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Mord in Kitzbühel: Presserat verurteilt Boulevard-Medien
Diese Bluttat erschütterte ganz Österreich: Am 6. Oktober des Vorjahres hatte ein Kitzbüheler seine Ex-Freundin und deren Familie getötet. Über die Tat und deren Umstände wurde in sämtlichen Medien intensiv berichtet.
Der Österreichische Presserat hat dazu ein Verfahren gegen die Berichterstattung eingeleitet und gestern seine Entscheidung präsentiert. Fazit: Vor allem Boulevardmedien – "Heute", "heute.at", "Österreich", "oe24.at", "Kronen Zeitung" und "krone.at" – haben dabei immer wieder gegen Punkt 5 des Ehrenkodex für die österreichische Presse (Persönlichkeitsschutz) teils schwerwiegend verstoßen. Bilder und Videos der Opfer waren teilweise unverpixelt veröffentlicht worden.
Die OÖNachrichten wurden in dem Verfahren freigesprochen.
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