Beihilfe zu Krida: Anwalt erhielt bedingte Strafe
LINZ. Wegen Beihilfe zum Delikt der betrügerischen Krida ist gestern ein oberösterreichischer Rechtsanwalt rechtskräftig zu einer bedingten Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt worden.
Der ebenso bereits verurteilte Mandant des Anwalts hatte Schulden. Dennoch verkaufte er eine Liegenschaft und steckte das Geld in den Kauf eines anderen Grundstückes. "Zum Schein" ließ der Schuldner den Sohn als Grundbucheigentümer eintragen. Dadurch sei "zumindest temporär" das Interesse eines Kreditgebers auf Tilgung von Schulden in Höhe von 20.400 Euro vereitelt worden, entschied das Oberlandesgericht Linz. Die Schuld des Anwalts sei es gewesen, zu dieser Vorgehensweise geraten und die Formalitäten übernommen zu haben. Das Urteil ist rechtskräftig.
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