Fragen und Antworten: Was die OÖN-Leser wissen wollen
LINZ. Jeglicher Kontakt zu anderen ist zu vermeiden. Dennoch gibt es im Zusammensein Grauzonen, die unsere Leser beschäftigen.
Für bestimmte Situationen gibt es als Antwort kein eindeutiges Ja oder Nein. Manches sollte mit Hausverstand im Sinne der Gemeinschaft gelöst werden. Denn werden die Maßnahmen zu locker genommen, werden sie verschärft, sind sich Experten einig.
Darf ich meine Freundin/meinen Freund besuchen?
Um die Liebe geht es bei der am häufigsten gestellten Frage: "Darf ich meine Freundin/meinen Freund besuchen?" Leider nicht. Denn nach der Verordnung muss man sich in seinem eigenen Haushalt aufhalten, Besuche sind nicht gestattet. Wer seit Beginn der Maßnahmen ohnehin in einem Haushalt beisammen ist, kann es auch bis zu deren Aufhebung bleiben. Alle anderen müssen geduldig sein und auf ein Wiedersehen warten.
Darf ich L17-Übungsfahrten machen?
Ein Vater wollte wissen, ob er mit seiner Tochter Übungsfahrten absolvieren darf. "Ja", sagt ÖAMTC-Juristin Corinna Hotz. "Voraussetzung ist, dass die Personen in einem Haushalt leben. Es gibt momentan kein Verbot, bleibt aber abzuwarten, ob es etwaige Verschärfungen geben wird.
Was ist mit meinem Pferd, das in einem Reitstall untergebracht ist?
Auf die Frage, ob eine Leserin ihr Pferd besuchen und reiten darf, das in einem Reitstall untergebracht ist, lautet die Antwort "leider nein". Nur wenn das Tier nicht versorgt werden würde, wären die Fahrten zum Reitstall rechtlich gedeckt.
Darf ich fischen gehen?
Dass die Zahl der Hobbyfischer in Oberösterreich groß ist, beweisen die Anfragen. Jagen ist, wie berichtet, erlaubt, aber wie sieht es mit dem Angeln aus? Der Landesfischereiverband Oberösterreich sagt nach Rücksprache mit der Landessanitätsdirektion ja, wenn diese Tätigkeit alleine für einen kurzen Zeitraum ausgeführt wird. Allerdings ist das Fischen an Teichanlagen, wo mehrere Personen gleichzeitig Angeln, untersagt.
Darf ich zu meinem Zweitwohnsitz fahren?
Auch das wollten mehrere Leser wissen. Laut Polizei ist das rechtlich erlaubt, allerdings nur mit Personen, die im eigenen Haushalt leben. Der Kontakt mit anderen ist zu vermeiden, ebenso wie unnötige Zwischenstopps während der Fahrt.
Selbstgebackenes als Dankeschön?
Eine Leserin möchte den Angestellten im Lebensmittelhandel mit Selbstgebackenem eine Freude machen. Eine sehr aufmerksame und nette Geste, aber auch davon ist Abstand zu nehmen.
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Ich finde es schlimm, wie hier quasi "offizell" Falschmeldungen verbreitet werden.
Schon im ersten Absatz: O doch, natürlich darf man Partner besuchen, mit denen man nicht zusammen wohnt! Es ist in der Verordnung nicht verboten, und selbst der Herr Kanzler Kurz hat gesagt, dass er es tun würde.
Bitte, den Artikel noch mal von Juristen durchlesen, korrigieren lassen und die korrigierte Fassung veröffentlichen! Danke.