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Ö-Ticket muss Gebühren zurückzahlen

Von nachrichten.at/apa, 11. Dezember 2018, 10:37 Uhr
Konzert Publikum
Bild: Weihbold

WIEN. Im Streit, ob verschiedene Zusatzgebühren, die das Ticketservice Ö-Ticket beim Beziehen von Eintrittskarten verrechnet hat, rechtens waren, gibt es nun ein rechtskräftiges Urteil.

Das Handelsgericht Wien gab dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) in allen Punkten recht. Das Kartenbüro muss nun laut VKI diverse Gebühren zurückzahlen. Bereits im Frühjahr habe der Oberste Gerichtshof bestätigt, dass die Gebühr bei Selbstabholung im Kartenbüro gröblich benachteiligend ist, habe das Verfahren jedoch für die übrigen Kosten an das Handelsgericht Wien zurückgewiesen. Dort wurde nun rechtskräftig entschieden, dass die Gebühren insgesamt gröblich benachteiligend seien.

"Alle Verbraucher, die die angesprochenen Gebühren bezahlt haben, können diese nun zurückfordern", wurde Joachim Kogelmann, zuständiger Jurist im VKI, heute in einer Aussendung zitiert. Der VKI stellt kostenlos einen Mustertext zur Rückforderung dieser Gebühren zur Verfügung.

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6  Kommentare
6  Kommentare
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jack_candy (7.694 Kommentare)
am 12.12.2018 22:45

Betrifft das nur die Selbstabholer oder auch die print-at-home-Tickets?

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jago (57.723 Kommentare)
am 11.12.2018 16:32

Das find ich super! :-/

Damit wird die Firna in die Pleite getrieben und die "gerechte" Rückzahlung können die Leute vom Mars holen.

Oder vom Pluto, JWD.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 11.12.2018 14:49

Ergänzend wünsche ich mir Strafen für solche Handyhochhalte-Depperl wie auf dem Artikelfoto. Wenn man dahinter steht, sieht man starr emporgereckte Arme und viele leuchtende Bildschirme.

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Auskenner (5.366 Kommentare)
am 11.12.2018 15:48

Ja, heutzutage ist das leider so.
Deswegen gehe ich auf keine Konzerte mehr.

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mortitia (116 Kommentare)
am 11.12.2018 17:12

ich glaub, wenn die künstler mal einfach nett drum bitten würden, hätte das auf die leute mehr einfluss als ein verbot und strafen. ich gehe davon aus, dass die meisten gar nicht wissen, wie lästig das für den hintermann ist.
wenn das nix helfen sollte, bin ich übrigens auch für strafen, weil ich es echt nicht mehr einsehe - schließlich zahle ich ja auch dafür.

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jack_candy (7.694 Kommentare)
am 12.12.2018 22:43

Man kann auch mitfilmen, wenn man das Handy nicht mit beiden Händen so hoch in die Luft hält. Das ist nämlich wirklich dämlich und unnötig. Nervig ist auch, wenn die Schutzhülle des Handys zum Aufklappen ist und die Leute es offen hochhalten und damit die doppelte Fläche verbrauchen.

Ich filme je nach Situation und Stimmung fast immer zwei oder drei (manchmal auch mehr) Songs mit.
Dabei halte ich das Smartphone aber normalerweise etwas über Stirnhöhe, und das Display verdecke ich mit der Handfläche.

Das stört dann die Hinterleute weniger, als die nicht filmenden Zuschauer, die ohne irgendeinen Grund glauben, dauernd mit den Armen in der Luft wedeln zu müssen.

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