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Braunauer stürzte im Lungau von Zirbenbaum

Von nachrichten.at/apa, 12. August 2017, 15:37 Uhr
Die Kraft des Zirbenholzes
Zirbe Bild: OON

SCHÖNFELD. Beim Pflücken von Zirbenzapfen ist am Samstagvormittag im Schönfeld bei Thomatal (Lungau) ein 38-jähriger Braunauer vom Baum gestürzt.

Der Oberösterreicher war in rund 1800 Metern Seehöhe auf die Zirbe geklettert, als plötzlich zwei Äste brachen. Der Braunauer fiel zehn Meter in die Tiefe und landete auf einem Stein und Wurzeln.

Seine 35-jährige Begleiterin alarmierte die Rettung. Der Mann wurde vom Notarzthubschrauber geborgen und verletzt in das Landeskrankenhaus nach Klagenfurt geflogen.

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22  Kommentare
22  Kommentare
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( Kommentare)
am 13.08.2017 13:41

@ Vollhorst ('unsoziale Handlung, KH-Kosten selbst bezahlen'),

die Aussage von ohnooo bestätigst du durch deinen neuerlichen, gleichgelagerten Kommentar.

Du unterliegst allerdings einem DENKFEHLER, meine ich. Nämlich: Richtig ist, dass der Zirben'fan' im Zuge einer illegalen Handlung verunfallte, JEDOCH hat ihn NICHT das illegale ABREISSEN eines Zirbenzapfens ins Krankenhaus gebracht, SONDERN das BESTEIGEN eines Baumes - es ist NICHT verboten, Bäume zu besteigen! Im übrigen ist das Baumkraxeln eine Fähigkeit, die ein fitter Mann im mittleren Alter noch beherrschen sollte. Schließlich käme auch niemand auf die Idee, einem auf der Leiter Verunfallten die Krankenhauskosten zu verrechnen, weil er der Mitzi ans Schlafzimmerfenster klopfen wollte.

Abgesehen davon:
Keine Frage, das unerlaubte Brocken von Zirbenzapfen ist (aus gutem Grund) illegal (Verwaltungsdelikt) und daher strafbar, wie auch das übermäßige Pilzesammeln, insofern ist dein Gesetzeszitat durchaus sinnvoll.

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Vollhorst (4.973 Kommentare)
am 13.08.2017 14:02

Nach deiner seltsamen Theorie ist es also ein Freizeitunfall bei einer Risikosportart. Lies mal darüber nach...

http://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/289/Seite.2894005.html

Und nach deiner Theorie ist ein Einbrecher, der beim Fassadenklettern verunglückt, auch ein verunglückter Kletterer? Eigenartig, dieses linksradikale Traumland.

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Vollhorst (4.973 Kommentare)
am 13.08.2017 14:06

Mein Zitat:"Dieser Verunglückte beging einen unsozialen Rechtsbruch auf Kosten der Allgemeinheit und wird auf deren Kosten geborgen und behandelt.
Verstehen Sie den Unterschied zu einem normalen Unfall?"

Nirgends steht, dass die KH-Kosten selbst bezahlt werden müssen.
Es ging um die soziale Komponente.
Leseschwäche oder Alkoholproblem?

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( Kommentare)
am 12.08.2017 21:25

Die Braunauer. Auf der Suche nach dem Schnaps gehen sie die Bäume hoch, während die Italiener alles Erdnahe einpacken. An alle Braunauer und Italiener: Laßt vom Lungau noch was übrig!

Eine schmerzhafte Lektion, dem Verunfallten alles Gute!

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Vollhorst (4.973 Kommentare)
am 12.08.2017 22:59

Er holte sich nur, was ihm laut SPÖ zusteht.

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ohnooo (1.470 Kommentare)
am 12.08.2017 23:04

@Vollhorst: ich zitiere Ihr Posting 21:06: "die übliche Geschmacklosigkeit gegenüber dem Verunglückten".
Aber was will man von einem neoliberalen Kampfposter auch anderes erwarten, als auch aus einem Unfall noch politisches Kapital zu schlagen.

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Vollhorst (4.973 Kommentare)
am 13.08.2017 08:29

Dieser Verunglückte beging einen unsozialen Rechtsbruch auf Kosten der Allgemeinheit und wird auf deren Kosten geborgen und behandelt.

Verstehen Sie den Unterschied zu einem normalen Infall?

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Vollhorst (4.973 Kommentare)
am 13.08.2017 08:49

Zur Info, Zitat:

Forstgesetz 1975 (ForstG):
Nach dem ForstG (§ 174 Abs. 3 lit. b Z 2 und lit. d) begeht eine Verwaltungsübertretung, wer:
- sich unbefugt Pilze in einer Menge von mehr als 2 kg pro Tag aneignet;
- Pilz- und Beerensammelveranstaltungen durchführt oder daran teilnimmt;
- sich unbefugt Früchte oder Samen der im Anhang des ForstG angeführten Holzgewächse zu Erwerbszwecken aneignet.
 
Als „unbefugt“ gelten nach § 174 Abs. 5 insbesondere jene Personen, die nicht Waldeigentümer, Fruchtnießer oder Nutzungsberechtigter sind und auch nicht im Auftrag oder mit Wissen dieser Personen handeln.
Diese Verbote sind von der Forstbehörde und Forstschutzorganen (Hilfsorgane der Forstbehörde) zu kontrollieren, entgegen dem Verbot gesammelte Pilze oder Waldfrüchte können beschlagnahmt werden. Zudem kann diese Kontrolle auch von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizei) wahrgenommen werden.
 
Im Anhang des Forstgesetzes sind z.B. auch Zirben angeführt.

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ohnooo (1.470 Kommentare)
am 13.08.2017 15:24

"normaler" Unfall ist Definitionssache. Aber zunächst einmal ist es eine vorsätzliche, hetzerische Falschinterpretation des SPÖ-Slogans, ihn als Aufruf zum Gesetzesbruch darzustellen. Mir gefällt der Spruch übrigens nicht.
Sie aber propagieren den Neoliberalismus in Reinkultur und ohne Rücksicht auf Verluste.

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despina15 (10.072 Kommentare)
am 13.08.2017 07:37

zu oft mit der faust auf dem
tisch zu schlagen,bekommt der
faust schlechter als dem tisch!

willi brandt

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Vollhorst (4.973 Kommentare)
am 13.08.2017 08:30

Bei manchen ist der Tisch das zuverlässigste und schlaueste Mitglied im Haushalt.

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herst (12.758 Kommentare)
am 13.08.2017 08:46

Vollhorst's Erfahrung - Erkenntnis - Einsicht?

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( Kommentare)
am 13.08.2017 13:47

... das gilt so weit ich weiß nur für den Baumgartner, und ist nur eine relative Betrachtung.

Der Vorteil eines Tisches liegt sicherlich für einige Forumsposter darin, dass er ihren kruden Ideen nicht kontra gibt. Aber immer noch besser, als wenn sich ein Wellensittich den Schmarrn anhören oder gar wiedergeben muss.

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Vollhorst (4.973 Kommentare)
am 13.08.2017 14:07

Hat das jetzt dein Tische geschrieben oder du selbst?

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despina15 (10.072 Kommentare)
am 13.08.2017 15:29

dann sind sie eben kein tisch...........

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 13.08.2017 07:39

Fladern lohnt sich nicht!

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betgziege (827 Kommentare)
am 12.08.2017 20:28

Gibts heuer keinen Zirbenschnaps....statessen Krankenhaus so ein pech....

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metschertom (8.062 Kommentare)
am 12.08.2017 17:13

Ja die Zirben sind ein Luder. Die Zeit zum Brocken muss passen, erwischen darf dich keiner und die Äste brechen erstaunlich schnell.
Dafür schmeckt das Schnapserl unvergleichlich gut!

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( Kommentare)
am 12.08.2017 16:42

Zirbe und Latsche sind zwei unterschiedliche Pflanzenarten. Die Zirbe kann im Gebirge halbwegs hoch wachsen, was die Latsche nicht kann. Zirbenholz ist ein sehr beliebtes Holz, es duftet viele Jahre und ist gesund für Herz und Kreislauf.

Der Schnaps aus der Latschenzapfen brennt und hat keinen feinen Geschmack, während der Schnaps, in welchem die Zirbenzapfen angesetzt werden, mild und sehr aromatisch schmeckt. Schier eine Medizin.

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Vollhorst (4.973 Kommentare)
am 12.08.2017 19:07

Eine Medizin gegen den mausfanga-Humor?

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Baumblatt (349 Kommentare)
am 12.08.2017 23:13

Meinen Latschenschnaps halten viele für eine Zirbe. Sind ja verwandt die zwei, nur dass die Latsche sehr bequem zu pflücken ist.

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il-capone (10.384 Kommentare)
am 12.08.2017 15:51

Beim Latschenzåpfn-klaum waradst ned so weit åigfåin ...

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