Hundeattacke in Spital gestorben

Nur 17 Monate wurde der kleine Waris alt. Verstorben auf der Intensivstation eines Wiener Spitals, 14 Tage nachdem ein Rottweiler den Buben in der Donaustadt angefallen und sich im Kopf des Kleinkindes verbissen hatte. Gestern musste sich die Besitzerin (49) des bereits eingeschläferten Hundes wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten.

"Es ist eine unfassbare Tragödie, da gibt es nichts zu beschönigen", sagte Nadine Illetschko, die Verteidigerin der Angeklagten (49). Der Einwand der Anwältin, der 47 Kilo schwere Rottweiler sei bis dahin "nie auffällig" gewesen, erwies sich aber als falsch. Denn bereits zuvor hatte der Hund zugebissen. Deshalb wäre die Wienerin verpflichtet gewesen, ihren Rüden nur noch mit Beißkorb ins Freie zu lassen.

Video: 18 Monate Haft wegen grob fahrlässiger Tötung - teilbedingt - und Zahlung eines sogenannten "Trauerschmerzensgeldes" von 65.000 Euro. - So lautet das Urteil gegen eine 49-jährige Wienerin. 

"Drei bis vier Gläser Prosecco"

Doch die 49-Jährige hatte ihrem Hund keinen Maulkorb umgeschnallt, noch dazu hielt sie das Tier an der langen Leine, als sie mit einem ehemaligen Arbeitskollegen Richtung Bushaltestelle spazierte. Mit 1,4 Promille Alkohol im Blut war die Hundehalterin stark betrunken. Denn mit ihrem Freund hatte sie zuvor Prosecco getrunken. "Drei bis vier Gläser", sagte die Angeklagte zum Richter. "Wie groß waren die Gläser?", fragte der Richter nach. "So Limonadengläser", antwortete sie. Die 49-Jährige gestand ein, sie sei mit dem Hund "nicht vorausschauend" gegangen, sondern zu sehr in das Gespräch mit ihrem Bekannten vertieft gewesen. Zu diesem Zeitpunkt kamen dem Duo die Großeltern des kleinen Waris entgegen. Sie spielten mit ihrem Enkel "Holla Hopsassa", schaukelten das Kind mit den Armen fröhlich in die Höhe. Plötzlich, "von einer Sekunde auf die andere" habe sie ihr Hund "mitgerissen", erinnerte sich die Besitzerin. Sie habe noch "probiert, ihn wegzubringen". Doch vergeblich.

Eine Passantin (40) ging beherzt dazwischen. "Ich habe den Rottweiler am Halsband gepackt und ihn zu Boden gedrückt", schilderte die Zeugin. Mehrmals schlug die 40-Jährige mit ihrer Faust auf den Rüden ein, um das Kleinkind zu retten. Als der Bub endlich befreit war, sei "überall Blut gewesen".

Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren verhängte das Gericht 18 Monate Haft, davon sechs Monate unbedingt. Den Opfern wurden 65.000 Euro für Trauerschmerzen und Begräbniskosten zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

"Meine Nachbarn und ich haben Angst, rauszugehen"
Sabine Stellnberger mit "Poldi" Bild: FOTOKERSCHI.AT / BAYER

„Meine Nachbarn und ich haben Angst, rauszugehen“

Dass sich ein Hund so verhält, habe ich noch nie erlebt“, sagt Sabine Stellnberger. Ohne Drohgebärden kam am vergangenen Dienstag kurz vor 9 Uhr in einer Siedlung in Hargelsberg (Bez. Linz-Land) ein herrenloser American-Stafford-Terrier plötzlich von hinten auf die 63-jährige Pensionistin und ihren dreijährigen Rauhaardackel „Poldi“ zugerannt.

Sofort verbiss sich der als Kampfhund gelistete Terrier in die Hinterläufe des Dackels. „Als sich Poldi umgedreht hat, biss er ihm in die Kehle und ließ nicht mehr los“, sagt Stellnberger. Sie versuchte, den Angreifer von ihrem Dackel wegzuziehen, und wurde dabei in den Finger gebissen. „Wie im Blutrausch“ habe das Tier gehandelt und Poldi hin und her geschüttelt, bis er kein Lebenszeichen mehr von sich gab. „Ich habe gedacht, jetzt ist Poldi tot. Es war furchtbar, dass ich nichts machen konnte.“

Anklage wegen Körperverletzung

Schließlich wollte der Angreifer mit seiner „Beute“ im Maul davonlaufen. „Da bin ich auf Poldis Leine gestiegen, dann hat der andere Hund endlich losgelassen.“ Der erlittene Lungendurchbiss musste in der Tierklinik Sattledt drei Stunden operiert werden. Kosten: 3000 Euro. Gestern, sechs Tage nach dem Angriff, konnte Stellnberger ihren Poldi wieder heimholen. „Die Tierärzte haben tolle Arbeit geleistet. Aber meine Nachbarn und ich haben jetzt Angst, rauszugehen. Das darf sich nicht wiederholen!“

Wie sich herausstellte, hatte die Besitzerin (24) ihren Kampfhund, wie sonst auch, alleine zum Gassi-Gehen rausgelassen. Außerdem war er nicht bei der Gemeinde gemeldet, die nun eine Umzäunung vorschreibt. Der Frau droht ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und Sachbeschädigung.

Erst in der Vorwoche waren einem Steyrer drei Hunde abgenommen worden, die sechs Passanten gebissen hatten. 
 

 

Hundehaltergesetz

In Oberösterreich gibt es 74.446 offiziell gemeldete Hunde (Stand 2017). Hundehalter müssen sich in Oberösterreich an folgende gesetzliche Vorgaben halten:

Der Besitzer muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Meldung bei der Hauptwohnsitzgemeinde. Diese muss binnen drei Tagen erfolgen, sobald das Tier zwölf Wochen alt ist.

Absolvierung eines Sachkundenachweises

Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip und Meldung der Chipnummer bei der Heimtierdatenbank des Bundes

Leinen- oder Maulkorbpflicht im Ortsgebiet, aber z. B. auch in Schulen, Kindergärten sowie bei Menschenansammlungen

Exkremente im Ortsgebiet unverzüglich beseitigen und ordnungsgemäß entsorgen

Hundesteuer: Die Höhe wird von der Hauptwohnsitzgemeinde festgesetzt.

Richtiges Verhalten im Ernstfall:

Kommt ein Hund etwa auf ein Kind zugelaufen, sollte man sich schützend davorstellen.

Hat ein Hund bereits zugebissen, keinesfalls versuchen, das Opfer wegzuzerren.

Bei einem großen Hund kann versucht werden, die Hinterläufe zu erwischen und dann das Tier entweder in die Höhe zu ziehen oder gar auf den Rücken zu drehen.

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23  Kommentare
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hp0815 (178 Kommentare)
am 26.03.2019 11:34

Hundehaltegesetz - was bringt ein Gesetz, wenn es nicht zur Anwendung kommt?

In Linz beobachte ich regelmäßig Hundehalter, die z.B. auf die Leinenpflicht in Parkanlagen und bei Spielplätzen in der Innenstadt verzichten. Im schlimmsten Fall kommt es zu einer Ermahnung durch den Ordnungsdienst (falls zufällig anwesend) - das war‘s dann aber schon und die gleichen Hundehalter lassen dann nach Verschwinden des Ordnungsdienstes ihren Hund wieder von der Leine...

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FranziGut (445 Kommentare)
am 26.03.2019 10:22

Hunde alleine zum Gassi-Gehen raus lassen kommt immer mehr in Mode. Das spart den Hundehaltern Zeit und den Kot räumen die Nachbarn weg.
Das Hundehaltergesetz ist im Übrigen kaum mehr als ein Papiertiger. Welche Gemeinde prüft ernsthaft die Einhaltung? Verpflichtende Meldung des Hundes, Kennzeichnung mittels Mikrochip, Leinen- und Maulkorbpflicht usw. – wie soll man das als Gemeinde überprüfen, wenn man an die nächste Wahl denkt und Ärger nicht mag?

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Gruenergutmensch (1.477 Kommentare)
am 26.03.2019 08:58

"Exkremente im Ortsgebiet unverzüglich beseitigen und ordnungsgemäß entsorgen."
Das sollte auch im Freine verpflichtend sein, es ist kein Zustand dass die Wiesen der Bauern damit versaut werden, das Zeug hat man dann in der Milch!

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 26.03.2019 09:57

100 % Zustimmung

Ich habe selber Hunde und finde es extrem ärgerlich, wenn manche den Kot ihrer Hunde einfach liegen lassen. Egal ob auf Wiesen im Wald oder sonst wo.

Es ist wirklich nichts dabei sich zu bücken und das Gacki wegzuräumen. Kotbeutel gibt’s ja eh gratis.

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Fuchsfreund (456 Kommentare)
am 26.03.2019 07:34

...abgesehen davon, dass dieser verantwortungslosen Hundehalterin eine Strafe aufgebrummt und sie eigentlich auch mit einem Tierhalteverbot belegt gehört fände ich es schön, wenn die OÖN nicht den unsachgemäßen Ausdruck „Kampfhund“ verwenden würden und, wenn sie schon so gescheit Auszüge aus dem OÖ-Hundehaltegesetz zitieren, auch erwähnen, dass es in OÖ keine Rasseliste und somit auch keine Listenhunde gibt.....

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Fuchsfreund (456 Kommentare)
am 26.03.2019 07:36

...ups, da ist mein Kommi beim falschen Artikel gelandet, gehört dahin wo der Amstaff den Dackel gebissen hat...

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scansafatiche (708 Kommentare)
am 26.03.2019 07:42

Das ist nicht Ihre Schuld, denn beide Artikel sind in einem zusammengefasst. Ich war auch verwirrt: Ich hätte auch den Artikel "Meine Nachbarn und ich haben Angst, rauszugehen" angeklickt und bin beim Rottweiler-Artikel gelandet.

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wauzbert (179 Kommentare)
am 26.03.2019 06:51

Gute Besserung, Poldi! wünscht dir der LeoHund;-)

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metschertom (8.062 Kommentare)
am 26.03.2019 06:28

Die Strafen für Hundehalter die sich nicht an die Vorschriften halten sollten viel höher ausfallen. Ein Menschenlaben kann nicht ersetzt werden. Oder die psychischen Narben die nach einem solchen Angriff übrig bleiben. Und da gibt's keine Ausreden "mein Hund tut sowas nicht"! Bei aller Tierliebe - die Verantwortung liegt letztendlich immer beim Hundehalter!

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luckyluki (5 Kommentare)
am 26.03.2019 06:18

Nicht verstanden wird, dass die Exkremente nur im Ortsgebiet weggeräumt werden müssen!

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 26.03.2019 06:20

Das verstehe ich auch nicht. Ich räum das Gacki immer und überall weg.

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zwergbumsti (1.008 Kommentare)
am 26.03.2019 06:45

Wir auch. Bin selbst schon mehrmals beim Spazieren in der Wiese in einen Haufen getreten.
Da bin ich sowas von sauer...

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 26.03.2019 09:55

Ich finde das wirklich ärgerlich und grauslich. Einfach wegräumen und niemand müsste sich ärgern.

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spoe_unlocked (638 Kommentare)
am 26.03.2019 11:38

Nicht wegräumen ist glücklicherweise in den meisten Gegenden schon zur Ausnahme geworden.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 26.03.2019 13:25

Naja - bei uns herrscht schon noch immer: Is ja net neu Wiesn - muss i net wegräumen, geht mi nix an.

Und das kann ich gar nicht ausstehen. Der nächste Bauer ärgert sich, dass das Gacki zwischen den Mostbirnen liegt und tauscht es vielleicht gegen den Giftköder. Und dann schauen‘s wieder alle deppert - und treffen tut’s dann wieder die Falschen.

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Milka (2.615 Kommentare)
am 26.03.2019 23:07

Wenn das Gacki vom Bauern seine Viecherl aber das ganze Wochenende von drei Seiten um mein Grundstück stinkt, bei Schönwetter - dann is mir auch ziemlich Wurst, ob mein Hund auf deren Feldern scheisst, ich lass es liegen, schon aus Rache.

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( Kommentare)
am 26.03.2019 07:46

leider wird vielfach nicht einmal das verstanden traurig

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spoe_unlocked (638 Kommentare)
am 26.03.2019 09:03

Ich hoffe, es geht um jene vom Hund. grinsen

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sauwaldler (1.080 Kommentare)
am 26.03.2019 04:42

Das ist schon interessant: für Hundeattacke werden 65.000 Euro bezahlt, bei einer Kuh 490.000
Einem normalen Menschen ist das nicht erklärbar.

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PR1234 (1.032 Kommentare)
am 26.03.2019 07:02

doch, schmerzensgeld und schadenersatz.

der wirtschaftliche schaden wurde bei der kuhattacke hoch bewertet, hier wohl mit 0.

klingt hart, ist aber so.

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Hofstadler (1.359 Kommentare)
am 26.03.2019 07:44

Bevor ihr viel Unsinn schreibt, überlegt mal, was der Unterschied einer erwachsenen Frau zu Kleinkind sein kann: Hat sie Kinder, ev. in Ausbildung, sonstige Unterhaltspflichten, etc.?

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BamBam1987 (4.118 Kommentare)
am 26.03.2019 08:57

Wollt ich auch gerade anmerken...

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docholliday (8.188 Kommentare)
am 26.03.2019 07:20

Da geb ich Dir recht. Hier passt die relation nicht mehr.
Aber ein Richter kann das sicher erklären.
Kopfschüttel.

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