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Bluttat in Hohenems: Untätiger Polizist entlassen

Von nachrichten.at/apa, 20. Juli 2018, 14:37 Uhr
Rettung
Bild: Weihbold

Am 16. September 2017 hatte in Hohenems ein 38-jähriger Mann türkischer Abstammung seine 33-jährige Frau und seine vier und sieben Jahre alten Töchter erstochen, bevor er sich aus dem Fenster in den Tod stürzte. Der Nachbar hatte zuvor den Notruf gewählt, doch der Polizist blieb lange Zeit untätig.

Der Vorarlberger Notrufsachbearbeiter ist nun entlassen worden. Die Disziplinarkommission des Innenministeriums habe diese Strafe ausgesprochen, bestätigte die Vorarlberger Polizei einen Bericht des ORF. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und liege bisher nicht schriftlich vor.

Der Nachbar der Familie hatte bereits bei seinem ersten Anruf um 4.24 Uhr bei der Notrufstelle gemeldet, dass der Mann, gegen den ein Betretungsverbot bestand, mit seiner Frau streite und dass "Mama, Mama!"-Schreie der Kinder zu hören seien. Der Notrufsachbearbeiter blieb zunächst untätig.

Anrufe im Minutentakt

Der Nachbar rief nahezu im Minutentakt weitere vier Mal an und erklärte dem Diensthabenden um 4.37 Uhr, er werde nun direkt bei der Polizeiinspektion Hohenems anrufen. Diese wurde um 4.38 Uhr vom Nachbarn verständigt, der beschuldigte Notrufsachbearbeiter informierte die Polizeiinspektion erst um 4.43 Uhr. Die Polizeistreife traf um 4.53 Uhr am Tatort ein - rund 30 Minuten nach dem ersten Notruf - und fand die Frau und die beiden Kinder erstochen vor. Der Täter, der sich ein Messer in die Brust gerammt und aus dem Fenster gestürzt hatte, lag tot auf dem Vorplatz.

Kein Strafverfahren

Gegen den Vorarlberger Polizisten läuft kein Strafverfahren. Das sagte Heinz Rusch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch, am Freitagnachmittag. Staatsanwaltschaftssprecher Heinz Rusch bestätigte gegenüber der APA, in der Berichterstattung über die Ereignisse an die Staatsanwaltschaft sei das Verhalten des Notrufsachbearbeiters geschildert worden. Ein Ermittlungsverfahren gegen den Beamten habe man nicht eingeleitet, da die Staatsanwaltschaft das Fehlverhalten für ein strafrechtliches Verfahren als nicht ausreichend ansah.

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