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24 Flüchtlinge zusammengepfercht: Schlepper verurteilt 

Von Robert Stammler, 30. Jänner 2023, 12:50 Uhr
Prozess in Linz  Bild: vowe

LINZ. Wegen schwerer Schlepperei ist am Montag ein Syrer (27) in Linz zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. 

Laut Anklage hatte der Beschuldigte im Vorjahr 24 Flüchtlinge aus Syrien und der Türkei von Wien bis an die oberösterreichisch-bayerische Grenze gebracht. In einem nur 7 Quadratmeter großen Laderaum waren die Menschen (darunter neun Kinder im alter von zehn Monaten bis vier Jahren) zusammengepfercht, ohne Licht, ohne ausreichende Belüftung und ohne Wasser und Proviant. 

Die Staatsanwältin warf dem Syrer daher vor, diese Personen über einen längeren Zeitraum in qualvolle Zustände versetzt zu haben.

Drei Stunden dauerte die Fahrt über die Grenze, doch am Grenzübergang Schwarzenberg wollte eine deutsche Zivilstreife den Syrer kontrollieren. Dieser drehte um und raste zurück nach Oberösterreich. Auf der Flucht soll der Angeklagte den Mercedes Sprinter auf der kurvenreichen Strecke auf bis zu 150 Km/h beschleunigt haben, geriet in dieser Nacht auch immer wieder auf die Gegenfahrbahn.

In Panik klopften die Geflüchteten an die Trennwand, sie waren in Panik, etliche bekamen Atemnot und einige mussten sich während der 36 Minuten langen Wahnsinnsfahrt übergeben. Verletzt wurde zum Glück niemand. Die oberösterreichische Polizei konnte den Täter schließlich fassen.

Als Zeugen der Anklage standen die Flüchtlinge nicht mehr zur Verfügung. Sie haben Österreich bereits in Richtung Deutschland verlassen. Ihre schriftlichen Aussagen wurden verlesen. 

Der Syrer legte ein Geständnis ab. Er sei selbst aus den syrischen Kriegswirren geflüchtet, weil er bei einem Raketeneinschlag in seinem Dorf schwer verletzt worden. So sei ein Teil seines Kiefers zertrümmert worden und er habe einen Teil seiner Zunge verloren. In Passau habe er ein vorläufiges Aufenthaltsrecht bekommen und sei operiert worden. Doch die plastischen Operationen müsse er selbst bezahlen. Daher habe er aus Geldnot die Schlepperfahrt durchgeführt. 

Das Urteil des Schöffensenats, zwei Jahre Freiheitsstrafe, ist nicht rechtskräftig.

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Autor
Robert Stammler
Redakteur Land und Leute
Robert Stammler

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2  Kommentare
2  Kommentare
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hasta (2.848 Kommentare)
am 30.01.2023 15:18

Die Strafe ist viel zu gering und außerdem ist es in Österreich Usus, dass nach Verbüßung von rund zweidrittel der verhängten Strafe die Entlassung erfolgt.
Also dauert die Haft in diesem Fall nur rd. 16 Monate - Vollpension.
So etwas schreckt von diesen Typen niemand ab weitere Straftaten zu begehen.

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u25 (4.955 Kommentare)
am 30.01.2023 13:21

Vollpension

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