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Autofahrer gingen aufeinander los

Von nachrichten.at/apa, 16. September 2019, 18:56 Uhr
Polizei
(Symbolfoto) Bild: APA

OTTENSHEIM. Laut Polizei fühlte sich ein 23-jähriger Linzer von der langsamen Fahrweise eines 45-Jährigen aus dem Bezirk Rohrbach so provoziert, dass er aus dem Wagen stieg und seinen Kontrahenten zur Rede stellte

Zwei Autofahrer sind Montagmittag im Bezirk Urfahr-Umgebung aufeinander losgegangen. Laut oberösterreichischer Polizei fühlte sich ein 23-jähriger Linzer von der langsamen Fahrweise eines 45-Jährigen aus dem Bezirk Rohrbach so provoziert, dass er aus dem Wagen stieg und seinen Kontrahenten zur Rede stellte. Das artete in eine handfeste Rauferei aus.

Zu der Auseinandersetzung kam es gegen 12.00 Uhr auf der Rohrbacher Bundesstraße im Bereich Niederottensheim vor einer Kreuzung mit Ampel. Der 23-Jährige wollte zuvor seinen Kontrahenten sogar trotz einer doppelten Sperrlinie überholen. Bei der Ampel ging der 23-Jährige zum Pkw seines Widersachers. Dieser stieg ebenfalls aus. Ein Wort gab das andere, bis der Linzer seinem Gegner die Faust ins Gesicht schlug. Dieser packte den Aggressor und zerriss ihm das T-Shirt.

Letztlich schritt die Polizei ein, die von anderen Autofahrern alarmiert worden war. Sie beruhigte die Streitgegner. Der 45-Jährige wurde von der Faust leicht im Gesicht verletzt, der jüngere hatte ein kaputtes T-Shirt. Beide werden angezeigt.

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36  Kommentare
36  Kommentare
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weinberg93 (16.341 Kommentare)
am 17.09.2019 14:50

RESTLOCH schreibt:“Ist doch prinzipiell völlig wurscht, wie langsam wer fährt“.
NEIN FALSCH, ist es nicht! Man muss nur in die StVO hineinschauen (den § suche ich jetzt nicht), da steht sinngemäß: Man darf nicht grundlos so langsam fahren, dass man den Verkehrsfluss behindert.

Und in einem Artikel (grundsätzliche Rechtsentscheidung) las ich: bei guter Sicht, trockenr Fahrbahn, keine (kaum) Kurven muss ich in einer 50-er Beschränkung (wenn hinter mir Autos sind) mindestens 40 fahren, andernfalls mache ich mich der mutwilligen Verkehrsblockade schuldig.
Sinngemäß gilt das natürlich auch für andere Straßen oder Tempolimits (40 in einer 70-er Zone geht nicht – außer niemand ist hinter mir).

Auch andere Poster als der oben zitierte gehen ja davon aus, man muss jemand Trödler oder Blockierer vor sich hinnehmen.

Wie man allerdings darauf reagiert ist eine andere Sache; Handgreiflichkeit ist nicht der richtige Weg.

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weinberg93 (16.341 Kommentare)
am 17.09.2019 15:05

... jeden Trödler...

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gumba (2.891 Kommentare)
am 17.09.2019 07:40

Mimimi kaputtes tshirt. Wahrscheinlich versace muskelshirt fake aus tschechien. Was für eine lusche. 23j und strunzdumm.

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rotkraut (4.036 Kommentare)
am 17.09.2019 07:10

Vollmond und Föhn eine gefährliche Mischung.

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salbeitee (3.135 Kommentare)
am 16.09.2019 23:11

Die Polizei muss bekanntlich auch eine notwehrbedingte Sachbeschädigung anzeigen, das weiß jeder. Aber vom Naturrecht her ist die Faustwatschen des L-Teuflers eine total andere Preisklasse als der Schaden an dem Leiberl. Das teure Stück wird zwar kaum mehr zu reparieren sein, aber das geschieht seinem Träger recht.
Daher bin ich auf der Seite des Rohrbachers, noch dazu wo der Schutzsucher angefangen hat. Jedenfalls mit dem Überholen und dem bedrohlichen Anlauf, aber laut Bericht auch mit den Handgreiflichkeiten.

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benzinverweigerer (14.603 Kommentare)
am 16.09.2019 23:26

Schutzsucher ?
Zu spät bei der Grillerei in Walding ?
grinsen

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salbeitee (3.135 Kommentare)
am 16.09.2019 23:43

Grillerei in Walding?
Was oder wer soll das sein?
Walding kenn ich, aber Grillerei? Lass mich raten. Ein eiförmiger Holzkohlengrill? Gegrillte Spiegeleier?
Jedenfalls will ich mit dem Glumpert nichts zu tun haben. Bin Veganer.
Meistens halt.

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benzinverweigerer (14.603 Kommentare)
am 16.09.2019 22:28

Zur Auffrischung:
Bei nur 80 km/h des zu überholenden Fahrzeugs braucht man 525m Überholsichtweite.

Wenn man sich ansieht wie die meisten Überholen, ist es purer Zufall, dass es nicht viel mehr Tote gibt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Sichtweite_(Verkehrsplanung)

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salbeitee (3.135 Kommentare)
am 16.09.2019 22:40

mit anderen Worten, der Rohrbacher hätte noch viel langsamer schleichen müssen, dann hätte die Überholsichtweite nur ein paar Meter betragen.
An der Anzahl der 2 Sperrlinien hätte das aber auch nichts geändert, lediglich an der Intensität des Karatehiebs in die gscherte Pappen des Ostfriesen.
Strafe muss sein.

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salbeitee (3.135 Kommentare)
am 16.09.2019 22:54

Für fast jeden Linzer Autolenker, egal ob Führerscheinbesitzer oder Schwarzfahrer, ist der Mühlviertler und insbesondere der im Bezirk Rohrbach Gemeldete, der Archetypus des Dorftrottels. Eine Watschen, oft auch mehrere, ist er allemal wert.
Da wird auch der Tschetschene zum Linzer Lokalpatrioten und fährt mit dem verzweifelten Landler, der nur die Orientierung verloren hat, Schlitten.

Deshalb fahr ich in Linz nur mehr mit der Straßenbahn. In dieser verzichte ich auf Sitzplätze, sodass jeder sieht, dass ich an die 2 Meter groß bin.
Da versucht der vorhin erwähnte Parallellinzer gar nicht, mich abzuwatschen, denn so weit glengt er nicht hinauf.

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linz2050 (6.591 Kommentare)
am 16.09.2019 22:18

Unsere Leut'
Unsere Traditionen
Unsere Werte
Unsere Heimat

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Rupert1962 (39 Kommentare)
am 16.09.2019 22:13

Vielleicht hat er ja eine Adresse gesucht und ist darum langsamer gefahren, hatte ich auch schon mal das ich was gesucht habe und daher mein Tempo reduzierte aber dann gleich auszucken ist nicht die feine Art wo soll das noch hinführen Leute man lebt nur einmal also wozu der ganze STRESS !!!!!!!!!!!!!!!!!!

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salbeitee (3.135 Kommentare)
am 16.09.2019 23:51

Noch viel leichter hat er ein Taxi gesucht. Das hätte er engagiert, damit es vor ihm her fahrt und ihn zu der unauffindbaren Adresse lotst. Natürlich muss er genau schauen, was für ein Taxi, denn wenn das Taxi auch ein kaputtes Navi hat und der Taxler sagen tät "Du sagen ich fahren", wär erster wieder nichts erreicht.
Leider hat der heißblütige südländische Linzerbua nicht so klug kombiniert.
Sonst hätte er den Rohrbacher nicht geprügelt, sondern wäre statt dem nicht vorhandenen Taxlervor ihm her gefahren bis auf den Domplatz. Der Mühlviertler wollte bestimmt nur in die Kirche gehen.

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( Kommentare)
am 16.09.2019 20:43

Erwachsene Männer ! wie im Kindergarten.Jeder der wegen sowas auszuckt und handgreiflich wird sollte amtsärztlich untersucht werden.Ob er überhaupt in der Lage ist ein Fahrzeug zu lenken.Gewalt hat im Straßenverkehr nichts zu suchen.

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Istehwurst (13.376 Kommentare)
am 16.09.2019 19:51

Vollkommen verständlich .... solche Schleicher haben auf der Straße nichts verloren !

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 16.09.2019 20:18

"solche Schleicher"

Du weißt.offenbar sehr viel mehr: Wie war das Limit und wie schnell ist der 45-Jährige gefahren?

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salbeitee (3.135 Kommentare)
am 16.09.2019 22:33

restloch ---- du plädierst für "einfach überholen" ? Der Bursche hat sogar zweifach überholt, denn die Sperrlinie, die er missachtete, war keine einfache, sondern eine zweifache. Das scheint festzustehen, denn in dem ganzen Bericht kommt glaubich kein einziges Mal das Wort "mutmaßlich", "soll" oder "unbestätigten Meldungen zufolge" vor.
Übrigens schon ganz interessant. Wenn bei anderer Gelegenheit ein Mörder ("Töter") vor der noch warmen, x-fach durchlöcherten Leiche, in jeder Hand ein blutiges Messer, von der Polizei festgenommen wird, steht in der Zeitung , der mutmaßlche Täter, usw.
Ist der Sachverhalt aber unklar, so wie hier, ist alles im Indikativ passiert

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restloch (2.553 Kommentare)
am 16.09.2019 20:48

Ist doch prinzipiell völlig wurscht, wie langsam wer fährt. Blöd ist in der Regel der, der sich ärgert, und nicht einfach überholt. Und wenn's nicht unmittelbar geht, dann geht's eben nicht sofort, dafür eben an dieser oder jener Stelle später.

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benzinverweigerer (14.603 Kommentare)
am 16.09.2019 22:19

Bei auch nur etwas Gegenverkehr kann man von Puchenau bis Walding nicht sicher überholen....
Entweder keine Sicht, Sperrlinie und/oder 70er.
Da zuckelt man sogar mit dem Motorrad mit 45 hinter einem seltsamen Verkehrsteilnehmer hinterher... Theoretisch.

Zum Glück stellen lustige Striche am Boden für Motorradfahrer nur Vorschläge dar grinsen

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goldfinger1707 (5.658 Kommentare)
am 17.09.2019 07:25

naja, dir glaub ich das sogar... mit einem Mopedauto... grinsen

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gumba (2.891 Kommentare)
am 17.09.2019 07:42

Weg mit dir von der strasse. Du hast deine Emotionen nicht im Griff.

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Stoiko (1.337 Kommentare)
am 17.09.2019 09:05

Rennt's da nu ganz? lass di mal untersuchen

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benzinverweigerer (14.603 Kommentare)
am 16.09.2019 19:49

Genau so eine Rauferei habe ich mir voriges Jahr nach einen waghalsigen Überholmanöver des Anderen erspart... der wollte mich auch "zur Rede stellen".
Er hatte die Beschleunigung seines Fahrzeugs überschätzt und wähnte sich überhaupt in einem gänzlich anderem (niedrigerem) Geschwindigkeitsbereich im Protokoll, ganze 42 km/h weniger gab er an... ( Ich fuhr Tempomat 108...)

Zu langsam überholen und dann den anderen quasi des versuchten Mordes zu beschuldigen ist ultrageil...

Durch sanftes, erlaubtes, "Verdrängen" des auf mein Auto einschlagenden Wüterichs war die Straße aber wieder frei...

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Hillsmith (3.544 Kommentare)
am 16.09.2019 19:43

D.h. wenn man von einem Drängler verfolgt wird, dann nur nicht aussteigen falls der Typ auch noch aufdringlich wird, sondern ruhig im Auto bleiben und hoffen dass die Ampel bald auf Grün schaltet und der Drängler überholen kann. Hilfe von der Polizei kann man da also keine erwarten. Da muss die Situation offenbar erst derart eskalieren, dass man letztlich selbst auch noch zu Schaden kommt und als Mitschuldig dasteht. Interessante "Kultur" haben wir da.

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benzinverweigerer (14.603 Kommentare)
am 16.09.2019 19:53

Man darf aber auch nicht grundlos wesentlich langsamer als erlaubt fahren.
Grundlose 20 km/h geringer als erlaubt stellt laut Urteilen eine Nötigung dar.

Wenn einer vor mir handyschauend mit 70 in schlagenlinie auf der schnurgeraden Straße fährt, kann ich auch etwas die Contenance verlieren... dann verfluche ich aber maximal mein "Vernunftsauto", das zackiges Überholen nicht zulässt.
grinsen

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 16.09.2019 20:19

Auch an den @benzinverweigerer die Insiderfrage: Wie war dort das Limit und wie schnell wurde gefahren?

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Ich1 (456 Kommentare)
am 16.09.2019 21:08

Dort darf man 70 fahren und mit 75 wird man sicher nicht geblitzt zwinkern

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restloch (2.553 Kommentare)
am 16.09.2019 21:05

@ Benzinverweigerer, auch mit einem Auto mit schwachem Motor kann man gut und sicher überholen, und zwar so:

gemäßigt deutlich zurückfallen lassen, und dann bis auf hohe Geschwindigkeit beschleunigen bzw. bis zu einer hohen Geschwindigkeitsüberhöhung gegenüber dem zu überholenden Fahrzeug. Wenn der Träumer dann aufwacht, bist du auch schon vorbei. Gleiche Technik, wenn man mit einem stärkeren Auto einen Sattelschlepper sicher und schnell überholen will.

Also: Nicht aus einer Position knapp hinter dem zu Überholenden starten, sondern einen kräftigen Anlauf nehmen. Dann hat man auch eine gute Übersicht über die Verkehrssituation vor dem zu Überholenden.

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Sensibelchen (826 Kommentare)
am 16.09.2019 22:11

Erklären Sie das mal dem Gegenverkehr. zwinkern

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benzinverweigerer (14.603 Kommentare)
am 16.09.2019 22:22

Zwischen Ende Puchenau und Ende Saurüssel ist Überholen quasi nur im Ausnahmefall überhaupt möglich, da Sperrlinien, zu wenig Sichtweite, viel Gegenverkehr.

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benzinverweigerer (14.603 Kommentare)
am 16.09.2019 22:25

Ohne "dreispurig" zu überholen ist in der Rushhour selbst mit einem 130PS Motorrad zwischen Ende Puchenau und Ende Saurüssel oft nichts zu machen.

Und natürlich kann ich mit Anlauf mit dem PKW überholen... wenn 500m Sichtweite bei 80 km/h ist und SICHER niemand aus einen Ausfahrt rausfährt in beiden Richtungen.

Denn die wenigsten achten auf Überholende, wenn sie aus einer Ausfahrt rausfahren...

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salbeitee (3.135 Kommentare)
am 16.09.2019 23:22

@restloch >>>> "gemäßigt deutlich zurückfallen lassen, und dann ... "
Du siehst das zu eindimensional.
Während du deutlich zurückfällst, kommt hinter dir der nächste Eilpostbote und ergrimmt ob deines provokant erscheinenden Rückfalls. Er macht in seiner Dummheit DICH verantwortlich, und bei der Ampel steigt er aus und verprügelt dich.

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Hillsmith (3.544 Kommentare)
am 16.09.2019 22:40

laut Urteilen ? So wie in diesem Land die Straßen verlaufen und die Geschwindigkeitsbegrenzungen verfasst sind kann ich mir nicht vorstellen dass der Umstand der "Nötigung" oft eintritt.Häufig sind 100 erlaubt wo man auf Sicht fahrend nicht einmal 50 fahren sollte. Ich kann mir kaum vorstellen, dass vorsichtiges Fahren durch irgend welche Gasfuß-Urteile unterbunden werden könnte.

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benzinverweigerer (14.603 Kommentare)
am 16.09.2019 22:58

Wenn einer auf der Mauthausener Autostraße grundlos 75 fährt und Überholen wegen Gegenverkehr nicht möglich ist und du ihm zu verstehen gegeben hast schneller fahren zu wollen und der nicht Platz macht, bei einer Haltestelle z.B oder deutliches Rechtsfahren, dann kannst du mit gutem Erfolg auf Nötigung klagen.

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salbeitee (3.135 Kommentare)
am 16.09.2019 23:33

Benzinverweigerer --- "mit gutem Erfolg auf Nötigung klagen" --- Nicht unbedingt aussichtslos, aber magere Perspektiven.
Erstens wirds wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Zweitens riskierst du selbst eine Verurteilung. Du brauchst Zeugen. Nur wenn du zufällg einen höheren Polizeioffizier als Autostopper mitgenommen hast, wird er als astreiner Zeuge anerkannt, Angehörige gelten als befangen. Hast du aber die Nötigung gefilmt, und Fahrtenschreiber und das ganze Programm, so bist du wegen Datenschutzlosigkeit fällig.

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Hofnarr (318 Kommentare)
am 17.09.2019 00:57

@Benzinverweigerer: Bitte um ein Zitat des Urteils ... 80km/h fehlerfrei auf Freilandstraßen fahren zu können ist Ziel bei der Fahrprüfung für B.

Also demnach nötigt jeder Fahranfänger alle anderen Fahrer, wenn er sich seinem Können nach verhält?

Kenne die Strecke in- und auswendig, manche raffens dort nicht, daß man Geschwindigkeit reduzieren muß, um dann gemütlich bei der ersten Ampel ohne Anhalten weiter zu kommen. Geht halt nicht in manchen Kopf.

Solche Fahrer gehören zum Verkehrsspsychologen, dort wird auch der junge Mann wahrscheinlich landen.

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