Rekruten für private Zwecke eingesetzt
SANKT PÖLTEN. Ein 37-jähriger Bundesheer-Beamter ist am Montag in St. Pölten vor Gericht gestanden, weil er laut Anklage Rekruten und einen Heeres-Lkw für private Zwecke eingesetzt bzw. verwendet haben soll.
Der Niederösterreicher wurden wegen Missbrauchs der Amtsgewalt zu einer Geldstrafe von in Summe 720 Euro verurteilt. Der Schuldspruch ist bereits rechtskräftig.
Dem Oberstabswachtmeister wurde laut Anklage vorgeworfen, Utensilien, die er für einen privaten Grillbewerb benötigte, im Mai durch Rekruten auf einen Bundesheer-Lkw verladen haben zu lassen. Dazu gehörten demnach u.a. Zelte, Kühlschränke, Kaffeemaschinen, Stromverteiler und Heurigentische. Diese sollen anschließend zu einem Wettbewerbsgelände im Waldviertel transportiert und dort durch Rekruten auf- sowie einige Tage später wieder abgebaut worden sein.
37-Jähriger zeigte sich geständig
Der 37-Jährige zeigte sich nach eigenen Angaben geständig, sagte aber gleichzeitig, "dass es nicht ganz so war", wie in der Anklageschrift dargestellt. Der Niederösterreicher sprach davon, dass es sich bei den Touren zum Wettbewerbsgelände um Lkw-Praxisfahrten für einen Rekruten gehandelt habe. Ein Grundwehrdiener habe ihm beim Ausladen geholfen, einen Befehl dazu habe er nicht erteilt. "Möglicherweise hat er das so aufgefasst", so der Bundesheer-Beamte. Einem zweiten Rekruten habe er angewiesen, beim Beladen zu helfen. Dies sei schon ein Befehl gewesen, räumte der Mann auf eine entsprechende Frage des Richters ein.
Bei den Lkw-Praxisfahrten könne er grundsätzlich frei wählen, wo es hingeht. "Ich habe auch schon Rekruten gefragt, wo sie hinwollen oder wo sie wohnen und wir sind dann dort hingefahren." Einen Schaden habe er nicht verursachen wollen. "Ich hätte die Fahrten nicht gemacht, wenn ich nicht einen dienstlichen Hintergrund gesehen hätte."
"Habe das nicht für schlimm empfunden"
Einer der Rekruten, der als Zeuge befragt wurde, gab an, dass die Beladung des Lkw "ein ganz normaler Arbeitsauftrag" gewesen sei. "Ich habe das nicht für schlimm empfunden." Davor habe es vom 37-Jährigen, seinem direkten Vorgesetzten, aber einen Befehl gegeben. Einige Tage später habe er am Wettbewerbsgelände erneut einen Auftrag des Angeklagten erhalten, "das Ganze wieder aufzuladen". Es sei aber nie so gewesen, dass der Beschuldigte gesagt habe "mach das", eine Androhung von Konsequenzen habe es nicht gegeben. Ein ebenfalls als Zeuge befragter Offizier sagte, dass im konkreten Fall kein Schaden im Vermögen der Kompanie entstanden sei.
In ihrem Schlussvortrag hielt die Staatsanwältin anschließend fest, dass der "Vorsatz, den Staat im Vermögen zu schädigen", bereits für eine Verurteilung genüge. Es müsse kein tatsächlicher Schaden entstanden sein. Der Verteidiger des Angeklagten sagte, er wolle "nichts schönreden". Das Be- und Entladen von Lkw diene allerdings ebenso wie das Aufstellen von Zelten dem Ausbildungszweck von Rekruten. Diese seien also so beschäftigt worden, wie sie gewöhnlich im Rahmen ihrer Ausbildung eingesetzt werden.
Bei der Strafbemessung wurde der bisher ordentliche Lebenswandel des 37-Jährigen als mildernd gewertet, das Schöffengericht hielt eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je vier Euro für ausreichend. Als erschwerend wurde die mehrfache Tatwiederholung erachtet. Der Angeklagte sei kein "klassischer Schwerverbrecher, der sich selbst bereichern will", hielt der Richter fest. Sowohl der Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel.
> Der Angeklagte sei kein "klassischer Schwerverbrecher, der sich
> selbst bereichern will", hielt der Richter fest.
Jaja! Das Kappl auf der Hutablage ...
Die übliche Verwendung von Rekruten halt.
War früher auch schon so.
Abwechslung vom Heeresalltag.
Was ist mit den Bürgermeistern, die sich beispielsweise ihr Haus vom Bauhof ausmalen lassen?
Je kleiner der Fisch, desto eher wird er gefangen, so unlogisch das auch ist.
@siebenkant
Primitive Hetze eines Parteiposter!
Welche Partei gehören die Bürgermeister der kleinen Landgemeinden an, die man verunglimpfen will?
Vielleicht war das vor 50 Jahren üblich, aber jetzt sicher nicht.
Andernfalls: Quellen!
Ein Zeitungsartikerl aus den letzten 10 Jahren reicht aber nicht
Wie wärs, die in Anspruch genommenen Dienstleistungen zu bezahlen?
Leider kein Einzelfall, und auch sehr wenig Unrechtsbewusstsein beim Beschuldigten.
Das war bei uns damals 1974 gang und gebe. Da haben Rekruten bei Offizieren beim Hausbau gearbeitet, privat Wohnung, Schuhe usw. geputzt. Höchste Zeit das abzustellen!
Was mich bei dem Herrn und bei vielen Postern wundert ist, dass offensichtlich keinerlei Schuldbewusstsein vorhanden ist. Ist eh wurscht, wo der hinfahrt und ist eh wurscht, was ein Grundwehrdiener in seiner Ausbildungszeit tut. Nein, ist es eben nicht, war es nicht und wird es auch nicht sein. Die Typen, egal in welcher Behörde sie ihr Dasein fristen, benutzen, ohne mit irgendwelchen Wimpern zu zucken, das vom Steuerzahler bezahlte Equipment für private Zwecke, fahren irgendein Zeug in der Gegend herum, weil herumfahren müssen sie ja ohnehin, und sehen darin keinerlei Fehlverhalten. Wenn das eh so ist, dann sollen mir die Pioniere bitte nächste Woche 1000 Eisenbahnschwellen vom Bahnhof in Salzburg nach Schärding fahren, weil ich mir dadurch eine Menge Kohle sparen würde und es ist ja eh wurscht, wie sie wo und warum herumfahren. Bundesheerreform, dass ich nicht lache!
kakr.
Aufpassen beim Schwellentransport!
Bahnschwellen sind Sondermüll und diese darfst du nirgendwo einbauen, verheizen oder so. Ausserdem brauchst du bei 1000 Schwellen viiiiele Fahrten, denn die sind schwer.
Sind welche aus Beton. Trotzdem schwer, trotzdem viel.
Als ich von Oktober 1970 bis Juni 1971 bei der damaligen VR3
in der Schwarzenbergkaserne in Salzburg/Siezenheim absolvierte
war dies absoluter Usus.
Wir hatten einen Unteroffizier, welcher von Zivilberuf Tape-
zierer war und der 90% in seiner Dienstzeit mittels BH-LKW zum
Pfuschen (Tapezieren) unterwegs war.
Schon wieder ein BEAMTER der Narrenfreiheit hatte. Diese teils unsinnigen Typen gehören etwas eingeschränkt. ZUM WOHLE unserer geleisteten STEUERN die in diesem APPARAT unsinnig versickern
Nein, die Steuern sind drittrangig!
Die Macht ist es, der Machtmissbrauch ist es, was zählt.
Krähe-Auge :-/
Leider gibts viele solcher Vorfälle auch bei Politikern.
Ich habe öfters von einem Vorfall gehört
von einem Vzbgmst. der für Finanzen zuständig war,
wie er für verschiedene Fahrten Magistrat Wels
Sreugut usw. Arbeiten füs Haus hinliefern liess.
Natürlich gilt da auch die Unschuldsvermutung.
Da Ich Selber nicht dabei war
und es nicht gesehen habe.
Reines Hören/Sagen.
Leider verhindert das Amtsgeheimnis und Datenschutz jede Aufklärung.
Wie Ich jedoch selber sah, wie ein Ombudsmann am Magistrat, Wels sich in der Freizeit Daten von Bürgern holte,
war Ich gscheit sauer. Natürlich habe Ich denjenigen da Ich zufällig im Bürgerservice Wels war darauf angesprochen.
Das sowas als Bagadell Delikt gesehen wird.
Wie hoch wohl die Dunkelziffer von Datenmissbrauch
bei Beamten zu sensiblen Daten ist?
Und Falschaussagen erst, wennst Ihnen auf die Schliche kommst. Einer deckt den andern. Oder schiebt es hin- und her Mentalität.
was du alles hörst!!!
Sowas dient dem "RESPEKT"!
...ist wie bei den "Freiwilligen" Überstunden 12/60
natürlich macht jeder Rekrut was ihm aufgetragen wird .. sicher gibt es dafür Geld oder sonstige Vergünstigungen .. nein sollte er allerdings nicht sagen .. denn dann kann ihm das Gegenteil blühen
Auch bei der Justiz ist dies normal .. deren Beamte bedienen sich auch an den geschickten Häftlingen .. natürlich ohne Bezahlung .. aber für Annehmlichkeiten
natürlich nur vom Hören sagen .. es gilt die Unschuldsvermutung
Da gab es mal eine Dame, die für ihre rein private Hochzeit auf Kosten des Steuerzahlers Heerscharen von Polizisten mit Hubschraubern & Co beschäftigte, um medienwirksam im Putin-Propaganda-TV (der ORF war ja ausgesperrt) ihren Kniefall vor dem Despoten zeigen zu können.....
Wäre die Dame nicht auch ein Fall für so einen Prozess?
In Österreich kommts auf die "Partei" an und dann auf die "Stellung".
Die wirkliche Straftat sehe ich dabei nicht - wer hat da wieder wenn angeschwazt - wenn es so wie gesagt - meistens sind die Rekruten eh unterbeschäftigt ! In meiner Zeit wars genau so wie Banana Joe schreibt - aber es gab noch eine Sonderzahlung vom Vorgesetzten - natürlich bar - wir waren eh immer knapp bei Kasse !!
Sind Vorschriften da, um sie einzuhalten?
Oder kann man es sich drehen, wie man will?
Haben 3000 Schilling bekommen -220 Euro und das mit 20 Jahren nach Schulabschluss und damals haben nicht Vati und Mutti das Burli gesponsert - was meinst was haben alle gemacht in der Freizeit ??
Meine Posts (Ottokarr 15,59 - 17,21 -19.11.2018 ) sind nur eine Vermutung - keine Feststellung - ist schon so lange her das ich schon alles vergessen habe 🙄
und andere zahlen eine Strafe für Schwarzarbeit. gehts nu.
War 1978 in Weitra auch nicht anderst.
Wir haben sogar in Wien Aktenschränke eingeladen und bei einem Unteroffizier im neu gebauten Haus ausgeladen.
Hat sich auch keiner weh getan und die Jause samt Taschengeld war auch nicht zu verachten.
Ach von daher die vielen Gerichtsprozesse...
Natürlich nicht! Denn Straftaten können ja Kollegen gar nicht begehen außer gegen andere Kollegen.
Ist schon richtig, dass solche Vorgänge auch einmal vor ein Gericht kommen.
Ist ja Gang und Gäbe beim Bundesheer Rekruten für seine privaten Zwecke einzusetzen.
Ich weiß von einem Zimmerer der für seinen Spieß ein Carport während der Dienstzeit errichtet hat oder einem Maler der die Wohnung eines Offizieres ausgemalt hat - natürlich auch während der Dienstzeit.
Was in Heereswerkstätten alles für private Zwecke erzeugt wird - unglaublich
Aber alles in Allem - typisch österreichisch halt!