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Wirbel um geschlossene Bezirksgerichte - hunderte Urteile vor Annullierung?

17. Jänner 2014, 00:04 Uhr
Wirbel um geschlossene Bezirksgerichte Hunderte Urteile vor Annullierung?
Neuer Sprengel des Bezirksgerichts Steyr mit Gemeinden von Linz-Land Bild: OON

LINZ/WIEN. Rechtsexperten: Zersplitterung der Bezirksgerichtssprengel sei verfassungswidrig Ennser Richterin übte Kritik und wurde durch ein Anlassgesetz zwangsversetzt.

Die Schließung bzw. Zusammenlegung von insgesamt zehn Bezirksgerichten in Oberösterreich hat in der Justiz und in Juristenkreisen massive Wirbel ausgelöst. Namhafte Rechtsexperten, darunter der Linzer Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, Andreas Janko, beurteilen die Verordnung der Bundesregierung über die Neueinteilung der Sprengel als verfassungswidrig.

Die Argumentation: Gemeinden, die bisher in die Zuständigkeit der aufgelösten Gerichte fielen, wurden Bezirksgerichten (BG) zugeteilt, die sich in einem anderen politischen Bezirk befinden. Laut einer alten, aber immer noch gültigen Verfassungsbestimmung aus 1920 dürfen sich die Grenzen der Bezirkshauptmannschaften mit denen der Bezirksgerichte nicht schneiden.

Enns zu Jahresbeginn aufgelöst

So wurde mit 1. 1. 2014 das BG Enns im Bezirk Linz-Land aufgelöst und die dazugehörenden Gemeinden (Asten, Enns, Hargelsberg, Hofkirchen, Kronstorf, Niederneukirchen, St. Florian) in den Sprengel des Bezirksgerichts Steyr eingegliedert. "Die Grenzen des BG Steyr überschneiden sich mit denen der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land, das ist verfassungswidrig", sagt der Mauthausener Anwalt Wolfgang Mayrhofer. Der Jurist ist Lebensgefährte und Rechtsvertreter der Ex-Vorsteherin des nun aufgelösten Bezirksgerichts Enns. Die Ennser Richterin weigerte sich, sich für die Richterstelle am Bezirksgericht Steyr neu zu bewerben, weil sie diese Vorgangsweise rechtlich massiv anzweifelte. Konsequenz: Der Nationalrat segnete Ende 2013 einen eigens für die Richterin formulierten Paragrafen ab, um die Zwangsversetzung von Enns nach Steyr zu ermöglichen. "Anlassgesetzgebung pur", sagt ihr Anwalt, der an einer Beschwerde gegen den Versetzungsbescheid arbeitet. Das "Schneideverbot" sei aber nicht nur im Fall von Enns und Steyr missachtet worden. Auch die teilweise Fusion des BG Leonfelden mit Rohrbach, Pregarten mit Perg und Peuerbach mit Eferding sei verfassungswidrig. "Dadurch wird das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter verletzt. Ich gehe davon aus, dass alle Entscheidungen dieser Gerichte seit dieser Reform nichtig sind", sagt Anwalt Mayrhofer. Er schätzt, dass der Verfassungsgerichtshof heuer mit einer Fülle von Fällen befasst werden wird. "Einen drohenden Stillstand der Rechtspflege sehe ich nicht, wir werden aber unsere Mitglieder in einem Rundschreiben über die mögliche Anfechtbarkeit dieser Urteile informieren", sagt Franz Mittendorfer, Präsident der oö. Rechtsanwaltskammer. Er sei "überrascht, dass die Bedenken hinsichtlich Verfassungskonformität nicht ernster genommen wurden, das alles führt zu Rechtsunsicherheit." Das Justizministerium nehme die Bedenken ernst, sagt Sprecherin Dagmar Albegger. Derzeit würden Ministerium und Bundeskanzleramt die Causa prüfen. (staro)

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15  Kommentare
15  Kommentare
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wickerl (2.187 Kommentare)
am 18.01.2014 22:35

Das sollte man bei den OON schon wissen, dass in solchen Fällen nicht annuliiert wird, auch wenn das aufgehoben würde, rückfragen im Rahmen der Recherche wäre schon gut, gibt es da in der Redaktion keinen juristisch gebildeten Ansprechpartner, die Redakteure können nicht einmal unterscheiden zwischen klagen, anklagen und so weiter

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am 17.01.2014 19:14

Das Bezirksgericht Kremsmünster lag jahrzehntelang in 2 BH Sprengeln (Kirchdorf und Steyr); niemals wurde ein Urteil aus dem Grund der Verfassungswidrigkeit angefochten. Warum auch: Für niemanden (ausgenommen die Rechtsanwalte wegen der Honorarkosten)wäre daraus ein Nutzen entstanden. Kein vernünftiger Anwalt wird um eines verfassungsrechtlichen Formgebrechens willen eine unausbleibliche und damit sauteure Prozesswiederholung anstreben. Das ändert natürlich nichts an der Schlamperei des Gesetzgebers.Nur eine reisserische Schlagzeile und eine beleidigte Gerichtsvorsteherin werden zurückbleiben. Das hält der Rechtstaat aus.

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am 17.01.2014 15:49

eigenes für diese Richterin einen Paragrafen ab!!!
Jene, die zu einem Boykott der Winterspiele in Sotschi aufrufen, sollten zuerst so manche Vorgänge in der demokratischen? Republik Österreich unter die Lupe nehmen.

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am 17.01.2014 15:09

hat eben Ihre Grotesken.

Wer überprüf eigentlich die Urteile auf Korrektheit?

Wenn am Bezirksgericht Konkurse durchgehen,
wo Lieferanten auf Ihr erwirtschaftetes Geld verzichten müssen,

wo Konkurse nur als Schnäppchenjagd dienen für die Gier
der Be"reich"erer die unterstützt werden durch Rechtspfleger/Rechtsanwälte und derer Entourage.

Der Ausverkauf von Österreich Verarmung/Kriminalisierung der Bevölkerung haben die Gerichte zu verantworten und derer politischer Institutionen Exekutive/Legislative

und derer unterschiedlicher Verjährungsfristen bei Eintreibungen/Löschung Verbrechen und Bestrebungen für Ausgleich Sorge zu tragen.

Unabhängig Justiz in dem korruptesten Land der EU zum Schießen.

Mafia Verbrechen/Überfälle/Betrug ohne Widergutmachung/Aufarbeitung durch Versicherungen Banken hat eben Ihren Preis!

Österreich das neue Afrika mit moslemischer Gerichtsbarkeit mit Parteibeeinflusster Intelligenz!

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platin (1.739 Kommentare)
am 17.01.2014 14:36

Diese ganzen Justizgrotesken passierten unter der mittlerweise geschassten Karl, als Trost gibt man ihr aber einen Job bei der EU, da kann sie wenigstens nichts falsch machen und die Gage verdoppelt sich.

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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 17.01.2014 13:34

...endlich die 9 Landesregierungen und auch die Bezirke aufzulassen.
Wer heute noch die Bürokratie der 20er Jahre verteidigt, bei dem ist Hopfen und Malz verloren.

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jago (57.723 Kommentare)
am 17.01.2014 20:38

Scheiter gibts beim Lagerhaus fertig gehackt.

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( Kommentare)
am 17.01.2014 11:36

..bitte einstellen. Danke

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jago (57.723 Kommentare)
am 17.01.2014 10:49

müsste sicher auch die BH von UU in Leonfelden sein, nicht in Linz grinsen.
Oder in notfalls der Zwedl.

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klaus9951 (3.884 Kommentare)
am 17.01.2014 08:32

mit Roß und Wagen zu Gericht führen kann ich das verstehen. Da aber heute (fast) Jedermann(frau) Zugang zu Verkehrsmittel hat und wegen jeden Sch*s zum Diskonter und in die Stadt fahren kann finde ich die Schließung und Zusammenlegung nur vernünftig. Dass natürlich einige Beamtenschädel dagegen sind war mir schon klar!

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affibaffi (867 Kommentare)
am 17.01.2014 09:00

nachdem die belegschaft eines gerichtes schwerlich auf den gängen des zugeteilten gerichtes platz nehmen kann, brauchts vielerorts neu - bzw. zubauten, die massiv viel geld kosten, weil es auch allerlei technischen kram zusätzlich braucht, eine milchmädchenrechnung die unsere politikerschädel bis heute nicht können zwinkern

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klaus9951 (3.884 Kommentare)
am 17.01.2014 09:21

nicht ganz unbekannt. Alleine die Ersparnis aus der Abschaffung jedes 2. Amtssitzes (BH oder Gemeinde, Land oder BH) bringt das Geld, das man in den Leerständen der Bürotürme investieren kann.

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MajaSirdi (4.833 Kommentare)
am 17.01.2014 13:58

... und in Enns wurde die ganze Liegenschaft der BIG verkauft incl. Polizeiinspektion.

Und das sind wir bei der nächsten Schließung, der Schließung der Polizeiposten ...

Der Posten in St. Florian wackelt und was liegt näher als ein Neubau im konzentrierten Einzugsbereich von Linz-Land ...

Warum verkauft die BIG ansonst um "sehr günstiges Geld" die Liegenschaft - ein Aufsichtsrat verdient mehr als die 1.310.000 um die die Liegenschaft ausgeschrieben gewesen war ...

So wird das Familiensilber der Republik Österreichs verscherbelt um die neu geschaffenen Posten der ARE-Austria, ein 25 % Ableger der BIG zu entlohnen!

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( Kommentare)
am 17.01.2014 05:31

Heute ist es der, der uns am meisten besch.

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jago (57.723 Kommentare)
am 17.01.2014 10:51

Metternich hat sich manchmal besser, manchmal kaum versteckt.

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