Gericht hebt Bescheid gegen Westring-Volksbefragung auf

LINZ. Das Landesverwaltungsgericht beschert den Westring-Gegnern einen Etappensieg - der Streit um die Volksbefragung geht damit in die nächste Runde.
Das Landesverwaltungsgericht hat den Bescheid, mit dem das Magistrat Linz die Durchführung der Volksbefragung abgelehnt hat, aufgehoben. Die Begründung ist eine formelle: Den Bescheid hatte ein Magistratsbeamter ausgestellt. Laut Landesverwaltungsgericht hätte allerdings der Bürgermeister selbst das Vorliegen der Voraussetzungen beurteilen müssen. Luger könne sich nicht mehr länger hinter Beamten verstecken und müsse nun selbst Farbe bekennen, heißt es dazu von der Initiative.
Unterschriften für ungültig erklärt
Wie berichtet, will die Bürgerinitiative eine Volksbefragung über einen Ausstieg der Stadt Linz aus der Finanzierungsvereinbarung zum Westring erreichen. Dafür wären 6.100 Unterschriften notwendig gewesen. Das Magistrat hat allerdings von den 9817 eingereichten Unterschriften nur 4872 anerkannt und die Durchführung der Volksbefragung mit dem nun aufgehobenen Bescheid abgelehnt. Aus Sicht der Initiative hat das Magistrat die Zahl "nach unten gedrückt", in dem es etwa die Online-Unterschriften nicht anerkannt hat.
Initiative will auch neuen Bescheid beeinspruchen
Für den Fall, dass die Stadt Linz den Formalfehler korrigiert und einen neuen Bescheid ausstellt, hat die Bürgerinitiative bereits angekündigt auch diesen beeinspruchen zu wollen, "weil der falsche Absender nicht der einzige Fehler in diesem undemokratischen Bescheid ist“, sagt Gertraud Walli, Vorsitzende des neu gegründeten Vereins "Zukunft statt Autobahn-Bau".
Luger: Entscheidung des Gerichtes ist zu akzeptieren
Den Vorwurf der Initiative "er habe sich hinter seinen Beamten versteckt", weist Bürgermeister Klaus Luger (SP) in einer Aussendung entschieden zurück, deren Aussagen seien "haltlos und populistisch". Die Stadt Linz habe sich vor Ausstellung des Bescheides im Frühling eine Rechtsauskunft beim Land eingeholt, weil die Bestimmungen des Linzer Stadtrechtes unklar und lückenhaft erschienen. Auf Basis dieser Rechtsauskunft sei von einer behördlichen Zuständigkeit des Magistrats auszugehen gewesen, die Stadt habe somit stets sorgfältig und korrekt gehandelt.
"Dass das Landesverwaltungsgericht nun eine andere Meinung vertritt, ist natürlich zu akzeptieren. Auf Basis dieser Entscheidung wurde umgehend eine neuerliche Prüfung vorgenommen und unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts ein neuer Bescheid erlassen", sagt Luger. Dieser sei derzeit noch in der Zustellung, besage aber dasselbe wie der erste. Die Durchführung einer Volksbefragung wird aufgrund der zu geringen Zahl an eingereichten Unterschriften abgelehnt.


