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Abbruchbescheid 49 Jahre nach Einzug

Von Hannes Fehringer, 11. November 2016, 00:04 Uhr
Abbruchbescheid 49 Jahre nach Einzug
Die Kreilingers kämpfen um ihr Haus, in dem sie ihr Leben verbrachten. Bild: feh

MINING, LINZ. Pensionistenehepaar berief beim Landesverwaltungsgericht, um Haus in Mining zu retten.

Gerichtskiebitze, die in zwei Autobussen angereist waren, bevölkerten gestern die Zuhörerreihen im Verhandlungssaal des Landesverwaltungsgerichtes. Der Pensionist Anton Kreilinger hatte die Reisegesellschaft aus Mining (Bezirk Braunau) organisiert, um Beistand im Kampf um sein Hab und Gut zu haben.

Seit 15 Jahren streiten er und seine Frau Berta mit einer später Zugezogenen um eine Eibenhecke, die diese an der Grundgrenze hochwachsen lässt. Die Kreilingers beklagten, dass das Gebüsch ihrem Haus das Licht nehme, die Frau verwies auf einen Sichtschutz für ihren Swimmingpool, der fremde Blicke abwehre.

Inmitten des Kleinkrieges um den Heckenschnitt, der auch vor dem Bezirksgericht Braunau ausgetragen wurde, hatte die Nachbarin vergangenes Jahr mit einer Aufsichtsbeschwerde beim Land OÖ ein weiteres Geschütz aufgefahren. Die Nachbarin wollte Widersprüche zur Bauordnung ausfindig gemacht haben. Bürgermeister Günter Hasiweder (VP) stellte bei einem Lokalaugenschein fest, dass das Kreilinger-Haus tatsächlich statt "circa 2,80 Meter Abstand" laut Baubescheid aus dem Jahr 1968 zwei Meter an die Grundgrenze gebaut ist. Damit kam die Gesetzesmühle in Gang. Hasiweder erließ für das Haus, das 49 Jahre auf seinem Platz steht, im Oktober 2015 einen Abbruchbescheid, den der Gemeinderat bestätigte. "Der Gemeinderat tat das, weil er Gesetze einhalten muss", beteuert Haisweder.

"Wir haben unser Leben in dem Haus verbracht und sollen jetzt auf die Straße gesetzt werden", war gestern Berta Kreilinger den Tränen nahe. Ihr Rechtsanwalt Alexander Lison bestreitet indes, dass es sich überhaupt um einen "Schwarzbau" handle. Der Hausbau sei aus Gutmütigkeit der Kreilingers nachträglich um die besagten 80 Zentimeter verschoben worden, nachdem der Straßenmeister wegen eines Grundstreifens für einen Gehsteig angefragt habe. Der 85-jährige ehemalige Pächter des Nachbargrundstückes Ludwig E. erinnerte sich im Zeugenstand dann ganz genau an die damalige Übereinkunft: "Ja, das war so." Die Verlegung sei auch mit dem damaligen Bürgermeister abgesprochen gewesen, sagte Anton Kreilinger: "Damals hat ein Handschlag noch gegolten." Richterin Doris Manzenreiter kündigte an, dass das Urteil des Landesverwaltungsgerichtes schriftlich ergehen werde. Bürgermeister Hasiweder betonte, man habe sich redlich bemüht, den Abriss zu verhindern, indem die Baubehörde Umbauten vorgeschlagen habe.

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77  Kommentare
77  Kommentare
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AlfDalli (3.986 Kommentare)
am 12.11.2016 11:01

Da muss es doch eine behördliche Benutzungsbewilligung geben für dieses Haus. (Kollaudierung)

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 12.11.2016 11:49

Eine Kollaudierung musste man beantragen. Dann wird u.a. die Übereinstimmung der Bauausführung mit den eingereichten und genehmtigten Plänen geprüft.

Manche haben die Kollaudierung nicht beantragt - diese werden schon ihre Gründe dafür gehabt haben.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 11.11.2016 23:24

Für den Herrn Kreilinger, der (wie sich aus früherer berichterstattung und Recherche zeigte) offenbar ein Rechthaber mit "Ich scheiß drauf und mach was ich selber will"-Mentalität ist, ist der Schuss deutlich nach hinten losgegangen.

Nebenbei angemerkt: Die inkriminierte Hecke befindet sich an der NORDseite des Kreilingergrundstücks. Allzuweit kann es halt nicht sein mit dem Lichtentzug. Da geht es wohl doch eher um die Aussicht auf den Nachbar-Schwimmteich...

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 11.11.2016 23:29

[url]http://www.doris.at/viewer/init.aspx?hotspot=alk|dkm|1:348|-12509.5|348800.4|pin1.png|Treffpunkt&redliningid=bvnj5auwaskoumovdcoxzvi1[/url]

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 11.11.2016 23:44

http://bit.ly/2eQo0EC

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jamei (25.510 Kommentare)
am 12.11.2016 09:00

...Ein WAHNSINN sooooooo viel Schatten.... grinsen

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Superheld (13.136 Kommentare)
am 12.11.2016 11:29

Das Bild zeigt die zu nahe Verbauung zur Grundgrenze gnadenlos auf.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 12.11.2016 07:01

Hab ich mir auch gedacht, als ich mir das Foto angesehen habe.
Unnötige Sekkiererei mit Folgen.

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pepiboeck (3.210 Kommentare)
am 11.11.2016 21:59

Wie es um die Ehegatten Kreilinger bestellt ist sieht man ja schon daran, dass sie in dieser Sache, in der es um sie objektiv so schlecht steht, auch noch 2 Schlachtenbummlerbusse finanzieren. Druck auf das Gericht ist da wohl sehr kontraproduktiv! Weil die Beschwerde führende Partei " hinausschmeißen" ist für den Richter ganz einfach, und was soll und wird er sich bemühen vor so einer Kulisse.

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KeinSpieler (643 Kommentare)
am 11.11.2016 21:56

Offensichtlich hat es hier keine Kollaudierung gegeben.
Wäre es zeitnah nach Errichtung des Hauses -incl. Verschiebung wegen des Gehweges/steiges in Richtung Nachbargrundstück kollaudiert worden, so wären die mit Handschlag besiegelten Absprachen (Bürgermeister, Straßenmeister, Bauherr) im Kollaudierungsbescheid festgehalten und damit nachträglich als Änderung genehmigt worden.
Viele Häuslbauer ersparen sich aber die Benützungsbewilligung um 1. Gebühren, 2. Überprüfungen und damit ev. Nachbesserungen und 3. über viele Jahre die Grundsteuer zu ersparen
Ändern sich dann in der Nachbarschaft die Besitzverhältnisse, sind die mündlichen Abmachungen obsolet!

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amha (11.348 Kommentare)
am 11.11.2016 19:19

Ganz offensichtlich zwei Gfraster, die sich mit der Falschen angelegt haben.

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Resitant (20 Kommentare)
am 26.11.2016 19:17

aber die Nachbarn sind genausolche Gfrasta - zu was brauchen die eine 3 m hohe Hecke, wenn die Lebensqualität andere so arg gemindert wird. Die Hecke steht wie eine Wand vor dem Haus. Ich würde keinen meiner Nachbarn so war antun. Die Frau soll sich ahlt was anziehen wenn sie nicht so eine schöne Figur hat.

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linzerleser (3.635 Kommentare)
am 11.11.2016 18:49

unglaublich was bei unserem Rechtssystem so alles möglich ist - wäre interessant wie der gleiche Fall z.b. in Türkei behandelt worden wäre oder?

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 11.11.2016 19:28

Ein paar Scheinchen an die Behörde...?💰💸

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scharfer (5.103 Kommentare)
am 11.11.2016 17:55

kronen zeitung: das sagt alles.

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pepiboeck (3.210 Kommentare)
am 12.11.2016 20:06

Was,wo nachlesbar??????????????????

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Sommergewitter (1.104 Kommentare)
am 11.11.2016 17:01

Was für ein Schuss ins eigene Knie.

Wer ist eigentlich für das hier im Forum angesprochene Nacktfoto der Nachbarin in der Krone verantwortlich? Diese beiden?

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jamei (25.510 Kommentare)
am 11.11.2016 17:19

Diese beiden?

Ich nehme fast an grinsen - denn "später Zugezogenen" und
und nackert baden also des geht ned - ausgschamte Leit ausgschamte - "auf einen Sichtschutz für ihren Swimmingpool, der fremde Blicke abwehre."

Da dient mMn. die Hecke anscheinend nur als Mittel zum Zweck.

Da es KEIN Foto dieser bösen Hecke gibt aber anscheinend
Nacktfotos der zugezogenen Nachbarin bestärkt dies mich in meiner Ansicht.

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Stichling (370 Kommentare)
am 11.11.2016 15:56

@ alf
Nach der oö. Bauordnung ist der Bürgermeister in erster Instanz die Baubehörde und hat sich auf Punkt und Beistrich daran zu halten. Rein rechtlich kann er da nicht aus. Sonst erwischt es ihn mit einem Amtsmissbrauch.
Die gegebene Distanz von 2,0 Meter auf die damals genehmigte Entfernung von 2,8 Meter zu reduzieren, bedeutet die Errichtung einer eigenen nach innen versetzten tragefähigen Mauer auf einer stabilen Grundfeste. Hinterfangen von Geschossdecken, Verkleinerungen am Innenleben der Räume sowie Korrekturen am Dachstuhl und Dach. Anschließend die Entfernung der 80 cm vorschriftswidrigen Bausubstanz.
Für diesen Fall, können Sie bei den Preisen von Statiker und Baumeister sowie den seit heuer geltendem Abfallentsorgungsgesetz samt der Recycling-Baustoffverordnung von einem finanziellen Totalschaden ausgehen.
Früher sagte man halt: „Hände falten, Goschen halten.“ Heute rennt jeder zu Gericht und bedenkt nicht, dass dort nur „Recht“, aber nicht „Gerecht“ gesprochen wird!

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PandorasBox (1.807 Kommentare)
am 11.11.2016 16:16

Guter Beitrag!

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 11.11.2016 16:20

Ich kenne die Pflichten eines Bürgermeisters (habe nie was anderes behauptet) und ich weiß auch, was sowas kostet und welcher Aufwand das ist - was wäre deiner Meinung nach die Alternative?

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kleinerdrache (9.944 Kommentare)
am 11.11.2016 16:25

Weniger streiten.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 11.11.2016 16:57

Hätte den Kreilingers vielleicht jemand früher sagen sollen.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 11.11.2016 16:44

Oder abtrennen und Nebengebäude draus machen?

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Stichling (370 Kommentare)
am 11.11.2016 18:21

@ alf_38
Nachdem ich die räumlichen Verhältnisse vor Ort nicht kenne, auch nicht weiß wie sich die Grundstückspreise dort bewegen, ist es schwer eine Prognose abzugeben.
Sollte der LVGH den Abbruchbescheid auf Grund der vor fast 50 Jahren getätigten mündlichen Verträge zwischen den Parteien und der Behörde samt den damaligen Zusagen aufheben, würde ich persönlich eine gelenkte Mediation versuchen, um mit der Nachbarin eine persönliche Außerstreitsituation zu erreichen um halbwegs manierlich nebeneinander leben zu können.
Bei einer Bestätigung des Abbruchbescheides bleibt (im Falle des Weiterstreitens noch einer Anrufung des VwGH übrig) wahrscheinlich nur mehr die Schleifung des Objektes übrig. Verkauf des Grundstückes und damit die Abrisskosten, die Anwaltskanzlei und die Gerichtskosten bezahlen.
Schlecht gelaufen! Schlafende Hunde sollte man halt nicht wecken.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 11.11.2016 18:26

Innen abtrennen und als Nebengebäude deklarieren müsste möglich sein - oder?

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pepiboeck (3.210 Kommentare)
am 12.11.2016 20:16

Die Kreilingers können nicht zum Verwaltungsgerichtshof gehen, weil der Bescheid des Bürgermeisters der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Da spricht das Gericht die Unzulässigkeit der Revision aus. Die Nachbarin kann dort einen Stich machen, wenn das Verwaltungsgericht gegen die Gemeinde entscheiden sollte.

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barbapa (37 Kommentare)
am 12.11.2016 00:37

Der Bgm könnte aber, ebenfalls nach der OÖ Bauordnung, ein Neuplanungsgebiet erlassen, für den Fall, dass es dort einen Bebauungsplan gibt der nicht eingehalten wurde. Also Möglichkeiten gäbe es da schon auch für den Bgm.

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Stichling (370 Kommentare)
am 12.11.2016 14:13

@ barbapa
Sofern nach Objekterrichtung damals tatsächlich keine Benützungsbewilligung (Kollaudierung) beantragt wurde, bleibt dem Bürgermeister nach der jetzigen Gesetzeslage auch bei der Neuplanung nur mehr übrig, die „jetzigen“ gesetzlichen Auflagen (Entfernung zur Grundgrenze bei bewohntem Objekt von 5 Meter) einzufordern. Wäre der nächste Schuss ins Knie.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 13.11.2016 01:52

Nein, die Gemeinde Mining könnte eine Bauordnung erlassen (praktisch überall in OÖ üblich, im Bauernkaff Mining aber seit 2008 nicht mehr existent) und dann könnte der Altbau gesetzeskonform sein.

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Palmesel (122 Kommentare)
am 11.11.2016 14:03

Selber schuld Hi! Hi! Hi! Hi!

......erinnert mich daran als mich vor Jahren ein anderer Verkehrsteilnehmer unbedingt anzeigen wollte........ich machte meine Einsprüche und bezog mich auf eine fragwürdige Verkehrstauglichkeit des Gegners .......diser wurde letztendlich nachgegangen und .......au weeeeeeeh.......blöde G`schicht.....au weeeeeeh dem älteren Herrn und Privatsheriff wurde aus gesundheitlichen Gründen wirklich der Führerschein entzogen.

So manch Zeitgenosse ist für seine Umstände letztendlich selber schuld!!

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Resitant (20 Kommentare)
am 26.11.2016 19:31

Palmesel ---- du hast dir den richtigen Namen selbst ausgesucht hahahaha

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atmos99 (1.063 Kommentare)
am 11.11.2016 13:29

Wenn man so eine Nachbarin hat, brauchst dich vorm Teufel nicht mehr fürchten.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 11.11.2016 13:36

Wieso? Immerhin haben sie die Kreilingers wegen der Hecke sekkiert/verklagt und nicht umgekehrt.
Offenbar haben sie keine Ruhe gegeben, da hat sie sich halt gewehrt - ich hätte das selbe gemacht.

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wickerl (2.187 Kommentare)
am 11.11.2016 13:20

Im Hinblick darauf dass wenn das Verwaltungsgericht auf Abriss erkennt binnen 2 Wochen das Erkenntnis vollstreckbar wird, wird es zweckmäßig sein wenn Kreilingers sich schon jetzt um eine Mietwohung umschauen!

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 11.11.2016 13:25

Ich frage mich, warum sie die von der Gemeinde vorgeschlagen Umbauten nicht gemacht haben. Das wäre das Erste, was ich gemacht hätte.
Vogel Strauß Verhalten wird sie nicht weiter bringen.

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susisorgenvoll (16.714 Kommentare)
am 11.11.2016 12:55

Wie auch immer, der Streit war nicht klug! Offensichtlich hatte die zugezogene Nachbarin einen besseren Anwalt und auch einen direkten Draht auf die Gemeinde ......

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pepiboeck (3.210 Kommentare)
am 11.11.2016 13:06

Susi Sorgenvoll dass Sie diese Nachbarin sinngemäß als "Zugroaste" bezeichnen entspricht ganz und gar Ihrem NIVEAU!

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susisorgenvoll (16.714 Kommentare)
am 11.11.2016 14:06

Ich zitiere nur aus dem Artikel!

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 11.11.2016 13:11

Schwachsinn - was hat das mit dem Anwalt zu tun? Die Rechtslage ist hier vollkommen klar.

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Superheld (13.136 Kommentare)
am 11.11.2016 17:23

Weniger Leichen im Keller.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 11.11.2016 11:58

Und wenn ich mir das Bild so anschaue - wo ist da die "lichtentziehende" Eibenhecke?

http://www.meinbezirk.at/braunau/lokales/anton-kreilinger-mit-seiner-gattin-und-dem-abbruchbescheid-der-gemeinde-fuer-ihr-haus-m9457138,1521606.html

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 11.11.2016 12:00

Nachtrag:
"Nur weil sie im Sommer nackt baden will, besteht sie auf dem Sichtschutz", ärgert sich Kreilinger.

Na so was!

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pepiboeck (3.210 Kommentare)
am 11.11.2016 13:09

Man weiß natürlich nicht, wie geil die Nachbarn da hinüberblicken, schließlich erschienen von dieser äußerst attraktiven Nachbarin auch Fotos in der Kronenzeitung in eben diesem Zustand. Die Dame sollte von der Kronenzeitung ein Honorar verlangen und zwar ein gesalzenes!

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 11.11.2016 13:12

😉👍🏻

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 13.11.2016 02:06

"von dieser äußerst attraktiven Nachbarin"

Nix für ungut, aber hast du einen Oma-Komplex? Die Dame schaut zwar auf ihr Alter noch recht gut aus (okay, blondgefärbte Haare sind jetzt keine große Kunst), aber eine ca. 60-Jährige ist über ds MILF-Stadium schon SEHR weit draueßen.

Allerdings ist mir nicht bekannt, welche Fotos die Krone veröffentlicht hat, vielleicht wohnen ja schon die Enkelinnen dort.

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jamei (25.510 Kommentare)
am 11.11.2016 12:03

...ist auch nur EIN Bild vorhanden und das schaut nicht Schattig aus im Gegenteil...

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( Kommentare)
am 11.11.2016 12:09

wenns das Bäumchen hinter der Hundehütte ist - das schreckt mich nicht. Was übersteht können sie jederzeit abschneiden (Vorsicht halt - giftig)

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 11.11.2016 12:14

pflanzenschonend abschneiden zwinkern

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( Kommentare)
am 11.11.2016 12:20

Sichtschutz (für Zensi)

Sagt die Altbäurin zum kleinen Franz vom Nachbarn: Franzi, du hasts Hosentürl offen, da kommt der Kuga raus!

Sagt der Franzi: Tröst’ sich die Moam, auf a so a oide Staude hockt er sich eh nicht aufi.

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