„Kleines Glücksspiel“ wird Fall für Verfassungsgericht
LINZ. Legalisierung von Spielautomaten im Land verzögert sich weiter.
Die Legalisierung „einarmiger Banditen“ in Oberösterreich droht zur unendlichen Geschichte zu werden: Denn der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes (UVS) hat jetzt beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Aufhebung einer Bestimmung im Bundesglücksspiel- und im Landesglücksspielautomatengesetz beantragt.
In Oberösterreich nicht zum Zug gekommene Lizenzwerber hatten sich mit Einsprüchen an den UVS gewandt. Bei der Prüfung dieser Einsprüche kamen dem UVS verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Bundes- und in weiterer Folge des Landesgesetzes. Konkret bemängelt der UVS, dass ein „Quasi-Monopol“ entstehe, weil pro Bundesland nur drei Lizenzen vergeben werden dürfen.
Bundesweite Auswirkung
Sollte sich der Verfassungsgerichtshof den Bedenken des oberösterreichischen UVS anschließen und auf eine Reparatur des Bundesgesetzes entscheiden, hat dies Auswirkungen auf alle Bundesländer, in denen das kleine Glücksspiel erlaubt ist (Niederösterreich, Steiermark und Kärnten; in Wien wird es abgeschafft), oder jüngst legalisiert wurde (Burgenland und Oberösterreich).
In Oberösterreich müsste die Lizenzvergabe von vorne beginnen. Bestehen die Gesetze die Überprüfung, dann kann der UVS über die Einsprüche gegen die Lizenzvergaben in Oberösterreich entscheiden.
Richard Held aus dem Büro des zuständigen Landesrats Reinhold Entholzer (SP) betont, dass das Problem beim Bundesgesetz liege, dessen Vorgaben das Landesgesetz übernehmen musste. Unangenehm sei aber, dass man nicht wisse, wie lange die Entscheidung auf sich warten lässt. Daneben mehren sich in der SPÖ österreichweit die Stimmen, die für ein bundesweites Verbot des „kleinen Glücksspiels“ eintreten. Entholzer hat dazu gesagt, er sei für ein Verbot offen, wenn es durchsetzbar ist. (nie)
Die Vorgeschichte
2010 formulierte der Bund neue Rahmenbedingungen für das „kleine Glücksspiel“.
2011 stimmten in Oberösterreich daraufhin alle vier Landtagsparteien für die Legalisierung unter strengen Auflagen. Damit soll der illegale Wildwuchs eingedämmt und ein Schutz gegen Spielsucht geschaffen werden. Für Land und Gemeinden wurden zwischen acht und 17 Millionen Euro an Abgaben erwartet.
Heuer vergab das Land die drei gesetzlich vorgesehenen Lizenzen für das „kleine Glücksspiel“, doch unterlegene Bewerber beriefen dagegen beim Unabhängigen Verwaltungssenat.
Sich auf Kosten spielkranker Menschen zu Bereichern ist wahrhaft verabscheuenswert.
niemand zwingt die Leut zu Zocken .... egal, wie dieses Kapitel abgehandelt wird!
Wer offenen Auges in Steyr im Bahnhofsviertel herumgeht, sieht unschwer, welche abgefuckten Figuren im Dunstkreis der dort angesiedelten 7 Spielhöllen herumschwadronieren.
Spielautomaten, die angeblich verboten sind, sind Normalität, die Polizei kontrolliert aus welchen Gründen auch immer, niemals und die Verelendung dieses Viertels schreitet voran.
Letztendlich hängen diese Figuren, abgewrackt und versoffen, hinter dem Postgebäude in der Dukartstrasse, täglich.
... und glaubst, des wird ohne legale Automaten besser?
gehts noch blöder?...
Ja, bei denen offenbar schon. Nichts neues also.
wenn mich die Exekutive nötigen würde, ohne Führerschein mit deren Einsatzwagen zu fahren.
spielt und verdient nachher legal, gell Herr Graf!!!
Es gilt natürlich wie immer die Unschuldsvermutung!
geht´s noch?