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Bruder mit Fleischermesser schwer verletzt: Prozess wegen Mordversuchs

Von nachrichten.at/staro, 28. Juni 2021, 19:27 Uhr
Geschworenenprozess nach Bluttat.  Bild: Symbolfoto: Weihbold

LINZ. Weil er im Streit seinem eigenen Bruder ein Messer in den Rücken gerammt haben soll, muss sich am Dienstag ein 48-jähriger Mühlviertler in Linz wegen versuchten Mordes verantworten.

Es war im Dezember 2020, einen Tag vor dem Heiligen Abend auf einer Landwirtschaft in Kirchschlag. Der Angeklagte hatte nicht zum ersten Mal einen heftigen Streit mit seinem Bruder. 

Denn diesem hatten die inzwischen verstorbenen Eltern den Hof im Jahr 2010 überschrieben. Dem heute 48-Jährigen, der vor seiner Inhaftierung arbeitslos war, wurde (wie auch seiner Schwester) nur ein Wohnrecht für zehn Jahre eingeräumt, das aber im Juli 2020 auslief. 

Anstalten, sich eine neue Wohnung zu suchen, machte der Familienangehörige laut Anklage nicht. Schon im März 2020 soll es einen Streit gegeben haben, bei dem der Beschuldigte seinen Bruder mit einem Messer bedroht haben soll. Er wurde damals aber vom Vorwurf der gefährlichen Drohung freigesprochen.

Doch der bedrohte Bruder beschritt den Zivilrechtsweg und brachte in der Folge eine Räumungsklage ein. In dieser aufgeladenen Situation suchte der Angeklagte neuerlich das Gespräch mit dem Bruder, um ihn zu überreden, die Räumungsklage zurück zu nehmen. Nach einem erfolglosen Telefonat mit der Schwester holte er aus dem Keller seines Wohnbereichs ein 36 Zentimeter langes Messer und ging in die Garage, wo sich das Opfer aufhielt. Hinterrücks soll er ihm das Messer in den Rücken gerammt haben. Das Opfer setzte sich zur Wehr und rief auch seine Lebensgefährtin zu Hilfe. Von der Frau ließ sich der mutmaßliche Täter das Messer schließlich abnehmen. Mit den Worten „ich hoffe, mein Bruder ist tot“, soll er sich der Polizei gestellt haben. Das Opfer wurde schwer verletzt ins Krankenhaus eingeliefert. 

Bei der psychiatrischen Untersuchung sagte der Mann aus, er habe seinen Bruder „sicher nicht“ töten wollen. Er habe aber zugestochen, um nicht obdachlos zu werden. Ihm sei ein Gefängnisaufenthalt lieber als die Psychiatrie. Der Angeklagte gilt zwar als psychisch gestört, er war aber zur Tatzeit zurechnungsfähig. Ein Urteil soll voraussichtlich noch am Dienstag fallen.

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