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Wehe, wenn sie losgelassen

Von Robert Stammler, 06. Oktober 2017, 00:04 Uhr
Wehe, wenn sie losgelassen
Wenn sich Kinder austoben, kann es auch zu Unfällen kommen. Bild: (OÖN)

LINZ. Kein Kinderspiel: Eine Fünfjährige bricht sich im Kindergarten den Arm, der Betreiber muss zahlen. Wird der Bogen bei der Aufsichtspflicht überspannt?

Im Turnsaal eines steirischen Gemeindekindergartens klettern die Kleinen auf eine Sprossenwand, auf der eine Langbank eingehängt ist, die als Rutsche dient. Die Kindergärtnerin, die 21 Schützlinge zu beaufsichtigen hat, kümmert sich gerade um einen Buben, der auf die Toilette muss. In den wenigen Augenblicken, in denen die übrigen Kinder unbeaufsichtigt sind, nimmt das Unglück seinen Lauf. Zwei Mädchen rutschen die 1,20 Meter lange Bank hinunter, eine Fünfjährige stürzt dabei und bricht sich den Ellenbogen.

Der Bruch ist kompliziert, zwei Operationen sind notwendig. Noch Monate später klagt die Fünfjährige über ein "pelziges" Taubheitsgefühl in den Fingern. Die Eltern sorgen sich: "Sind bei der Tochter womöglich bleibende Schäden zu befürchten?" Sie klagen die Gemeinde als Kindergartenträger auf Schadenersatz.

Das Landesgericht Graz kann in erster Instanz keine Aufsichtspflichtverletzung erkennen und weist die Klage ab. Das Oberlandesgericht gibt dahingegen den Eltern recht und spricht mehr als 15.000 Euro Schadenersatz zu. Diese Entscheidung wird vom Obersten Gerichtshof bestätigt, die Revision der beklagten Gemeinde wird zurückgewiesen. Eine Entscheidung, die auch bei Kindergärtnerinnen in Oberösterreich Sorgenfalten auslöst. "Das Urteil wird in der Branche heftig diskutiert", sagt Edith Bürgler-Scheubmayr, die bei der Caritas Oberösterreich für die Koordination der rund 350 kirchlichen Kindergärten zuständig ist.

Weniger Sport und Bewegung?

"Natürlich geht es um die Sicherheit der Kinder, aber es ist auch wichtig, ihre altersgemäße Entwicklung durch Bewegung zu fördern. Eine lückenlose Überwachung geht nicht und wir können und wollen die Kinder auch nicht anbinden", sagt Bürgler-Scheubmayr. Könnte das Urteil dazu führen, dass in Kindergärten Sport und Bewegung künftig eingeschränkt werden, um Haftungen zu vermeiden? "Ich könnte es einer Pädagogin angesichts solcher Entscheidungen nicht verdenken, wenn sie sagt: Das ist mir ein zu heißes Pflaster."

"Unfälle sind zum Glück selten"

"Unsere Mitarbeiterinnen brauchen sich keine Sorgen zu machen, weil bei Unfällen wir als Dienstgeber hinter ihnen stehen und haften. Wir haben für solche Fälle eine Haftpflichtversicherung", sagt die für die Linzer Kindergärten zuständige Stadträtin Eva Schobesberger. Unfälle in Kindergärten seien zum Glück selten. "In den vergangenen 25 Jahren sind wir rund zehn Mal zu Schadenersatzzahlungen verurteilt worden." Sogar bei einem Betreuungsverhältnis von 1:1 seien solche Unfälle wohl nicht zu verhindern.

 

Richtungweisendes Urteil im Jahr 1991

Zur Frage der Aufsichtspflicht in Kindergärten äußerte sich der OGH richtungweisend im Jahr 1991. Ein Bub war auf dem Kindergarten-Spielplatz verunglückt. Er wollte eine Rutsche hinauflaufen, während ein anderes Kind hinunterrutschte. Die Kinder prallten zusammen, der Bub stürzte und erlitt dabei einen bleibenden Hüftschaden. Die Kindergärtnerin musste 15 Schützlinge überwachen, die in mehreren Gruppen mit verschiedenen Geräten (Schaukel, Karussell ...) spielten. Hat die einzige Aufsichtsperson keinen Überblick über die gesamte Lage, muss sie das Spielen mit riskanten Geräten kurzfristig unterbinden, erkannte der OGH und ging von einer „signifikanten“ Aufsichtspflichtverletzung aus.

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15  Kommentare
15  Kommentare
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jago (57.723 Kommentare)
am 06.10.2017 16:32

> Richtungweisendes Urteil im Jahr 1991

Mir widerstrebt sowas! Mir widerstrebt ein richtungsweisendes Urteil, ein Musterprozess.
Das Recht geht vom Volk aus. Die Gesetze schreibt in einer indirekten Demokratie das Parlament, die Legislative.

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Gugelbua (31.944 Kommentare)
am 06.10.2017 11:56

ist da nicht die sozial - Versicherung zuständig ?

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( Kommentare)
am 06.10.2017 11:15

Warum soll die Beaufsichtigungsperson schuld sein, wenn ihr zuviele Kinder zugewiesen werden? (außer sie handelte grob fahrlässig).
Schuld wird regelmäßig der Betreiber sein, der Kinder aufnimmt, ohne für ein nach menschlichem Ermessen sicheres Betreuungsverhältnis zu sorgen.

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tofu (6.978 Kommentare)
am 06.10.2017 11:06

Oh, bei der Headline war eine Politreportage über yael und Co zu erwarten gewesen.

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( Kommentare)
am 06.10.2017 11:12

aus der Perspektive eines Bohnenschnitzels vielleicht

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oberoesi (1.100 Kommentare)
am 06.10.2017 10:25

Für die Betreuung durch Tagesmütter/-väter gilt in OÖ:

Zulässige Höchstzahl der Kinder
Die beantragte Anzahl der zu betreuenden Kinder muss den gegebenen räumlichen und persönlichen Voraussetzungen entsprechen. Das ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn
1. im eigenen Haushalt mehr als zehn Kinder, davon vier gleichzeitig, unter Einrechnung eigener Kinder unter zwölf Jahren, betreut werden sollen;
2. in sonstigen Räumlichkeiten mehr als zehn Kinder, davon fünf gleichzeitig, betreut werden sollen;
3. mehr als zwei der nach Z 1 und Z 2 betreuten Kinder Beeinträchtigungen nach dem Oö. ChG aufweisen oder für diese erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird oder diese einen erhöhten Betreuungsbedarf haben und von der Jugendwohlfahrt vermittelt wurden. (siehe LGBl.Nr. 112/2013)

Warum sollen die KindergartenpädagogInnen dann soviel mehr Kinder gleichzeitig beaufsichtigen können?
Also, statt Strafen mehr Personal - kostet halt mehr, die Aufsicht ist aber leichter bewältigbar.

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caber (1.956 Kommentare)
am 06.10.2017 10:11

Ich halte das Urteil in höchstem Maß für lebensfern!

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cfrit (1.376 Kommentare)
am 06.10.2017 09:44

von einer Verletzung der Aufsichtspflicht kann doch nur die Rede sein, wenn die Verletzung des Kindes durch schuldhaftes oder grob fahrlässiges Verhalten der Pädagogin begünstigt oder herbeigeführt wurde.
Bei der Bewegung und beim Spiel gibt es nun einmal von Zeit zu Zeit kleinere oder gröbere Verletzungen. Im Regelfall schadet dies den Kindern nicht nachhaltig.
Vor 40 Jahren, als ich im Gymnasium war, hätte es für eine Platzwunde nach Rauferei am Schulgelände noch ein paar Watschen daheim gegeben- aber niemand hätte daran gedacht, die Pausenaufsicht zu verklagen.

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p5334 (133 Kommentare)
am 06.10.2017 08:20

Kinderphysiotherapie, advanced! Kirchliche Kindergärten kapieren diesen Begriff kaum. Kleinkinder manchmal schon. Kindergärtnerinnen sind oft eine Katastrophe im Bereich Geld, Ethik und Universitär! Gemeinden und Volksschulen kapieren kaum zum Beispiel meinen Fax zum Radio Tunis 2002 und das Dr. Kinder und Babaphysiotherapie und Polzei- Kripo! Kleinkinder kosten mit deren Erziehung zu viel im Bereich Physiotherapie. Wer zahlt! Adverse neural Tension Group und Analphabeten!

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 06.10.2017 08:41

Google translate? Oder gesundheitliches Problem?

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u25 (4.961 Kommentare)
am 06.10.2017 10:48

😂

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adaschauher (12.083 Kommentare)
am 06.10.2017 10:24

Sind sie betrunken oder high so einen Blödsinn kann man nur in einem solchen Zustand schreiben.

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( Kommentare)
am 06.10.2017 11:10

nix verstesta Putinista-Erdoganista

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athena (3.249 Kommentare)
am 06.10.2017 06:22

diese amerikanischen verhältnisse, ständig jeden zu klagen und damit vielleicht auch finanziell was rauszuschlagen, ist eine unkultur!
was die aufsichtspflicht betrifft, so werden die - wie alles heutzutage , so überreguliert - das ein abgeschürftes knie im sommer schon eine katastrophe ist!
was ist das resultat??- die kinder dürfen immer weniger, denn wer von den erziehern riskiert dass er vor gericht muss!
dann halt nicht klettern, laufen, rutschen. mit steckerl spielen, ec ec . weshalb den job riskieren dafür? dann werden sie halt dick und unbeweglich!

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haliblau (3.764 Kommentare)
am 06.10.2017 03:06

Ja die damen und herren beim ogh müssen ja nur aufpassen das es ihnen die robe nicht hochhebt falls der wind zu stark bläst.sollen sich mal selber hhinstellen und versuchen so kleine "rabauken" zu bändigen. Öfters im verhältnis 1 zu 15 oder mehr. Kann denen nur empfehlen vor so einem urteil es selber mal zu versuchen.learning bei doing. Bin keine kindergärtnerin. Hatte auch bzw habe kinder waren auch klein. Und die sind zu 2 gewesen. Einmal in fahrt schwer zu bremsen. . Aber es ist klar das eine aufsichtspflicht besteht. Aber nochneinmal hinterm richtertisch ists leicht reden als sesselpf...... gilt nicht nur für dieses urteil.

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