Nach OÖN-Bericht: Wasserentnahme für Feuerwehren beschäftigt Landtag
Von OÖN,
16. Oktober 2024, 06:00 Uhr
Wasserentnahme für Übungen: SP-Feuerwehrsprecher bringt Resolution im Landtag ein
Die Löschwasserentnahme für Übungszwecke stellt die Feuerwehren, wie berichtet vor rechtliche Herausforderungen. Ein entsprechender OÖN-Bericht hat offensichtlich aufgerüttelt. Die Gesetzeslage ist eindeutig: Bei Oberflächengewässern wie Bächen, Flüssen oder Seen darf nur im Einsatzfall Wasser ohne behördliche Genehmigung entnommen werden. Ein Zustand, der bei den Feuerwehren auf wenig Gegenliebe stößt. "Die aktuelle Rechtslage sieht eine Genehmigungspflicht für jede einzelne Saugstelle an natürlichen Gewässern vor. Das bedeutet unnötigen bürokratischen Aufwand für die Feuerwehren und wenig Flexibilität bei der Planung von Übungseinsätzen", weiß SP-Feuerwehrsprecher Mario Haas aus eigener Erfahrung als Feuerwehrmann und ergänzt: "Obwohl das Problem länger bekannt ist, es auf parlamentarischer Ebene im Nationalrat Gespräche gab und eine konkrete Initiative zur Änderung des Wassergesetzes vorlag, hat man diese im Sand verlaufen lassen."
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Mit einer Resolution im kommenden Landtag am Donnerstag will er nun einen neuen Anlauf wagen. Ziel sei eine unbürokratische Gesamtlösung. Der Landtag solle sich diesbezüglich an den Bund wenden. Denn das Wasserrechtsgesetz von 1959 in dem auch die Entnahme von Wasser geregelt ist fällt in die Zuständigkeit des Bundes.
Anzeigen drohen
Für Saugstellen an Bächen, Flüssen und Seen muss derzeit um behördliche Genehmigung für die Nutzung einer jeden möglichen Saugstelle angesucht werden. Im Einsatzfall sind Feuerwehren von dieser Genehmigungspflicht freilich ausgenommen. "Wenn vorab keine Genehmigung eingeholt wird, könnten nach dem Wasserrecht Berechtigte bei Übungen jedes Mal die jeweilige Feuerwehr klagen", sagt Haas. Zwar gibt es bereits einen Lösungsansatz, der eine schrittweise Genehmigung von Wasserentnahmestellen vorsieht, dieser sei aber ein bürokratischer Mehraufwand für die Feuerwehren und Gemeinden.
"Die angedachte Lösung wird Jahre dauern. Der unmittelbare und direkte Weg ist eine entsprechende Gesetzesänderung, wie unser Initiativantrag sie anstrebt", schließt der Feuerwehrmann.
Im Kreise einiger Feuerwehrkameraden hat, wie berichtet, auch schon Landeshauptmann Thomas Stelzer Verständnis für das Problem gezeigt. Zumindest stehe das Thema schon auf der "Wunschliste" für die nächste Bundesregierung. Rückhalt bekommen die Feuerwehren auch von der zuständigen Landesrätin Michaela Langer-Weninger (VP): „Unsere Feuerwehren leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit. Damit sie auch weiterhin ihrer ureigensten Aufgabe nachkommen können, sind regelmäßige Übungen unerlässlich“. Entsprechende Forderungen an den Bund seien schon gestellt worden. Nun sei die künftige Bundesregierung gefordert, dieses Thema aufzugreifen und rasch eine notwendige Gesetzesänderung vorzunehmen. „Je breiter die Unterstützung aus Oberösterreich, desto erfreulicher“, sagt sie. fell
Das entsprechende Wasserentnahmegesetz aus dem Jahr 1954 regelt die Entnahme von Wasser aus offenen Gewässern. Dabei geht es weniger um die Entnahme für Übungszwecke durch die Feuerwehr, sondern um die Entnahme allgemein. Es wird die Wasserentnahme für Bewässerung, Baumaßnahmen, Badeteiche, Fischzuchten,... geregelt. Damit sollte eine ungeregelte und übermäßige Entnahme verhindert werden. Die Entnahme durch die Feuerwehr wurde nicht besonders bedacht, da die Politik damals gewisse Dinge als selbstverständlich annahm. Da der Hausverstand heute aber einen fixen Arbeitsplatz hat und so nicht immer für Alle erreichbar ist, werden sich irgendwelche Leute darüber aufgeregt haben, dass die Feuerwehr Wasser entnimmt und dieses ihnen nicht erlaubt ist.
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LiBerta1(4.303 Kommentare)
am 16.10.2024 08:23
Ist es denn wirklich so schwierig, ein Gesetz zu machen, dass die Feuerwehr jederzeit auch für Übungen Oberflächenwasser entnehmen darf? Wir haben doch genug Wasser. Was die Feuerwehr bei einer Übung entnimmt, fehlt niemandem. Warum wird so ein Theater darum gemacht? Politiker eben!
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reboot(128 Kommentare)
am 16.10.2024 07:17
Das ist wieder ein gutes Beispiel dafür, was sich seit 1959 zu heute geändert hat. Schon immer hat die Feuerwehr zu Übungszwecken Wasser aus Bächen und Teichen entnommen, nie hat es (bisher) Anzeigen deswegen gegeben. Früher gab es halt noch den Hausverstand und Verständnis zu den Bedürfnissen anderer, das gibt es heute nicht mehr und man braucht eine gesetzliche Regelung dafür.
Das entsprechende Wasserentnahmegesetz aus dem Jahr 1954 regelt die Entnahme von Wasser aus offenen Gewässern. Dabei geht es weniger um die Entnahme für Übungszwecke durch die Feuerwehr, sondern um die Entnahme allgemein. Es wird die Wasserentnahme für Bewässerung, Baumaßnahmen, Badeteiche, Fischzuchten,... geregelt. Damit sollte eine ungeregelte und übermäßige Entnahme verhindert werden. Die Entnahme durch die Feuerwehr wurde nicht besonders bedacht, da die Politik damals gewisse Dinge als selbstverständlich annahm. Da der Hausverstand heute aber einen fixen Arbeitsplatz hat und so nicht immer für Alle erreichbar ist, werden sich irgendwelche Leute darüber aufgeregt haben, dass die Feuerwehr Wasser entnimmt und dieses ihnen nicht erlaubt ist.
Ist es denn wirklich so schwierig, ein Gesetz zu machen, dass die Feuerwehr jederzeit auch für Übungen Oberflächenwasser entnehmen darf? Wir haben doch genug Wasser. Was die Feuerwehr bei einer Übung entnimmt, fehlt niemandem. Warum wird so ein Theater darum gemacht? Politiker eben!
Das ist wieder ein gutes Beispiel dafür, was sich seit 1959 zu heute geändert hat. Schon immer hat die Feuerwehr zu Übungszwecken Wasser aus Bächen und Teichen entnommen, nie hat es (bisher) Anzeigen deswegen gegeben. Früher gab es halt noch den Hausverstand und Verständnis zu den Bedürfnissen anderer, das gibt es heute nicht mehr und man braucht eine gesetzliche Regelung dafür.