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Wanderer gestürzt - Ortschef verurteilt

11. September 2009, 00:04 Uhr

UNTERACH. Weil ein Wanderer gegen ein Brückengeländer stürzte und sich den Knöchel brach, wurde nun der Bürgermeister der Attersee-Gemeinde Unterach wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt.

4900 Euro Geldstrafe muss Bürgermeister Engelbert Gnigler Geldstrafe zahlen, 2030 Euro sein Vorgänger, Altbürgermeister Hermann Perner. Beide Gemeindepolitiker sind laut Salzburger Bezirksgericht Thalgau verantwortlich, dass 2007 ein Wanderer zu Sturz kam und sich verletzte.

Der 115 Kilo schwere Deutsche querte die Burggrabenklamm, rutschte auf der Brücke aus, stieß gegen das „desolate Brückengeländer“. Der Wanderer brach durch und stürzte drei Meter tief, er brach sich den Knöchel der linken Hand.

Laut Urteil hätten es beide Bürgermeister „unterlassen, für eine ordnungsgemäße Erhaltung und fachmännische Kontrolle des Wanderweges zu sorgen“. Obwohl der Unfallort gar nicht im oberösterreichischen Unterach, sondern im Salzburger St. Gilgen liegt, sei dennoch Unterach für die Wegerhaltung zuständig, so das Bezirksgericht.

Die Verurteilten haben Berufung gegen das Urteil erhoben. Die Aufregung in der Region ist groß: Alle Brücken im Hochgebirge jährlich zu prüfen oder durch Stahlkonstruktionen zu ersetzen, könne sich keine Gemeinde leisten. Folglich müssten dann viele Wanderwege gesperrt werden.

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1  Kommentar
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ingeoma (3.327 Kommentare)
am 12.09.2009 17:35

Warum klagt der 115kg-Deutsche nicht die Firma, die ihm Schuhe verkauft hat, die nicht rutschfest sind?

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