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Veganer darf das Jagen in seinem Wald nicht untersagen

05. November 2016, 00:04 Uhr
Höchstgericht: Veganer darf das Jagen in seinem Wald nicht untersagen
Urteil des Verfassungsgerichtshofs stützt die Position der Jägerschaft. Bild: Weihbold

WIEN. Eigentümer wollte Jagd aus "ethischen Gründen" verbieten, blitzte damit aber beim VfGH ab.

Ein vegan lebender Waldbesitzer aus Spittal an der Drau in Kärnten wollte aus ethischen Gründen das Jagen auf seinem Grund und Boden verbieten lassen. Doch das darf der Eigentümer nicht – es sei denn, er baut eine "feste Umfriedung", also eine Mauer rund um seinen Wald. Dieses Urteil hat nun der Verfassungsgerichtshof gefällt.

Der Eigentümer wollte das Abschießen von Tieren auf seinem Waldgrund nicht länger dulden und beantragte bei der Bezirkshauptmannschaft, seinen Wald für "jagdfrei" zu erklären. Doch die Behörde und das Kärntner Landesverwaltungsgericht schmetterten das Begehren ab. Weil es bei dem Fall um einen Eingriff ins Eigentumsrecht ging, wandte sich der Veganer an den Verfassungsgerichtshof. Dieser prüfte, ob der Passus im Kärntner Jagdgesetz verfassungskonform ist.

Das Höchstgericht bejahte diese Frage nun. An der Regulierung des Wildbestandes durch Jäger bestehe ein öffentliches Interesse, denn in Österreich sei die Schalenwildpopulation (Hirsche, Steinböcke und Wildschweine) europaweit am höchsten. Zu hohe Wildbestände würden aber eine Gefahr für den Wald bedeuten, "dem im alpinen Raum eine besondere Schutzwirkung zukommt", entschieden die Verfassungsrichter. "Zur Erhaltung des Waldes ist es daher notwendig, die Wildbestände zu kontrollieren und zu reduzieren." Dazu sei Österreich auch aufgrund von internationalen Abkommen auch verpflichtet. Anders als durch die "grundsätzlich ausnahmslose Ausübung der Jagd" könnten diese Ziele nicht erreicht werden, so der VfGH. Laut dem Kärntner Jagdgesetz sei ein "Ruhen der Jagd" nur dann zulässig, wenn der Wald durch eine Mauer umschlossen sei. Dass der Besitzer die Jagd dulden muss, sei "kein unverhältnismäßiger Eingriff in das Eigentumsrecht", so das Urteil. Beim Landesverwaltungsgericht in Oberösterreich sind übrigens derzeit zwei vergleichbare Fälle anhängig.

"Der VfGH knallt die Eigentumsrechte von Waldbesitzern ab", ätzte Madeleine Petrovic, die Chefin des Wiener Tierschutzvereines. Trotz anderslautender Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte negiere der VfGH die Eigentumsfreiheit.

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34  Kommentare
34  Kommentare
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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 06.11.2016 16:54

Ein sehr vernünftiges Urteil unbeeinflusst von Einzeinteressen und das Allgemeinwohl im Auge behaltend.
Die grüne Petrovic verstieg sich sogar dazu einen unintelligente Kommentar abzugeben.
Dabei haben manch "Tierschützer", Veganer und wie sie sich alle nennen mögen ein sehr eigenartiges Verständnis wer was jagen und essen soll. Egal ob Marder, Wolf, Fuchs oder Baer, wenn diese dem Bestand eines Hühnerstalls oder einer Schafherde den Garaus machen, dann hört man aus dieser Ecke so gut wie gar nichts von Empörung oder dergleichen.
Man vermeint die Entscheidungautorität darüber gepachtet zu haben.
Die Jagd ist wichtig zum Schutz von Jungwaeldern und wird bei uns ja nur in einem sehr eingeschränkten Ausmaß betrieben.

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naalso (2.145 Kommentare)
am 06.11.2016 07:20

Komm, lass mich mit den Veganern in Ruhe... Wir Fleischtiger essen die Methangaseezeuger und tun somit was für die Umwelt. Die Veganer essen alles was Sauerstoff produziert. SO SCHAUT'S AUS!

😷😷😷

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Stichling (370 Kommentare)
am 05.11.2016 13:10

Lesen Sie das Buch vom Soziologen Roland Girtler über die Wilderer. Er schildert hier den immerwährenden Kampf zwischen Adel und Obrigkeit im Gegensatz zum hungerleidenden Arbeitervolk. So war es, so ist es und es wird sich daran auch in Zukunft nicht viel ändern. Ich erinnere an die Gerichtsentscheide in der Strafsache gegen das Luchsmörderehepaar. Jagdkarte nur befristet entzogen, Schadenersatzforderungen des Nationalparks abgeschmettert, usw. usf.
Sehr bedenkliche Urteile von „unabhängigen“ Richtern beim Landes- und Oberlandesgericht und noch viel unverständlichere Entscheidungen von Verwaltungsjuristen.
Waidmanns Heil!

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strandhuepfer (6.206 Kommentare)
am 05.11.2016 09:35

Wenn das Jagen schon aus ökologischer Sicht notwendig ist, um keinen Überbestand von Wild zu bekommen(Waldschäden!), warum jagen dann die Jäger eigentlich die Raubtiere?

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Wuchteldrucker (3.184 Kommentare)
am 05.11.2016 09:45

Sie müssten ihrer Frage ein "auch" Raubtiere hinzufügen.

Aus dem einfachen Grund, weil es auch bei Raubtieren mangels natürlicher Feinde dann zu Überbeständen kommt, die das Gleichgewicht der Natur aus dem Lot bringen.

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Karlchristian (4.584 Kommentare)
am 05.11.2016 10:09

Sie müssen ein schlauer Jäger sein, der die biologischen Zusammenhänge nicht kennt.

Mehr Raubtiere bedeuten weniger Beutetiere.

Weniger Beutetiere haben weniger Raubtiere zur Folge.
Und das Problem des Überbestands und Wildverbiß ist automatisch gelöst, das uns die Jäger mit ihrer Lust am Schießen einbrocken.

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( Kommentare)
am 05.11.2016 10:59

Weil der Marder keine Rehe reisst zum Beispiel!

Der Fuchs übrigens auch nicht ...

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jago (57.723 Kommentare)
am 05.11.2016 12:02

Der Marder frisst die Reh-Eier, deswegen ist er nützlich.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 05.11.2016 12:18

Genau - die Natur braucht Menschen, die das natürliche Gleichgewicht herstellen ..... oder etwa doch nicht?

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( Kommentare)
am 05.11.2016 09:35

Präzisierung:

Und wie ist das mit einer Eigenjagd? Wird hier auch Form und Umfang der Jagd vorgeschrieben?

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jago (57.723 Kommentare)
am 05.11.2016 12:07

ALLES WIRD vorgeschrieben, soweit es den Staat, die Obrigkeit oder die Gesellschaft betreffen könnte. Oder die Zukunft, die Vergangenheit oder die Interessen von Interessenvertretern...

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naalso (2.145 Kommentare)
am 06.11.2016 07:09

Eigenjagd ist, wenn man auf sich selbst schießt.

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weinberg93 (16.356 Kommentare)
am 05.11.2016 09:34

Die Begründung ist absolut schlüssig und müsste auch von halbwegs intelligenten Veganer verstanden werden.

Auszugsweise:

Zu hohe Wildbestände würden aber eine Gefahr für den Wald bedeuten, "dem im alpinen Raum eine besondere Schutzwirkung zukommt", entschieden die Verfassungsrichter. "Zur Erhaltung des Waldes ist es daher notwendig, die Wildbestände zu kontrollieren und zu reduzieren." Dazu sei Österreich auch aufgrund von internationalen Abkommen auch verpflichtet. Anders als durch die "grundsätzlich ausnahmslose Ausübung der Jagd" könnten diese Ziele nicht erreicht werden, so der VfGH.

Oder glauben Veganer gar , dass Lawinen und Muren einen Bogen um ihre Behausungen machen?

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Karlchristian (4.584 Kommentare)
am 05.11.2016 09:46

Sie sind genauso schlau wie unser Höchstgericht.

Gott sie Dank gibt es noch den EUGH.

Gerade in den Alpen gäbe es eine große natürliche Auslese, wenn im Winter von den Jägern die Tiere nicht so gemästet würden.

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weinberg93 (16.356 Kommentare)
am 05.11.2016 09:50

Wenn Emotion gegen Vernunft steht ist jedes weitere Argument sinnlos.

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Karlchristian (4.584 Kommentare)
am 05.11.2016 10:18

Ein Gegenargument wäre aber interessanter als eine emotionale Entgleisung.
Offensichtlich haben sie kein Argument.

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weinberg93 (16.356 Kommentare)
am 05.11.2016 10:44

Wenn Emotion gegen Vernunft steht ist jedes weitere Argument sinnlos.

Ich spreche von den Postings (zusammen mit dem gestrigen Artikel) die sich wie folgt zusammenfassen lassen: “Jäger sind im Mittelalter stehen geblieben“, “Jäger sind schießwütig“, “Jäger sind tötungsgeil“ etc.

Solche “Argumente“ sehe ich als eine emotionale Entgleisung.

Ich bin übrigens kein Jäger!

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weinberg93 (16.356 Kommentare)
am 05.11.2016 10:55

Karlchristian, noch was zum Thema emotionale Entgleisung.

Der Satz “Sie sind genauso schlau wie unser Höchstgericht. “ ist nur die etwas höfliche Umschreibung von “ … genau so dumm wie ...“

Danke für diese Klassifizierung.

Es ist eben sehr einfach, wenn man mit einem Urteil nicht einverstanden zu sagen: “Die sind ja dumm!“
Soviel zu Ihrer Diskussionskultur!

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jago (57.723 Kommentare)
am 05.11.2016 12:13

Auch die Gescheitheit ist keine Gerade sondern eine Normalverteilung. Die Unteren wollen nicht dort sein und fast alle wähnen sich auf der oberen Seite der outwings - sofern sie sich drunter was vorstellen können.

"... es ist alles durchwebt von Vermutung" grinsen

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( Kommentare)
am 05.11.2016 09:12

die jäger glauben immer noch, sie sind im mittelalter. auf eigenem grund das jagen zu verbieten geht nicht, aber friedlichen schwammerlsuchern das betreten des waldes zu verbieten geht doch.

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( Kommentare)
am 05.11.2016 09:37

Schwammerlsucher sind vielleicht ein weniger geeignetes Beispiel, ansonsten ist die Frage nach dem Verbot durchaus gerechtfertigt.

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Inmediasres (802 Kommentare)
am 05.11.2016 08:59

Der EuGh wird das anders sehen. Die jagdgeilen Manderl sollen sich ein anderes Hobby suchen. Natürlich gehört mein Wald mir und natürlich darf ich, gesetzlich gedeckt, verhindern, dass alle anderen nehmen, was sie möchten. Wenn eine Tafel Schwammerlsuchen verbietet, ist dies einzuhalten, sonst ist es Diebstahl! Es wird auch mit der Jagd noch so kommen! Hoffentlich bald!

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Luchs (36 Kommentare)
am 05.11.2016 08:44

Gesetze?

Wenn jeder selbst entscheiden darf, was auf seinem Grund und Boden passieren darf, wäre das wunderbar. Als erstes fällt einmal die Bauordnung. Der Naturschutz darf sich nirgends mehr einmischen. Die Gewerbeordnung tritt in meinen eigenen vier Wänden außer Kraft! Ich muss keine Wanderer, Spaziergänger, Radfahrer mehr auf meinem Grund und Boden dulden, alle Schwammerl gehören mir alleine!!
 Was für eine dumme Diskussion, dass sich die OÖN dafür überhaupt hergibt!!

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Karlchristian (4.584 Kommentare)
am 05.11.2016 08:39

Eine kleine einflussreiche Clique hat es sich gerichtet, ihre Tiere auf fremden Grund und Boden weiden zu lassen. Die Natürliche Feinde ihrer Tiere haben sie ausgerottet und im Winter füttern sie, um natürliche Ausfälle zu verhindern.
Dann haben sie noch die Frechheit, die Tiere dort, wo sie Lust und Laune haben, zu erschießen. Das nennen sie dann, von ihren Freunden am Höchstgericht bestätigt: Seuchenschutz und Verhinderung der Überpopulation.

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( Kommentare)
am 05.11.2016 11:06

Ich wünsche dir inständieg, das einmal eine Rotte Wildscheine friedlich bei dir grast.
Vermutlich tritt dann gsnz schnell am nächsten Tag die Ernüchterung ein!

Übrigens, der "natürliche" Feind dieser Tiere ist mittlerweile das Auto. Offensichtlich werden die resultierenden Unfälle auch als naturgegebebn zur Kenntnis genommen.

Alternativer wäre natürlich, auf dem Froschberg Bären anzusiedeln. Die hätten dann Freude ...

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ersterkarli (4.671 Kommentare)
am 05.11.2016 08:11

Soviel zu den "Waldbesitzern" die ihr "Eigentum" immer so darstellen als wär es ein Garten.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 05.11.2016 07:25

Abwarten! Es gibt auch noch den Europäischen Gerichtshof !

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il-capone (10.388 Kommentare)
am 05.11.2016 07:16

Der Veganer weiss wohl nicht, dass der Pansen der Wiederkäuer die Konkurrenz der gefüllten Salatschüssel ist.
Das Naturverständnis dieses Tagträumers seh ich mir an, wenn Horden von Wildsäuen/Reh u. Hirsch seinen Gemüse-Acker täglich plündern.

Tunnelblick-Mentalitäten gibts viele.

Erst recht wenn man die Streng-rechts u. Streng-links-Poster der Massenforen so ansieht ...

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martina22 (375 Kommentare)
am 05.11.2016 07:13

Ein Sieg der Vernunft!
Die Grünen haben mit Eigentumsfreiheit aber überhaupt nichts am Hut. Wundert mich, dass diese Kommunistin dieses Wort überhaupt kennt.

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( Kommentare)
am 05.11.2016 06:38

Na, dann ab zum EUGH.

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ruhigblut (1.338 Kommentare)
am 05.11.2016 05:58

Gottseidank funktioniert die Rechtsprechung in Ö doch noch teilweise! Am meisten verwundert bin ich über die Aussage von Frau Petrovic - in diesem Fall sieht sie das Eigentumsgesetz verletzt, ein anderes mal fodern die Grünen, dass jedermann jederzeit Zutritt zu privaten Grundstücken haben soll. Typisch Grün, wie man es gerade braucht, so die Auslegung!

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( Kommentare)
am 05.11.2016 09:15

und was ist mit den schwammerlsuchern (nicht den gierigen, gewerblichen), diese können ausgesperrt werden.

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naalso (2.145 Kommentare)
am 06.11.2016 07:04

Die Petrovic lebt auch noch! Einmal im Jahr eine Wortspende zu irgendwas. Danke fürs Lebenszeichen, ich hab sie echt schön vermisst 😥

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( Kommentare)
am 05.11.2016 05:32

Und wie ist das mit einer Eigenjagd? Wird hier auch Form und Umfang vorgeschrieben?

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