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Linzer Gericht verpflichtet VW zur Mitwirkung
LINZ / WOLFSBURG. Im Zivilprozess eines Autokäufers gegen Volkswagen hat das Linzer Landesgericht (LG) den Autokonzern zur Mitwirkung verpflichtet.
Der Kunde begehrt die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Das LG hat entschieden, dass VW dem Sachverständigen binnen eines Monats zahlreiche Informationen zur Manipulationssoftware und zum Software-Update zukommen lassen muss. Laut Rechtsanwalt Alexander Holzleitner muss VW zudem eine Kontaktperson im Konzern nennen, die Auskunft erteilen kann. Komme VW der Aufforderung nicht nach, könne das Gericht dies bei der Beweiswürdigung entsprechend berücksichtigen.
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