Darauf müssen Österreichs Autofahrer im Urlaub achten
Sie fahren mit dem Auto in den Urlaub, aber haben keine Ahnung von den dort vorherrschenden Verkehrsregeln? Wir informieren Sie über Geschwindigkeiten, Gebühren und Besonderheiten beim Verkehr in Österreichs liebsten Urlaubsländern.
Andere Länder, andere Sitten. Das gilt auch für den Verkehr. Die Italiener hupen und die Deutschen rasen. Was an den Gerüchten auch dran sein mag, in jedem Land gelten jedenfalls andere Verkehrsregeln. Damit Sie sicher in den Urlaub kommen, informieren wir Sie über die wichtigsten Verkehrsbestimmungen in Ihren liebsten Urlaubsländern. Damit schonen Sie nicht nur ihre Nerven, sondern kommen auch ohne unnötige Geldstrafen wieder nach Hause.
Italien:
kilometerbezogen/ pauschal, Bezahlung bar, mit Kreditkarte, Viacard oder Telepass
0,5 Promille, Für Berufskraftfahrer und Führerscheinneulinge (Führerschein weniger als 3 Jahre) gelten 0,0 Promille.
Außerorts gilt für alle Kfz tagsüber Lichtpflicht; Winter- oder Ganzjahresreifen im Sommer zu verwenden, ist vom 16. Mai bis 14. Oktober nur dann erlaubt, wenn sie mindestens den Geschwindigkeitsindex aufweisen, der im Zulassungsschein steht: es gilt Rauchverbot, wenn Schwangere oder Minderjährige mitfahren. Bei einem Unfall mit Tieren muss der Lenker unverzüglich anhalten und Hilfe leisten bzw. diese organisieren. Wer weiterfährt, begeht Unfallflucht und wird mit 200 bis 400 Euro bestraft.
Verbandszeug, Warndreieck und Warnweste (eine pro Person)
In vielen italienischen Städten besteht eine sogenannte "zona traffico limitato" (ZTL). In diese begrenzte Verkehrszone dürfen nur Fahrzeuge mit einer Sondergenehmigung einfahren.
!!Achtung: Bei mehr als 1,5 Promille kann das Auto konfisziert werden!!
Spanien:
kilometerbezogen/ pauschal, Bezahlung bar oder mit Kreditkarte
0,5 Promille/ 0,3 Promille für Personen, die ihren Führerschein kürzer als zwei Jahre haben.
Vorgeschrieben ist Licht am Tag für Motorräder; Telefonieren ist nur mit eingebauter Freisprechanlage erlaubt (Bluetooth oder Headset sind verboten); an Tankstellen müssen Motor und Licht sowie Handys und Radio ausgeschaltet sein. Das Einführen und Verwenden von Radarwarnern ist verboten; es gelten hohe Geldstrafen für Schnellfahren und Alkoholdelikte; Navigationssysteme dürfen nicht während der Fahrt bedient werden.
Mitzuführen sind: Warndreieck und Warnweste; Reserverad bzw. Reparaturset oder -spray; Verbandspaket und Ersatzlampenset sind empfohlen.
Kroatien:
kilometerbezogen, Bezahlung bar oder mit Kreditkarte in Euro oder Kuna.
0,5 Promille, 0,0 Promille für Berufskraftfahrer und Lenker bis 24 Jahre.
Schienenfahrzeuge haben immer Vorrang; für die gesamte Dauer des Überholens muss geblinkt werden; Kolonnenspringen ist verboten; alle Unfälle müssen der Polizei gemeldet werden, denn Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher SchadensBestätigung das Land wieder verlassen.
(unter 25): Dürfen nur ein Auto mit maximal 102 PS fahren oder ein Motorrad mit maximal 34 PS. Für sie gilt außerdem 80 km/h auf Land-, 100 km/h auf Schnellstraßen und 120 km/h auf Autobahnen. Die Promillegrenze liegt bei ihnen bei 0,0. Diese Regelung gilt an sich nur für kroatische Staatsangehörige unter 25, sollte aber auch von Touristen befolgt werden.
Verbandszeug, Warndreieck, Warnwesten und ein Ersatzlampenset.
!!Achtung: Für die Fahrt nach Kroatien ist eine eigene Vignette für Slowenien erforderlich. Es gibt 7-Tages und auch Monatsvignetten!!
Deutschland:
keine Autobahn-Pkw-Maut
0,5 Promille, 0,0 für Lenker, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Es gilt die Pflicht für Licht am Tag für Motorräder; Parken ist nur in Fahrtrichtung erlaubt, es dürfen ausschließlich blau/weiße Parkuhren (Breite: 11 cm, Höhe 15 cm) verwendet werden; Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, das Mitführen und Benutzen von Radarwarngeräten ist verboten
In den Zentren vieler deutscher Städte gibt es sogenannte "Umweltzonen" wie z.B. in Berlin, Frankfurt, Köln, München oder Stuttgart. Diese dürfen nur noch mit Autos befahren werden, bei denen eine Plakette signalisiert, dass ein bestimmter Ausstoß an Schad- und Feinstoffen nicht überschritten wird.
Mitzuführen sind: Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste
Griechenland:
kilometerbezogen, für Autobahnen, einige Tunnel, Brücken oder Nationalstraßen.
0,5 Promille, für Motorradfahrer, Berufskraftfahrer und Führerscheinneulinge (2 Jahre) 0,0.
Abblendlicht darf tagsüber bei Pkw nicht eingeschaltet sein, Ausnahme: Schlechtwetter oder automatisches Tagfahrlicht; Telefonieren ist nur mit kabelloser Freisprecheinrichtung (Bluetooth) erlaubt; im Kreisverkehr haben die einfahrenden Autos Vorrang; das Tempolimit für Motorräder im Ortsgebiet sind 40 km/h; das Rauchen im Pkw ist untersagt, wenn Kinder unter 12 Jahren mitfahren.
Mitzuführen sind: Verbandspaket, Warndreieck, Warnweste und Feuerlöscher.
Portugal:
kilometerbezogen, bar oder (meist) mit Kreditkarte. Tipp: Für Aufenthalte bis 30 Tage eignet sich das „Easy Toll“-System.
0,5 Promille, 0,2 Promille für Fahrer mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis.
Der Rechtskommende hat Vorrang, motorisierte Fahrzeuge allerdings haben Radfahrern und Fuhrwerken gegenüber immer Vorfahrt; die Verwendung von Radarwarngeräten ist verboten; Telefonieren ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt; alle Verkehrsstrafen müssen direkt vor Ort bezahlt werden, sonst droht die Beschlagnahmung des Fahrzeuges.
„Zona de Emissões Reduzidas“ in Lissabon gilt das ganze Jahr, Montag bis Freitag von 7 bis 21 Uhr im Stadtgebiet.
Mitzuführen sind: Warndreieck und Warnweste
Tschechien:
Es gibt Vignettenpflicht auf allen Autobahnen und Autostraßen (ohne Vignette drohen Geldstrafen bis zu 200 Euro). Vignetten sind erhältlich beim ÖAMTC oder an den tschechischen Grenzübergängen.
0,0 Promille
Licht am Tag ist bei allen Fahrzeugen das ganze Jahr vorgeschrieben; Telefonieren ist nur mit Freisprechanlagen erlaubt; aktive Radarstörgeräte sind verboten.
Mitzuführen sind: Verbandszeug, Warnwesten, Warndreieck, Ersatzlampenset und Reservereifen (wenn serienmäßig nicht vorhanden), Reparaturset oder -spray.
uf bewachten Parkplätzen und lassen Sie keine Gegenstände offensichtlich im Wagen liegen. Wegen der hohen Diebstahlgefahr wird außerdem eine kurzzeitige Vollkaskoversicherung empfohlen.
Frankreich:
kilometerbezogen/pauschal und von Gewicht und Größe des Fahrzeugs abhängig; Bezahlung bar oder mit Kreditkarte.
0,5 Promille, 0,2 Promille für Lenker mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis und Busfahrer
Licht ist am Tag für Motorräder vorgeschrieben, dasselbe gilt bei Regen und Schneefall für alle Kraftfahrzeuge; Fahrer und Mitfahrer von Motorrädern müssen CE-zertifizierte Handschuhe tragen; Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage über externe Lautsprecher im Fahrzeug erlaubt; das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten ist verboten (das gilt auch für Navigationsgeräte oder fest eingebaute Geräte - Geräte oder auch Fahrzeuge können beschlagnahmt werden); wer sich am Steuer durch Aktivitäten, die die Konzentration beeinträchtigen, ablenkt (z.B. Essen oder Schminken am Steuer, Herumkramen im Handschuhfach) kann mit einer Strafe von 75 Euro bestraft werden; auf einen Bildschirm zu schauen kostet 1.500 Euro; auch zu laute Musik und das Tragen von Flip-Flops können geahndet werden.
besonders in und um Paris und in anderen großen Städten gibt es diese Zonen. Eine Umweltplakette ist nötig. Diese muss vorab im Internet bestellt werden und kann nur mit Kreditkarte bezahlt werden.
Mitzuführen sind: Warnweste, Warndreieck, Ersatzlampenset und Alkoholtest.
* Die Geschwindigkeiten gelten für Pkw: Ortsgebiet/Landstraße/Schnellstraße/Autobahn
Mit diesen Tipps und den wichtigsten Informationen zum Straßenverkehr im Ausland sind Sie beim nächsten Roadtrip sicher unterwegs. Zum Schluss noch ein besonders wichtiger Tipp: Lassen Sie sich von den vielen Verkehrsregeln nicht abschrecken! Ein Blick in die Bildergalerie inspiriert Sie bestimmt für die nächste Autoreise in eines dieser Länder.
Bildergalerie: Die beliebtesten Urlaubsländer für Autoreisen
Galerie ansehen