Pflegeregress: Weiter Verwirrung um "Altfälle"
LINZ. Der Pflegeregress ist seit 1. Jänner abgeschafft, im Dezember sollen die Länder die vereinbarten 340 Millionen Euro Ausgleich vom Bund erhalten.
Doch in Ländern wie in Oberösterreich herrscht nach wie vor Verwirrung, wie Regress-Forderungen, die noch aus der Zeit vor dem 1. Jänner bestehen (z. B. finanzielle Forderungen aus dem Vorjahr, Pfandrechte im Grundbuch), behandelt werden sollen. Es fehle, obwohl der VfGH auch ältere Forderungen für nichtig erklärte, schlicht die gesetzliche Grundlage dafür.
Wien beschloss diese Woche, auf Alt-Forderungen zu verzichten. Der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SP) sieht die Voraussetzungen dafür nicht so eindeutig: Es brauche eine landes- oder bundesgesetzliche Klärung, sagt Luger, "am besten beides". Er verweist als Beispiel auf Verlassenschaftsverfahren, die noch vor 2018 anhängig seien: "Linz kann ohne entsprechende Gesetze nicht auf offene Forderungen für frühere Leistungen verzichten." Andere Gemeinden und Sozialhilfeverbände stünden vor ähnlichen Problemen. "Städte und Gemeinden wollen auf alte Forderungen verzichten, brauchen aber die gesetzliche Grundlage vom Bund", spielt Landeshauptmann Thomas Stelzer (VP) den Ball nach Wien. Das sei auch die Ansicht der Landesjuristen.
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.....na ja nun sieht man am ende doch welch "unüberlegtes angebliches Wahlgeschenk " das werden könnte. Den die Stadt Linz hat aber auch andere Altgeschenke zu bedienen.