Staatsanwalt dehnte Anklage gegen Tierschützer aus
HEIDENREICHSTEIN. Nach knapp 13 Monaten Prozess gegen 13 Tierschützer am Landesgericht Wiener Neustadt und kurz vor Beginn der Schlussplädoyers hat Staatsanwalt Wolfgang Handler am Donnerstagabend die Anklage ausgedehnt.
Ihnen wird nun auch Sachentziehung vorgeworfen. Unterdessen geht unter den Angeklagten die Angst um, der Monsterprozess könnte wiederholt werden müssen.
Der erstangeklagte Martin Balluch sowie sein Bruder, der Dreizehntbeschuldigte, die sich bisher nur wegen Paragraf 278a StGB, Bildung einer kriminellen Organisation, verantworten mussten, werden nun auch eine Nerzbefreiung im Jahr 1997 in Heidenreichstein (NÖ) und damit verbundene dauernde Sachentziehung sowie Tierquälerei vorgeworfen. Zurückzuführen sei das auf die Aussage eines Vorgängers von Balluch als Leiter des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), der als Zeuge sich selbst sowie die drei Angeklagten in dieser Hinsicht belastet hatte.
Die geplanten Schlussplädoyers sind am Donnerstag ins Wasser gefallen - sie werden wohl am Freitag stattfinden. Aufregung hat es aber auch so gegeben: Mit der Abweisung sämtlicher Anträge, die die Enthebung des linguistischen Gutachters Wolfgang Schweiger zum Ziel hatten, beendete Richterin Sonja Arleth den diesbezüglich seit Monaten schwelenden Streit zumindest für die erste Instanz. Damit löste sie unter den Verteidigern aber Angst vor einer Wiederholung des Verfahrens aus.
Arleth hatte nämlich abgelehnt, den Sachverständigen zu entheben, jedoch deutliche Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens durchblicken lassen. Schweiger werde nicht mehr einvernommen, es werde aber auch kein neuer Experte bestellt. Staatsanwalt Wolfgang Handler drohte daraufhin mit einer Nichtigkeitsbeschwerde. Verteidiger Josef Philipp beantragte daher einen weiteren Gutachter zu bestellen. Arleth blieb aber bei der Abweisung der Anträge. "Die Begründung wird bei der Urteilsverkündung nachgeholt." Ein Urteil ist für 2. Mai vorgesehen.
Und da kommt er nach 13 Monaten drauf? Offensichtlich spielt er auf Zeit: Je länger das Ganze dauert, um so länger dauert es auch, bis das Verfahren gegen ihn selbst eröffnet wird.
Selbstverständlich gilt die Unschuldsvermutung, insbesondere bei Rechtsbeugung, Korruption und Amtsmißbrauch.
verzweifelte väter ...
ab in den kerker ... und wenn mehr möglich wäre ...?...
da gibt frau "gekauftesblond" vollgas ...
einfacher geht`s aber kaum noch, oder?
eine frau mit brille ...
(die allgemeine brillen-frau möge verzeihen)
frau justizscherzerl (es gilt die unschuldsverrmutung)!
ich werde mich demnächst auch mit einer wahrhaft traurig-tragischen rechtsgeschichte an ihr haus wenden ...
aber erwarten trau`ich ich mich jetzt NIX mehr!
... und dann soll die Frau Richter mit der selben Hartnäckigkeit Khg, Strasser und Co. auf den Zahn fühlen.