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Nach Rottweiler-Angriff: "Die beiden verdanken ihm ihr Leben"

Von Alfons Krieglsteiner, 11. Dezember 2014, 00:04 Uhr
"Die beiden verdanken ihm ihr Leben"
Während sich der Hundehalter mit dem Rüden aus dem Staub machte, kümmerten sich Sanitäter um die Opfer. Bild: Pressefoto Scharinger / Daniel Scharinger

SANKT JOHANN AM WALDE. Voraussichtlich schon heute dürfen Samuel (10) und sein Bruder Elias (8) aus St. Johann am Walde, die am Dienstag von einem Rottweiler angefallen und schwer verletzt worden waren, das Krankenhaus St. Josef in Braunau wieder verlassen.

Die Operationen an Armen und Beinen sind seht gut verlaufen, die Bisswunden ließen sich gut versorgen", hieß es gestern auf OÖN-Anfrage. Berta H., die Oma der beiden Buben, bedankt sich namens der Familie bei Robert Kastinger, dem Inhaber des Spar-Marktes in St. Johann: "Durch sein beherztes Eingreifen hat er ihnen das Leben gerettet." Er selbst erlitt dabei eine Bisswunde an der Hand.

Dramatische Szenen

Im Sparmarkt ist auch die Postannahmestelle untergebracht. Am Dienstag gegen 13.15 Uhr hatte Samuel ein Paket hingebracht. "Auf einmal hat ihn sein Bruder schreien hören und ist ihm nachgerannt", sagt Berta H. Der Rottweiler hatte sich auf Samuel gestürzt und zerrte ihn über den Parkplatz. "Ich war gerade beim Gehen", berichtet Spar-Mitarbeiterin Lisa B. (20). "Plötzlich ist meine Kollegin vom Parkplatz zurückgekommen und hat Alarm geschlagen, da habe ich den Chef geholt, er ist hinaus und ich ihm nach."

Kastinger gelang es, den Rüden am Halsband zu fassen und ihn von Samuel wegzuziehen. "Da ist ihm der Hund ausgekommen und hat mich in die Wade gebissen", berichtet B. "Er hat von mir abgelassen und ist auf den Elias los, schließlich hat er sich in den Ellbogen von Samuel verbissen." Unter Aufbietung aller Kräfte gelang es Kastinger erneut, den Rüden wegzuzerren und ihn in der Holzhütte beim Pfarrhof einzusperren.

Ihre Schwester, die auf der Gemeinde arbeitet, habe sie ins Spital gebracht, sagt Lisa B. Die Wunde wurde genäht, das Bein geschient. Augenzeugen brachten Elias nach Hause, Samuel schaffte es allein zur Oma, die ihn erstversorgte. Dann kamen beide ins Spital.

Mittlerweile war auch der 20-jährige Hundehalter aufgetaucht. Erst vor einer Woche war er in das Mehrparteienhaus im Ortszentrum eingezogen und hatte den Rüden, den er bei einem Züchter in Niederösterreich erworben hatte, in der unversperrten Wohnung zurückgelassen. Der Hund hatte die Türschnalle heruntergedrückt und war so ins Freie gelangt. Sein Herrl wird angezeigt. Seit dem Vorfall sind beide aus St. Johann verschwunden. "Die Wohnsitzgemeinde des Halters muss einen Sachverständigen beauftragen, der die Gefährlichkeit des Tieres prüft", heißt es von der BH Braunau. Dem 20-Jährigen droht ein Hundehaltungsverbot. "Ich bin dafür, dass der Rüde eingeschläfert wird", sagt Berta H. Dem schließt sich Bezirkshauptmann Georg Wojak an: "Für solche auffälligen Hunde sieht das Gesetz nur eines vor – sie schmerzfrei zu töten!"

Ist das o.ö. Hundehaltegesetz für Fälle wie in St. Johann ausreichend? Daran besteht für Tierschutz-Landesrätin Gertraud Jahn (SPÖ) kein Zweifel: "Unser Gesetz ist bundesweit anerkannt, aber auch das beste Gesetz kann keinen Hundebiss verhindern." Entscheidend sei letztlich die Eigenverantwortung des Halters.

 

"Die beiden verdanken ihm ihr Leben"
Bild: Pressefoto Scharinger / Daniel Scharinger


Gesetzeslage in Oberösterreich

 

Die Rechtslage für die Hundehaltung ist laut Albert Hinterreitner, Sprecher der zuständigen Landesrätin Gertraud Jahn (SP) klar:

 

Hundehaltung: Voraussetzung für die Haltung eines Hundes ist die Vollendung des 16. Lebensjahres sowie die körperliche und geistige Eignung. Das Tier muss, sobald es zwölf Wochen alt ist, binnen drei Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde angemeldet werden.

Sachkundenachweis: Hundehalterinnen und Hundehalter benötigen seit dem Jahr 2003 einen Allgemeinen Sachkundekursnachweis. Dieser ist dann gegeben, wenn die künftige Hundehalterin oder der Hundehalter eine mindestens dreistündige theoretische Ausbildung absolviert hat. Fachlich werden die Kurse von einem Tierarzt und einem Hundetrainer betreut.

Kampfhund: Eine Definition oder gesetzliche Bestimmung, die einen Hund als „Kampfhund“ bezeichnet, gibt es nicht.

Auffälliger Hund: Dies ist laut Gesetz ein Hund, bei dem aufgrund bestimmter Tatsachen von einem erhöhten Gefährdungspotential für Menschen und Tiere ausgegangen werden kann. Als auffällig gilt jedenfalls ein Hund, der einen Menschen oder ein Tier durch Biss schwer verletzt hat, ohne selbst angegriffen worden zu sein. Auch die wiederholte Gefährdung von Menschen reicht dabei aus.

Nachweis: Wenn die Auffälligkeit eines Hundes durch die Gemeinde oder den Magistrat mit Bescheid festgestellt wurde, wird – wenn kein Grund für die Abnahme vorliegt – der Hundehalter innerhalb einer Frist (längstens bis zu einem Jahr) aufgefordert, den Nachweis einer erweiterten Sachkunde für den auffälligen Hund zu erbringen. Die erweiterte Sachkunde wird durch spezielle Kurse erworben.     

Gesetzeslage in Oberösterreich
Bild: dpa

„Dem Besitzer gehört der Hund sofort entzogen“

„Der Besitzer hat fahrlässig gehandelt, als er den jungen Rüden in der unversperrten Wohnung zurückgelassen hat“, sagt Harald Zehetner, Vorsitzender des Österreichischen Rottweilerklubs in Sooß bei Melk.

OÖNachrichten: Welche Konsequenzen fordern Sie nach der Rottweiler-Attacke in St. Johann?
Zehetner: Zuerst einmal, dass dem Besitzer der Hund sofort entzogen wird. Er gehört in eine erfahrene Hand, die sein Verhalten in die richtige Richtung lenkt. Ein halbwüchsiger Rottweiler-Rüde braucht viel Aufmerksamkeit, man darf ihn nicht stundenlang allein lassen. So einem jungen Hundehalter sollte man höchstens eine ruhige Hündin überlassen, damit er Erfahrungen mit der Rasse sammeln kann.

Ist dem Züchter des Rüden ein Vorwurf zu machen?
Allgemein möchte ich dazu sagen: Es gibt anerkannte Züchter und bloße „Vermehrer“. Letztere legen keinen Wert auf Selektion, wollen nur viele Welpen verkaufen. Sie kümmern sich auch nicht darum, ob ein Käufer für die Rasse geeignet ist, was im Fall von St. Johann bezweifelt werden muss. Wenn ein Rottweiler zubeißt, ist in 95 Prozent der Fälle der Halter schuld.

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39  Kommentare
39  Kommentare
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observer (22.221 Kommentare)
am 11.12.2014 19:28

Mischlinge davon gehören verboten. Unter gefährliche Hunderassen verstehe ich solche, die eine hohe Beisskraft haben und man kann da eine Liste aufstellen, die bei Bedarf erweitert werden kann. Kein Privatmann oder Privatfrau braucht solche Hunde. Die meisten die solche haben, sind Personen mit sehr eigenwilliger Charakterstruktur,um es vorsichtig auszudrücken.
Und wenn dann immer darauf hingewiesen wird, dass nie die Hunde sondern die HalterInnen schuldig sind, dann weise ich darauf hin, dass eine Pistole an und für sich auch nichts Böses tut, nur der Halter bzw. wer eine Pistole bedient. Trotzdem kann nicht jeder eine Pistole habenm der lust dazu hat - zumindest nicht bei uns in Österreich. Mich kotzt es an, wenn gewisse PoltikerInnen diese Bestimmungen immer wieder verteidigen. Ich möchte sehen, wenn sie oder ihre Kinder von so sei einem Biest angefllen werden. Dieser Hund gehört jedenfalls eingeschläfert, der Halter feste bestraft und ein Tierhaltungsverbot für ihn ausgesprochen.

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Zaungast_17 (26.401 Kommentare)
am 11.12.2014 19:34

am anderen Ende der Leine!

...dass der junge Hund, zu Hause eingesperrt einen Vogel bekommt, ist leider klar!

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observer (22.221 Kommentare)
am 11.12.2014 19:40

wäre das Problem auch an der anderen Seite der Leine, aber trotzdem weit nicht so gefährlich. Es ist nicht einzusehen, dass jede(r) *.* so einen potentiell gefährlichen Hund halten darf.

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Zaungast_17 (26.401 Kommentare)
am 11.12.2014 19:45

kann dich zu Tode beißen! ... ein liebes Kaiberl kann dich mit einem Tritt außer Gefecht setzen ... ein Rottweiler ist an und für sich vom Charakter her ein Schoßhündchen - bei richtiger Behandlung bleibt er´s auch.
Für mich persönlich käme er als Begleiter auch nicht in Frage, es sei denn, ich übernehme wiedermal so einen Hund, den keiner mehr brauchen möchte ...

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observer (22.221 Kommentare)
am 11.12.2014 20:00

dass sich die meisten schweren Vorfälle schon mit gewissen Hunderassen ereignen. Ich habe übrigens immer ein scharfes Messer bei mir - und das weiss ich bei Bedarf zu benutzen. Ansonsten wenn jemand von einem Hund angefallen wird - mit den Fingern in die Augen des Hundes fahren, mit der Handkante auf die Schnauzenspitze schlagen, mit den Füssen in den Bauch treten, alles sehr fest. Natürlich nur alles, wenn es sich um eines wirklichen Angriff eines Hundes handelt, nicht wegen Knurren usw. Wie mn mit einem Messer einem Hunde bei Bedarf zu Leibe rückt, bzw. wie man jemand damit hilft, der in Lebensgefahr ist will ich hier nicht ausführen - man sollte sich aber darüber durchaus informieren.

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Strawanza (8.312 Kommentare)
am 11.12.2014 20:21

Vor drei Jahren war ich mit meiner Frau in Panama. Nach den üblichen Kanalfahrten etc. machten wir eine Wanderung quer durchs Land. Wir gingen und gingen und bald hatten wir das Gefühl, die Richtung verloren zu haben. Beim ersten Haus in der "Pampas" fragten wir den Besitzer nach dem Weg.
Während wir, in einer vollkommen entspannten Situation, miteinander sprachen, gesellte sich ein Hund in unsere Mitte.
Keine Ahnung, was für ein Hund, kniehoch. Er war einfach da und plötzlich verbiss er sich in meinen Unterschenkel und ließ nicht mehr los!
Ich hob die Faust, das bekam er mit und sprang fluchtartig weg.
So weit, so gut/schlecht, die Hose war jedenfalls gelöchert.
Aber Panama, Krankheiten, Tollwut etc. ....
Ende der Story, seither bin ich Tollwutgeimpft und eine Faust tuts auch, ich brauche kein Messer ...

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Zaungast_17 (26.401 Kommentare)
am 11.12.2014 20:59

gegen Hunde gewappnet?

traurig ....

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RevolutionR4 (2.044 Kommentare)
am 11.12.2014 20:54

Und das stimmt auch:
von Zaungast_17
...dass der junge Hund, zu Hause eingesperrt einen Vogel bekommt, ist leider klar!

Damit ist eigentlich klar, dass Hunde in Wohnungen nichts zu suchen haben daher bin ich für ein Tierhaltungsverbot.

Rottweiler, Schäfer, ... sollen Behörden und Institutionen vorbehalten sein.
Pudel, Dackel und Yorkis,... dem Volk.

Kampfzüchtungen soll man ausschleichen lassen (Zuchtverbot).
Meine beiden Kinder, wurden schon von Hunden angefallen.
Die ältere damals ca 4 Jahre sogar von einem Rudel Streuner.
Von Klein bis Groß, war alles vertreten.
Ich schnappte mir einen Prügel und mein Kind und lief was das Zeug hält. Die Hunde immer hinter uns her. Wir bekamen Hilfe von anderen Leuten. Mein Kind verlohr einenSchuh, den sie dann zefetzten.
Hunde sind so für uns kein Thema mehr.
Nicht als Freund oder auf den Tisch.

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Strawanza (8.312 Kommentare)
am 11.12.2014 20:59

Zitat:
oder auf den Tisch

Wohnen sie derzeit beim Aslan in der Schweiz?

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RevolutionR4 (2.044 Kommentare)
am 11.12.2014 23:26

Weder als Freunde und auch nicht auf dem Tisch!
Weder gebraten noch lebendig!
So, jetzt haben wir s. grinsen

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Strawanza (8.312 Kommentare)
am 11.12.2014 23:50

grinsen

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Strawanza (8.312 Kommentare)
am 11.12.2014 23:56

ich glaube es ihnen. Eine schöne Hirschkuh ist sicher interessanter ..

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mynachrichten1 (15.440 Kommentare)
am 11.12.2014 13:12

zur Stelle war.

Sollte mir einmal so etwas passieren, und ich Herr der Lage werden, dann würde ich auch ohne Genehmigung das machen, was der oben erwähnte Berufsstand gelernt hat, zum Wohle der Menschheit.

Eines muss schon klar sein, dass sich auch ein 20 Jähriger nicht auf Unerfahrenheit ausreden kann, man soll im eine Chance geben, aber er soll auch ein bisserl büßen müssen dafür.

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jamei (25.500 Kommentare)
am 11.12.2014 12:34

St. Johann verschwunden.!????

vor einigen Wochen eingezogen? und dem Vermieter ist kein Arbeitsplatz bekannt? die Bank hat keine Ahnung wo das Geld herkommt?......

Wahrscheinlich 20 - jähriger "Nichtsnutz" und Mindestgeld Bezieher traurig

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auchfussgaenger (1.229 Kommentare)
am 11.12.2014 14:12

Während der Hund "ausgebrochen" ist war der Typ arbeiten. Ich weiß, ich weiß, lesen is schwierig, aber versuch es zumindest manchmal.

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mynachrichten1 (15.440 Kommentare)
am 11.12.2014 15:09

Wahrscheinlich 20 - jähriger "Nichtsnutz" und Mindestgeld Bezieher

etwas umgeschrieben öfter zutrifft: Wahrscheinlich xx - jähriger "Nichtsnutz" und Hundebesitzer eines Hundes, dessen Bisskraft signifikant über der eines Schoßhunderls liegt.

Außerdem sollen sich in vielen Wohnhäusern Leute von solchen Mietern ein wenig fürchten, vor allem vom Hund.

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jamei (25.500 Kommentare)
am 11.12.2014 18:45

im Artikel WO?

Ich kann dem Artikel nur entnehmen:

"Mittlerweile war auch der 20-jährige Hundehalter aufgetaucht"..

"Seit dem Vorfall sind beide aus St. Johann verschwunden."......

und

"Ein halbwüchsiger Rottweiler-Rüde braucht viel Aufmerksamkeit, man darf ihn nicht stundenlang allein lassen."

sollte er also in der Arbeit gewesen sein, müßte er auch wegen Tierquälerei angezeigt werden, da meines Erachtens so ein Hund nicht 8-9 Stunden ALLEINE in einer Wohnung verwahrt werden dürfte!

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( Kommentare)
am 11.12.2014 12:01

Ihre Haltung gehört daher genau so streng reglementiert
wie die Führung einer Pistole etc..

Die Eignung und Verläßlichkeit des Hundehalters
muß Voraussetzung für eine Genehmigung sein,
und diese gehört analog dem Waffenführerschein
periodisch von Sicherheitsorganen überprüft.

Vergehen gegen Haltung u. Verwahrung
gehören in gleicher Weise wie bei Waffen geahndet-
bis hin zum Entzug des Berechtigung.

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pepiboeck (3.209 Kommentare)
am 11.12.2014 10:30

Diesem Herrn Kastinger gehörte ein goldenes Ehrenzeichen des Landes und der Republik sonst meist nur an Politfunktionäre und Bürokraten vergeben wird für deren angeblich so tolle Verdienste. Gratulation an den und die Retter.

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Vollhorst (4.973 Kommentare)
am 11.12.2014 11:55

Dafür muss er den Hund aber noch eigenhändig erwürgen oder den Kopf abreißen. Dann wäre ich auch dafür.

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forenseppel (2.724 Kommentare)
am 11.12.2014 11:58

Nix reparieren? grinsen

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ingeoma (3.327 Kommentare)
am 11.12.2014 10:24

und auch die Hundezüchter, aber kaum die Hunde.
Bei den verhaltensoriginellen Kindern liegt meiner Meinung nach auch das Problem bei den Eltern. Das wird lustig, wenn die Ware Kind mit anonymer Samenspende gezüchtet wird.

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Vollhorst (4.973 Kommentare)
am 11.12.2014 11:51

Wenn ein Hund offensichtlich gefährlich ist oder wird, gehört dieser entsorgt. Eher früher als später, sicher ist sicher.

Früher hat man das strenger und konsequenter vollzogen, heutzutage gilt das Mitleid weniger den aktuellen und potentiell zukünftigen Opfern, sondern dem Viech.

Das beschreibt unsere Gesellschaft ganz gut, immerhin sind Haustiere und deren Versorgung ein wesentlicher Wirtschaftszweig geworden.

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Bergretter (2.323 Kommentare)
am 11.12.2014 09:59

Solche Hunde dürfte man überhaupt nicht bei uns halten. Wenn der Rottweiler ein "Herdeschutzhund" ist, dann gehört er dorthin, wo es eine Herde zu schützen gibt. Dafür wurde er gezüchtet. Und nicht für unsere Wohnungen. Auch nicht fü rGärten, weil er eben andere Anlagen hat. Und ein Zwanzigjähriger schafft sich so ein Tier eh nur zur Steigerung seines Egos an, dafür ist eigentlich jedes Tier zu schade. Weil Tiere sind eben Lebewesen und keine Spielzeuge.

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pepiboeck (3.209 Kommentare)
am 11.12.2014 09:30

Ja hoffentlich geht da etwas weiter, und tun Gemeinde und Bezirkshauptmann wirklich das was sie hier ankündigen!

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Plaudertasche1970 (2.682 Kommentare)
am 11.12.2014 08:38

Strengere Kontrollen für Hundebesitzer !

Auch die Wohnsituation muss ins Auge genommen werden ! Manche Hundes sind eben nicht für eine Wohnung geeignet - arme Tiere !

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Fanthomas (860 Kommentare)
am 11.12.2014 08:58

In Wohnungen/Mehrparteienhäusern gehört JEDER Hund verboten.
Von diesen Leuten wird halt Tierliebe mit Egoismus verwechselt.

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christl99 (1.155 Kommentare)
am 11.12.2014 11:41

Mir sind die Hundebesitzer mit Wohnung lieber, die mit dem Hund viel spazieren gehen, ihn beschäftigen (z. B. mit Hundesport o. ä.), ihn mit anderen Hunden zusammen bringen ... als manche Hundebesitzer mit Haus und Garten, wo der "Hund eh in den Garten gehen kann zum Auslauf und sich dort selber beschäftigen" - aber bereits ausrastet, weil nicht sozialisiert, wenn ein anderer Hund (samt Besitzer am anderen Ende der Leine) am Gartenzaun vorbeigeht, oder sonst verhaltensgestört wird, weil 2x am Sonntag das Balli werfen ist halt zu wenig.

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( Kommentare)
am 11.12.2014 11:46

++++++++++++ von mir!

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Vollhorst (4.973 Kommentare)
am 11.12.2014 11:54

Menschen beschäftigen können und wollen.
Das zum Thema der Sozialisierung.

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( Kommentare)
am 11.12.2014 12:15

hausen neben uns-allerdings mit kampfhunden, was aber "nichts macht" weil die Besitzer Titelträger sind und Ordi im Ort haben-Meldungen an die BH verliefen im Sand..... gerecht oder???

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am 11.12.2014 14:47

und womit genau erregen diese sog. "Kampfhunde" dein Gemüt?

Zeigen sie sich agressiv oder sind sie einfach nur anwesend?
Gab es schon Vorfälle?

Dein Posting sieht eher tatsächlich nach Sozialneid und persönlichem Unvermögen aus, sorry!

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am 11.12.2014 18:35

nein, aber es reicht, wenn die Gegend rundum zugeschissen wird,weil die "Hundis" ohne! Leine ALLEIN! durch die Gegend streunen, hier nicht gemeldet sind,weil dem "Freund des Hauses" aus einem andren Ort zugehörig -wenn dann was passiert,was dann? Von wegen Unvermögen- genau DAS! zeigt Ihre präpotente Antwort...

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jamei (25.500 Kommentare)
am 11.12.2014 12:28

von Haus aus VERBOTEN! mMn.

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weinberg93 (16.355 Kommentare)
am 11.12.2014 14:13

ist für mich reine Tierquälerei, da nicht artgerecht.

Aber darüber regt sich keine Tr...-organistion wie Vier Pfoten, Pfotenhilfe u. ä. auf!

Für mich gilt jedenfalls: Entweder ich kann meiner/meinen Katze/Katzen einen Auslauf im Freien bieten (das machen sie ja zum Glück allein) oder ich habe keine.

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( Kommentare)
am 11.12.2014 07:44

schuld ist der Hund ...... und wird eingeschläfert ..... und was passiert mit dem HUNDEBESITZER ?

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freshman (110 Kommentare)
am 11.12.2014 10:03

Der Hundebesitzer wird angezeigt. Der Hund wird eventuell eingeschläfert.
Ich hoffe, Ihnen wäre es nicht umgekehrt lieber.

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Bergbauer (1.772 Kommentare)
am 11.12.2014 07:11

Der OÖ Schkundenachweis erfüllt den Tatbestand der Täuschung des Bürgers, da niemand Sachkunde nachweisen muss. Es genügt die 3 stündige Anwesenheit in einem Wirtshaus, bei dem ein Tierarzt, gut eingebettet in Werbung für seine Praxis, mehr oder weniger interessantes vorträgt. Das ist lächerlich und bei potentiell gefährlichen hunden wie dem Rottweiler, auch grob fahrlässig!

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( Kommentare)
am 11.12.2014 07:32

Davon abgesehen finde ich persönlich, sind nur ganz ganz wenige 20-jährige in der Lage und verfügen über genug Hundeerfahrung, um einen Rotti richtig zu halten und zu erziehen.

Auch wissen die wenigsten, dass der Rottweiler ein Herden-SCHUTZ-Hund ist (kein "Kampfhund") und gerade das macht ihn gefährlich, weil er sich eben wie ein Herdenschutzhund verhält.

Den Hund in einer unversperrten Wohnung alleine zu lassen (+ einen Rottweiler überhaupt in einer Wohnung zu halten) ist mehr als grob Fahrlässig. Hier sollte die Legislative viel härter durchgreifen und vor allem genauer kontrollieren, wer welchen Hund wo halten will.

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