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Mit 223 km/h über die A1: Dauerhafte Abnahme des BMW noch unklar

Von Natalie Söllner, 21. März 2024, 14:53 Uhr
Auto abgeschleppt, Beschlagnahmung
Beschlagnahmter BMW. Bild: TEAM FOTOKERSCHI / KERSCHBAUMMAYR (TEAM FOTOKERSCHI / KERSCHBAUMMAYR)

ALHAMING/SATTLEDT. Nachdem er am Mittwochnacht mit 223 km/h über die Westautobahn bei Sattledt gerast war, ist ein 36-jähriger Serbe nun vorerst nicht nur seinen Führerschein, sondern auch sein Auto los. Das Lenkverbot gilt für sechs Monate, ob das Auto versteigert wird ist noch offen.

„Eine Zivilstreife der Fremdenpolizei ist auf den weißen BMW der 5er-Reihe aufmerksam geworden, als dieser die Streife mit stark überhöhter Geschwindigkeit überholte“, sagt Klaus Scherleitner, Leiter der Landesverkehrsabteilung. Daraufhin hätten sie über Funk Verstärkung angeordnet. Bei einer Lasermessung in Sipbachzell wurde bei dem BMW eine Geschwindigkeit von 223 km/h gemessen.

In Alhaming gestoppt

Am Autobahnrastplatz Alhaming gelang es schließlich, den in der Schweiz lebenden Serben anzuhalten. "Im Auto befanden sich neben dem 36-Jährigen noch drei weitere Personen - ein Mann und zwei Frauen", so Scherleitner im Gespräch mit den OÖN. Wegen der eklatanten Geschwindigkeitsüberschreitung wurde, nach Rücksprache mit der Bezirkshauptmannschaft Wels, eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1300 Euro eingehoben. Diese stellt sicher, dass die bevorstehende Strafe in ähnlicher Höhe beglichen werden kann. Außerdem nahm die Polizei ihm vorläufig Führerschein und Fahrzeug ab.

Endgültige Beschlagnahme noch unklar

Die Behörde hat aufgrund der jüngsten StVO-Novelle bei derartigen Fällen eine zweiwöchige Frist, um zu entscheiden, ob das Auto dauerhaft beschlagnahmt werden kann. Hierfür gibt es laut der Bezirkshauptfrau des Bezirks Wels-Land, Elisabeth Schwetz, zwei Voraussetzungen: „Eine davon ist die qualifizierte Übertretung der Geschwindigkeit, das ist in diesem Fall bei einer Übertretung von 93 km/h klar gegeben.“

Die zweite Voraussetzung betrifft eine laut Schwetz "negative Prognoseeinschätzung". Das heißt nichts anders, als dass davon auszugehen ist, dass der Lenker auch in Zukunft rasen wird. „Das ist für uns schwieriger zu ermitteln, da der Lenker kein Österreicher ist“, sagt Schwetz.

Sollten die Voraussetzungen erfüllt sein, mache die Herkunft des Rasers keinen Unterschied. Wichtig zu ermitteln sei zudem, ob der Fahrer der Besitzer des Fahrzeugs sei. Sollte es zu einer dauerhaften Beschlagnahme und der Versteigerung des Autos kommen, würden 70 Prozent dem Verkehrssicherheitsfonds zugutekommen und 30 Prozent dem Land Oberösterreich.

Führerschein bleibt erhalten

Bei einer Übertretung um mehr als 90 km/h gilt eine Führerscheinabnahme für sechs Monate. Da es sich bei dem 36-Jährigen um keinen österreichischen Staatsbürger handelt, kann nur ein Lenkverbot für denselben Zeitraum ausgesprochen werden. In anderen Ländern darf der Serbe weiterhin fahren. 

Aktualisiert um 14:30 Uhr

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113  Kommentare
113  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
fragesteller (203 Kommentare)
am 22.03.2024 15:44

Was muß noch alles passieren das so ein Gesetz auch angewandt wird . Typisch österreichischer Nationalrat und unsere Politiker, viel Blabla aber nichts dahinter! Wahrscheinlich gibt es gar kein Auto das so schnell fährt um das Gesetz wirklich anzuwenden😂🤮!

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2good4U (17.767 Kommentare)
am 22.03.2024 10:53

Es spielt keine Rolle ob er der Besitzer ist.
Einzig und alleine relevant ist, ob er der Eigentümer ist.

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x-files (490 Kommentare)
am 22.03.2024 10:37

Diese Regelung geht letztlich wieder aus wie das "Hornberger Schießen". Mit viel Getöse angekündigt, letztlich wird aber nicht viel dabei herauskommen. Hauptsache ein Minister hat sich wieder in Szene setzen können. Wahlk(r)ampf in Reinkultur.

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spoe (13.523 Kommentare)
am 22.03.2024 07:26

Brot und Spiele.

Wie im Kolosseum zeigt das Publikum mit dem Daumen nach oben oder unten. Je nach Sympathie, nur aus dem Bauch heraus.

So funktioniert Politik seit Jahrtausenden.

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deixi2205 (150 Kommentare)
am 22.03.2024 04:50

Ausgerechnet ein schweizer Bürger, wo doch in seinem Land drastische Strafen für Raser angewandt werden. Was würde einem Österreicher dort passieren? Leider gibt es bei uns hier zu viele zahnlose schwache Gesetze. Für mich gibt’s in so einem Fall nur eine Konsequenz: Auto weg und eine saftige Geldstrafe.

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Joob (1.389 Kommentare)
am 21.03.2024 21:06

Dieses Gesetz ist eine Augenauswischerei!!
Die Grenzwerte sind viel zu hoch!
Ausserdem darf es bei der Abnahme keine Ausnahmen geben. Der Lenker ist verantwortlich!!

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Joshik (2.975 Kommentare)
am 21.03.2024 20:39

der Fahrer ist spätestens morgen auf allen Titelseiten von serbischen Medien und Zeitschriften - und auch alle TV-Sender werden darüber berichten. die Nachricht der Kfz-Beschlagnahmung wird in Serbien wie eine Bombe einschlagen - sprich, die Abschreckungswirkung geht erstmals weit über Österreich hinaus.

die neue Gesetzgebung ist genial!
.
.
Danke an die Polizei-Crew, dass sie am Raser konsequent dran geblieben sind. Respekt!

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CedricEroll (11.166 Kommentare)
am 21.03.2024 19:53

Waaas? Der BMW ist gar nicht schwarz?

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fischerfel (405 Kommentare)
am 21.03.2024 19:28

An in die Schrottpresse

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fischerfel (405 Kommentare)
am 21.03.2024 19:05

Sorry was soll da unklar sein. Dann wird es aber zackig Zeit die Gesetze zu ändern. Inklusive unbedingte Haftstrafen, das ist ja letztlich Mord Versuch basta

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Schlaubi01 (1.357 Kommentare)
am 21.03.2024 16:24

6 Monate nur ist Österreich Fahrverbot

Wenn er jemanden abgeschossen hätte wär der sein Lebenlang im Rollstuhl oder noch schlimmer.

Und zu den 1300 euro sag i nix ausser das da a paar Nuller fehlen

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Schlaubi01 (1.357 Kommentare)
am 21.03.2024 17:16

Korr. in Österreich

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mariospezial (520 Kommentare)
am 21.03.2024 16:02

Den zu versteigern wird nicht viel einbringen, ist beschädigt.

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Schlaubi01 (1.357 Kommentare)
am 21.03.2024 17:16

Stimmt und ausserdem a BMW

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altheli (374 Kommentare)
am 21.03.2024 15:48

Also ich freue mich immer auf meine regelmäßigen Fahrten in Deutschland 🇩🇪… streckenweise deutlich über dieser -ach soooo bösen- angeprangerten Geschwindigkeit…
ohne Angst vor der Staatsgewalt haben zu müssen…
nach einiger Zeit dann das gemütliche Marschtempo auf 160 km/h - ebenfalls ohne Angst vor staatlicher Abzocke… ganz entspannt in den Norden

alles natürlich nur unter optimalen Bedingungen (erwähnt für die „erhobenen Zeigefinger-Poster“…)

Ach ja: über 2,2Mio km gefahren.. ohne selbstverschuldeten Unfall… bei allen möglichen Fahrbedingungen…

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Natscho (4.446 Kommentare)
am 21.03.2024 15:51

na dann fahr in Deutschland.
in Österreich gilt unsere StVO, und die idz einzuhalten, wenn du auf öffentlichen Straßen fahren willst

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reibungslos (14.533 Kommentare)
am 21.03.2024 16:05

In Deutschland dürfen Autofahrer noch Helden sein. Nur in Deutschland.

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Stuz1945 (160 Kommentare)
am 21.03.2024 16:21

das kann bei Gott nicht stimmen. Deutschlands Autobahen sind übersäht mit jeder Menge Baustellen und sonstigen Einschränkungen. Alleine von Passau bis Nürnberg gibt es kaum einen Abschnitt wo schneller gefahren werden kann. Wozu auch???

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Automobil (2.231 Kommentare)
am 21.03.2024 16:22

Alle, die sich über solch ein "hohes" Tempo beschwerren, haben keine Erfahrung mit einem solchen Tempo und betreiben Panikmache ohne Ahnung in Form einer praktischen Erfahrung davon zu haben.
Lächerlich diese Gruppe an Menschen.

Ich freu mich auch auf jede Fahrt in Deutschland. Wo es geht, fahre ich auch 250. Und das immer wieder. Und das beste: unfallfrei.

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wiesi87 (926 Kommentare)
am 21.03.2024 16:41

Ist doch das gleiche mit jener Gruppe an Menschen, die sich über E-Autos aufregen, aber null Erfahrung damit haben. Gehören Sie da nicht dazu ;)

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Automobil (2.231 Kommentare)
am 21.03.2024 17:26

wiesi87

Zeig mir ein E-Auto, welches 250 fährt und nicht über 25000€ kostet (denn mehr bin ich nicht bereit, für ein Auto auszugeben)😉

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groma (1.059 Kommentare)
am 21.03.2024 17:33

Da, so alte E-Autos gibts halt noch nicht für sie ;-)

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Automobil (2.231 Kommentare)
am 21.03.2024 17:36

groma

Alte E-Autos = Gefahr einer deffekten Batterie.

Niemand weiß aktuell, wie lange die Batterien halten. E-Auto-Fahrer sind hier somit Versuchskaninchen

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robertma (111 Kommentare)
am 21.03.2024 20:42

Wir alle sind Versuchskaninchen, wenn alle weitermachen wie bisher. Immer größere, schwerere Autos, rasen ohne Ende. Stolz darauf zu sein, 2 Millionen km gefahren zu sein. So ein System gehört verboten!

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Automobil (2.231 Kommentare)
am 22.03.2024 06:49

robertma

Sag das mit den immer schwereren Autos mal den E-Auto-Fahrer...

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Automobil (2.231 Kommentare)
am 21.03.2024 17:35

wiesi87

Ps: E-Autos bin ich schon gefahren, vom Fahrfeeling her auper!
Ich kauf mir aber kein E-Auto, weil:
▪︎unklar, wie lange die Batterie hält (ist sie nach den 8 Jahren Garantie deffekt, ist das Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden)
▪︎E-Autos in Form eines Kombis (ein SUV kommt für mich nicht in Frage) gibt es fast gar nicht (seit heuer gibt es den ID.7 Tourer, allerdings startet dieser bei ca. 55000€, so viel gebe ich für ein Fortbewegungsmittel nicht aus)
▪︎finde mal ein E-Auto, das 250 fährt
▪︎Ladeinfrastruktur zu schwach ausgebaut
▪︎Neues Auto kaufen - immenser Wertverlust nach kurzer Zeit
▪︎nach 3 Jahren ist ein E-Auto bereits "alt", da Infotainment und die Antriebstechnologie aktuell voll im Wachsen ist

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CedricEroll (11.166 Kommentare)
am 21.03.2024 19:54

250? Sie sagen also, die Polizei sollte Ihre Karre gleich beschlagnahmen und Ihnen den Lappen zupfen`?

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Automobil (2.231 Kommentare)
am 21.03.2024 20:15

CedricEroll

Warum? Ein paar Kilometer weiter in Deutschland ist dies Gott sei Dank legal möglich?

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mandimandi1 (293 Kommentare)
am 21.03.2024 16:54

na toll. da können sie stolz darauf sein. ....
wir brauchen regeln wie in skandinavien und in der schweiz. unsere regeln sind ein witz.

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Automobil (2.231 Kommentare)
am 21.03.2024 17:27

mandimandi1

Leute, die ohne Praxis-Erfahrung fordern und schlau daherreden, sind ein Witz

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koarl (287 Kommentare)
am 21.03.2024 17:55

Manche haben keine Erfahrung mit hohen Geschwindigkeiten - andere wiederum mit der Rechtschreibung.

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herst (12.771 Kommentare)
am 21.03.2024 18:58

Wünsche dir viel Vergnügen, wenn dir mal ein Baum oder Betonmauer mit einen Durchmesser Stärke von mehr als einem Meter im Weg ist. Aber dann nicht jammern.

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Automobil (2.231 Kommentare)
am 21.03.2024 19:23

Auf der Autobahn - träum weiter

Gibt ja täglich dutzend Fälle davon🤦‍♂️🤦‍♂️🤦‍♂️
Leute wie du sind einfach nur ahnungslos

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.475 Kommentare)
am 21.03.2024 21:27

Also ich lass mich gerne - in Österreich - mit Tempo 230 kutschieren. Auf der Westbahnstrecke.

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Automobil (2.231 Kommentare)
am 22.03.2024 06:50

NeujahrsUNgluecksschweinchen

Das Problem: nur die wenigsten Ziele liegen an der Wesbahnstrecke, geschweige denn haben überhaupt einen Bahnanschluss!

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docholliday (8.260 Kommentare)
am 21.03.2024 15:46

...eine negative Prognoseeinschätzung. Dass heißt nichts anders, als dass eingeschätzt wird, ob der Lenker auch in der Zukunft weiterhin rasen würde.

Was ist denn das für ein Murx?
Ja, no na net wird er die Behörden davon überzeugen, dass er das in Zukunft nicht mehr machen würde!
In Italien wäre der Wagen bereits in der Schrottpresse!
Habederre, haben wir Ideengeber in der Gesetzlandschaft!
Groß ankündigen und nichts dahinter!🤣🤣🤣

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wiesi87 (926 Kommentare)
am 21.03.2024 15:57

Ähhhm, Ihnen ist schon bewusst, dass das Ergebnis einer psychologische Einschätzung der Rückfallwahrscheinlichkeit bei so ziemlich allen anderen Verbrechen, inkl. Gewaltverbrechen, einen wesentlichen Einfluss auf z. B. Bewährung oder vorzeitige Entlassung hat?

Aber welch Murx das natürlich ist, dass man bei diesem Gesetz den gleichen Ansatz verfolgt, als bei anderen Gesetzen auch. Schrecklich dumm...

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funfunfun (1.910 Kommentare)
am 21.03.2024 15:59

Dumm ist diese Antwort - sonst nichts! Vor lauter Toleranzgefassel scheißt uns jeder auf den Kopf!

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wiesi87 (926 Kommentare)
am 21.03.2024 16:45

Möglicherweise ist meine Antwort dumm, aber sie entspricht nunmal den Tatsachen.

Und da das psychologische Gutachten in so ziemlich allen entwickelten Ländern eingesetzt wird, sind etweder alle diese Länder dumm, oder aber jener Personenkreis, die diese Lösung für dumm hält.

Außerdem möchte ich wissen, was Sie sagen, wenn Sie mal in der Situation wären, dass ein psychologisches Gutachten Ihnen massiv helfen könnte, es aber nicht zum Zug kommt, weil es ja dumm ist

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Automobil (2.231 Kommentare)
am 21.03.2024 15:42

Fahren wir Österreicher 90km/h zu schnell, geben wir den Schein für 6 Monate ab. Fährt ein Ausländer 90km/h zu schnell, gibt er den Schein nicht ab.
Was soll dieser ungetechte Schei*??!!

Selbiges bei den Radar-Strafen. Wie oft bekam man schon zu hören, wo ausländische Verkehrsteilnehmer trotz Geschwindigkeitsüberschreitung nicht bestraft wurden, weil eine Nachverfolgung anscheinend nicht möglich war?

Wenn man sich da nicht veräppelt vorkommt...

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wiesi87 (926 Kommentare)
am 21.03.2024 15:55

Ist aber das gleiche wenn Sie als Österreicher in einem anderen Land zu schnell sind. Da kriegen Sie dann ein Fahrverbot in eben diesem Land, aber in Österreich und überall sonst dürfen sie nach Herzenslust herumgurken.

Ja, man kommt sich veräppelt vor. Warum wieder nationale Regelung, und nicht einfach EU-weit?

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mandimandi1 (293 Kommentare)
am 21.03.2024 16:52

kommt ja bald. Dann ist das Spiel zu Ende. Aber nur in der EU.

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betterthantherest (34.184 Kommentare)
am 21.03.2024 15:23

dauerhafte Abnahme des Fahrzeugs ist unklar.

Wie kann das sein?
Ist das Gesetz unklar formuliert?

Wer zahlt das Abschleppen wenn die Abnahme des Fahrzeugs widerrechtlich erfolgte?

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nixnutz (4.189 Kommentare)
am 21.03.2024 15:24

Hast du den Artikel gelesen oder nur die Überschrift?

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betterthantherest (34.184 Kommentare)
am 21.03.2024 15:41

nixnutz

ob ein Fahrzeug beschlagnahmt werden darf oder eben nicht, das muss klar geregelt sein.
Schließlich kostet die behördlich angeordnete Abschleppung sowie die Verwahrung Geld.

Offenbar wurde in diesem Fall das Fahrzeug zunächst einmal auf Verdacht beschlagnahmt... .

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wiesi87 (926 Kommentare)
am 21.03.2024 15:53

betterthantherest

ist es auch, aber die Polizei wird wohl nicht in der Lage sein, rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr für alle Länder der Welt sofort und noch am Autobahnrastplatz mit eindeutiger Sicherheit zu ermitteln, ob der Lenker auch tatsächlich der Besitzer des Fahrzeuges ist.

Darum gibts eine vorläufige Beschlagnahmung um eben Zeit zu haben, genau diesen Umstand zu klären und die komplett klaren Regeln, unter welchen Umständen eine endgültige Beschlagnahmung machbar ist, zu befolgen.

Ist das gleiche wie mit "vorläufiger Festnahme" beim Verdacht auf ein Verbrechen. Ist das auch Murkx für Sie?

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betterthantherest (34.184 Kommentare)
am 21.03.2024 16:08

wiesi87

zuerst mit lautem Mediengetöse das Fahrzeug beschlagnahmen ... und nachher still und leise zurück geben und auf den Kosten für diesen Zinnober bleibt der Steuerzahler sitzen.

Super Konzept.

Super abschreckend.

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wiesi87 (926 Kommentare)
am 21.03.2024 16:49

So funktioniert halt der Rechtsstaat - und das ist gut so.

Außerdem bin ich mir sehr sicher, dass die OÖN nicht von der Polizei oder gar der Ministerin genötigt wurden, diesen Artikel zu schreiben. Vielmehr bringen die Medien da aktuell jede Beschlagnahmung groß raus und verursachen eben dieses Mediengetöse.

In 1-2 Wochen ist das Interesse der Bevölkerung weg, es lassen sich mit den Artikeln dazu keine Klicks mehr generieren, und das Getöse ist Geschichte.

Was bleibt ist das Gesetz, welches auch durchexerziert wird

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StevieRayVaughan (3.162 Kommentare)
am 21.03.2024 19:28

Womit soll denn bitte Dümmeralsderrest den Unterschied zwischen den im Gestz deutlich definierten Begriffen "Beschlagnahmzung" und "Verfall" auch erkennen können? Ist Dümmeralsderrest überhaupt fähig, einen Gesetzestext sinnerfassend zu lesen?

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docholliday (8.260 Kommentare)
am 21.03.2024 15:47

Geh kum, wann da steht:...eine negative Prognoseeinschätzung. Dass heißt nichts anders, als dass eingeschätzt wird, ob der Lenker auch in der Zukunft weiterhin rasen würde.

Was soll denn dieser Schmarrn?

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