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Keine Nachkommen: Der Staat erbt pro Jahr vier Millionen Euro

13. November 2020, 08:10 Uhr
Keine Nachkommen: Der Staat erbt pro Jahr vier Millionen Euro
Testamentsspenden: Viele vermachen ihr Vermögen Tierschutzvereinen. Bild: cbx

LINZ. Gibt es keine gesetzlichen Erben, dann können Erblasser im Testament auch eine gemeinnützige Organisation einsetzen.

Gibt es im Todesfall weder gesetzliche Erbfolger wie Ehegatten, Kinder oder sonstige Verwandte und wurde auch kein Testament errichtet, erbt letztendlich der Staat den Nachlass eines Verstorbenen. Auf rund vier Millionen Euro pro Jahr schätzt Markus Aichelburg von der Initiative "Vergiss mein nicht" die Summe, die auf diese Weise dem Staat "anheimfällt".

"Vergiss mein nicht" ist ein Dachverband aus 89 wohltätigen Organisationen, der in Kooperation mit Notaren Informationen anbietet, was zu beachten ist, wenn ein Testament für einen guten Zweck erstellt werden soll. Dazu zählen zum Beispiel das Rote Kreuz, die Tierschutzorganisation WWF oder auch SOS Kinderdorf.

Aichelburg verweist auf eine market-Studie, wonach sich 46 Prozent der befragten Oberösterreicher vorstellen können, einer gemeinnützigen Organisation einen Teil des Vermögens zu vermachen, um etwas Gutes zu tun. Für 38 Prozent ist dabei auch die Befürchtung ausschlaggebend, dass ihr Vermögen ansonsten an den Staat gehen könnte.

Laut "Vergiss mein nicht" sei das Volumen der Testamentsspenden von 2012 bis 2020 um 40 Prozent nicht zuletzt wegen sinkender Geburtenraten gestiegen. Inzwischen betrage der Anteil dieser Vermächtnisse am gesamten Spendenaufkommen (insgesamt rund 700 Millionen Euro) in Österreich bereits zehn Prozent, sagt Aichelburg.

"Testamentsspenden haben eine große Bedeutung für unsere Arbeit", sagt auch Erich Haneschläger, der Landesgeschäftsleiter des oberösterreichischen Roten Kreuzes. Die Spenden würden etwa für die Katastrophenhilfe, die Hospiz, die Freiwilligen-Ausbildung und für das Jugendrotkreuz verwendet. "Wir gehen sehr sensibel und achtsam damit um", betont Haneschläger. Im Fall des Falles übernehme eine gemeinnützige Organisation die Aufgaben, die sonst Angehörige wahrnehmen: die Organisation der Bestattung, die Grabpflege, die Räumung der Wohnung. "Sie halten das würdige Gedenken aufrecht", betont Aichelburg.

Aufgrund der Covid-Situation gebe es verstärkt Anfragen zu den Themen Erbfolge, Testamente und Vorsorgevollmachten, sagt der Linzer Notar Roland Gintenreiter. Er verweist auf die seit 2017 geltenden strengeren Formvorschriften, die fremdhändige (z. B. mit dem Computer geschriebene) Testamente erfüllen müssen, um gültig zu sein. Dieses müsse von drei Zeugen, deren Identität klar feststeht, unterschrieben werden. Der Erblasser selbst sollte auf die Urkunde handschriftlich einen Zusatz anbringen, wie etwa: "Mein letzter Wille".

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12  Kommentare
12  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
kpader (11.506 Kommentare)
am 14.11.2020 08:08

Ich hau mein Geld unter die Leute, aber für mich selbst!

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Pezman79 (268 Kommentare)
am 13.11.2020 17:48

Sollte jemand keine Erben haben so würde ich mich freiwillig melden 😅

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hasta (2.848 Kommentare)
am 13.11.2020 16:03

Dem Staat fällt auf Grund eines, vor nicht allzu langer Zeit eingeführten, gefinkelten Erbrechtes (Testament) jährlich ein steigender Millionenbetrag zu.

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( Kommentare)
am 13.11.2020 11:40

Und manche hinterlassen ihr Geld den betruegern. Da sollte der Erblasser rechtzeitig ein Testament machen. Die meisten Politiker finanzieren nur die Migranten damit wahrscheinlich und die ngo's.

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wickerl (2.187 Kommentare)
am 13.11.2020 10:45

Das Hinterlassen nach dem Tode hat am besonderen Gericht das jeder nach seinem Tod sogleich erlebt wohl nur einen geringen Wert, weil das materielle Gut erst zu einem Zeitpunkt zugewendet wird, wo es dem Erblasser nicht mehr abgeht und wo es diesem persönlich nicht mehr nützen kann.

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zlachers (7.954 Kommentare)
am 13.11.2020 10:20

Es wäre besser diese alleinstehenden Reichen Leute würden zu ihren Lebzeiten das Geld an Bedürftige verteilen.
Aber weil Ihr dran Herz hängt, können sie das nicht!
Sie glauben vielleicht auch nicht wirklich daran das sie eines Tages gehen müssen.
Und wenn sie es glauben, würden sie am liebsten mit ihren zusammen Geld vergraben werden wollen. Damit ja kein anderer Menschen was davon abbekommt.
Traurig!

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zlachers (7.954 Kommentare)
am 13.11.2020 10:24

Mit ihren Geld zusammen.

Deutsche Sprache schwere Sprache! 😕

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Hans1958 (3.170 Kommentare)
am 13.11.2020 09:22

Wie ist das bei den Banken diesbzgl. wirklich geregelt…..

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 13.11.2020 09:12

Gut Eiterbinkl bettelt eh gerade wieder....

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( Kommentare)
am 13.11.2020 11:42

Mitreden. Da wuerde ich, falls ich keine erben haette, es lieber gut eiderbichl und einen Teil der kinderkrebshilfe vererben.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 13.11.2020 18:49

Diesen "Tierschützern" keinen Cent! Kinderkrebshilfe ja.

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 13.11.2020 08:56

Und Banken erben Milliarden, wenn verwaiste Sparbücher und Konten nicht behoben werden.

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