Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Attacke auf Dimbachs Ortschef: Angreifer nicht zurechnungsfähig

Von nachrichten.at/apa, 19. Oktober 2017, 16:22 Uhr
Der Angriff ereignete sich im Gemeindeamt von Dimbach.  Bild: FOTOKERSCHI.AT/KERSCHBAUMMAYR

DIMBACH. Jener 40-jährige Niederösterreicher, der im September eine bewaffnete Attacke auf den Bürgermeister der Mühlviertler Gemeinde Dimbach verübt und dabei den Amtsleiter verletzt haben soll, ist laut einem psychiatrischen Gutachten nicht zurechnungsfähig.

Die Linzer Staatsanwaltschaft bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht des ORF Radio Oberösterreich.

Der Mann soll am 6. September den Bürgermeister im Gemeindeamt in Dimbach (Bezirk Perg) mit den Worten "Du hast mich ruiniert" mit Pfefferspray attackiert und ihm eine Pistole an die Brust gesetzt haben – den Archivbericht lesen Sie hier. Dem Amtsleiter, der seinem Chef zu Hilfe kam und nach Einschätzung der Polizei Schlimmeres verhinderte, soll er einen Messerstich in den Arm versetzt haben. Danach flüchtete er zu Fuß, am Weg hinaus besprühte er noch eine Angestellte des Gemeindeamtes mit dem Reizgas.

In Psychiatrie untergebracht

Der mutmaßliche Täter stellte sich später der Polizei im nahen Persenbeug im Bezirk Melk in Niederösterreich. Das Motiv für die Tat wird im persönlichen Bereich vermutet. Der Niederösterreicher dürfte den Ortschef für negative Erlebnisse in seinem Leben verantwortlich machen. Der Bürgermeister will aber seit 20 Jahren keinen Kontakt mit ihm gehabt haben.

Laut Staatsanwaltschaftssprecher Philip Christl wurde der Mann von einem Gutachter für nicht zurechnungsfähig befunden und in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht - vorerst bis 18. Dezember. Im Raum steht, dass die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher stellt, über den dann in einem Prozess entschieden werden muss.

Sollte es bis 18. Dezember keinen solchen Antrag oder keinen Verhandlungstermin geben, muss erneut über die Verlängerung der Anhaltung entschieden werden, wie es sonst bei der U-Haft der Fall ist.

mehr aus Oberösterreich

Bei Paragleiter-Flug: 23-Jähriger prallte gegen Straßenlaterne

Unfalltod von Fußballer auf der A1: Angeklagter (41) verurteilt

Prozess: Polizist bestellte Drogenpackerl an Adresse der Polizei-Inspektion

20 Jahre EU-Erweiterung: Erfolgsgeschichte sucht Fortsetzung

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

0  Kommentare
0  Kommentare
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Aktuelle Meldungen