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Kindersicherung im Auto: Ab 1,35 Meter genügt der Gurt

Von Valerie Hader, 26. März 2019, 11:51 Uhr
Auto Kind Gurt
Bild: colourbox.de

WIEN. Ab sofort brauchen Kinder im Auto in Österreich ab 1,35 Meter – statt bisher ab 1,50 Meter – keine Sitzerhöhung mehr.

Im Zuge der 36. Novelle des österreichischen Kraftfahrgesetzes (KFG) sind die Bestimmungen zur Kindersicherung im Auto geändert worden. War ein entsprechender Kindersitz (eine so genannte Sitzerhöhung) bisher bis zu einer Größe von 150 Zentimetern verpflichtend, so ist das jetzt nur noch bis 135 Zentimeter der Fall. „Ab dieser Körpergröße ist – laut neuem Gesetz – die Sicherung mit dem serienmäßigen Dreipunktgurt ausreichend“, erklärt ÖAMTC–Juristin Verena Pronebner.

Anderer Länder, andere Sitten

Für einen optimalen Gurtverlauf rät der ÖAMTC dennoch, auch künftig eine Sitzerhöhung zu verwenden. „Kinder, die kleiner als 1,35 Meter sind, benötigen nach wie vor eine ihrem Gewicht und ihrer Größe entsprechende Rückhaltevorrichtung“, sagt Pronebner. Bei Verstößen gegen die Kindersicherungsbestimmungen drohe neben einer Strafe bis 5000 Euro auch eine Vormerkung im Führerscheinregister.

Im europäischen Ausland sind die Regelungen unterschiedlich. Die meisten Nachbarländer legten die Grenze für die alleinige Verwendung des Sicherheitsgurts bei 1,50 Meter Körpergröße fest. „Auch deswegen sollte man Kinder auch in Österreich weiterhin mit einer Sitzerhöhung befördern“, meint Pronebner.

In Italien müssen Kinder unter neun Kilo beispielsweise in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert werden. Kinder zwischen neun und 36 kg und kleiner als 1,50 Meter benötigen im südlichen Nachbarland einen ihrem Gewicht und Größe entsprechenden Kindersitz.

Kindersitze mit Alarm in Italien

Ab 1. Juli 2019 müssen Kindersitze in Italien zudem mit einem Alarm ausgestattet sein, der ein Vergessen von Kindern im Fahrzeug verhindern soll. Diese Pflicht gelte nur für in Italien zugelassene Fahrzeuge. Mietwagenfahrer sollten im Voraus klären, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß ausgestattet ist.

Auch in Kroatien brauchen Kinder bis 1,50 Meter einen entsprechenden Kindersitz. In Tschechien müssen Kinder unter 36 kg und unter 1,50 Meter in einem ihrem Gewicht und ihrer Größe entsprechenden Kindersitz gesichert werden.

In Ungarn ist es verpflichtend, dass Kinder unter 1,50 Meter mit einem Kinderrückhaltesystem transportiert werden.

Kinder unter zwölf Jahren und kleiner als 1,50 Meter müssen auch in Deutschland in geeigneten Rückhalteeinrichtungen transportiert werden.

Warum das Kraftfahrgesetz zur Bestimmung der Kindersicherung in Österreich genau jetzt verändert wurde, ist nicht ganz klar. Armin Kaltenegger vom Kuratorium für Verkehrssicherheit vermutet, dass es damit zu tun haben könnte, dass es Kindersitze hierzulande nur für ein Gewicht von bis zu 36 Kilogramm gebe.

„Da kann es natürlich sein, dass manche Mädchen und Buben mit 1,50 Meter noch kindersitzpflichtig waren – es aber keinen geeigneten Sitz mehr gab, weil sie zu viel wogen“, mutmaßt der Jurist. Die Eltern würden sich straffällig machen, wenn sie ein zu schweres Kind in einem Kindersitz transportierten.

 

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14  Kommentare
14  Kommentare
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europa04 (21.652 Kommentare)
am 26.03.2019 21:01

Dann schauen wir uns an, wenn die ersten Kinder unter 150cm vom Gurt stranguliert werden.
Wahrscheinlich wird die ÖVPFPÖ-Bundesverwirrung die Ersparnisse beim Kindersitz als Erfolg für Familien verkaufen.

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 26.03.2019 15:28

Der nächste Vollholler.
Würde mir nicht im Traum einfallen, meinen Kleinen einfach so
auf den Sitz zu verfrachten, der ist jetzt 1,36 aber zart
gebaut.

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Radio_Eriwan (645 Kommentare)
am 26.03.2019 14:44

Radio Eriwan sichert sein Kind mit Sicherheit besser als diese Dillotantenregierung es vorschreibt.

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jago (57.723 Kommentare)
am 26.03.2019 15:52

Das sind doch nur Paragraphen zwinkern

Die Arbeit tun die anderen!

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jopc (7.371 Kommentare)
am 26.03.2019 22:52

Wenn Dummheit wirklich weh täte.
Kein Mensch zwingt sie das Kind OHNE sitzpolster zu befördern.
Ist aber den Roten zu hoch.

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PippilottaOma (1.219 Kommentare)
am 26.03.2019 12:42

Gibt es triftige Gründe, WARUM diese Änderung im Kraftfahrgesetz vollzogen wurde ?
Offensichtlich sind die Experten nicht sehr überzeugt/ begeistert davon.

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spoe_unlocked (638 Kommentare)
am 26.03.2019 13:19

Ja, weil es praxisfremd ist. Auch deutlich unter 1,50m Körpergröße reicht eine Sitzerhöhung mit einem (üblicherweise in Autos) verstellbaren Gurtsystem aus, aber das aktuelle Gesetz schreibt einen eigenen Kindersitz (also mit eigenem Gurtsystem) vor.

Etwas fester gebaute Kinder passten dann nicht einmal mehr in so einen Kindersitz, eine Sitzerhöhung dient dann auch der Sicherheit.

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PippilottaOma (1.219 Kommentare)
am 26.03.2019 13:58

Danke !

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derkommentator (2.254 Kommentare)
am 26.03.2019 14:38

"...aber das aktuelle Gesetz schreibt einen eigenen Kindersitz (also mit eigenem Gurtsystem) vor."

Welches aktuelle Gesetz sollte das sein? Bisher war lediglich eine Sitzerhöhung vorgeschrieben. Warum verbreiten Sie hier diesen Blödsinn? Damit der Hofer nicht ganz so blöd dasteht?

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betterthantherest (34.026 Kommentare)
am 26.03.2019 14:54

derkommentator, vielleicht darf auch ich behilflich sein:

§ 106 KFG, § 1c KDV

Zitat daraus: "Rückhalteeinrichtungen der der Klassen 0, 0+ (ausgenommen Babytragetaschen) und 1, die zwar den ECE-Regelungen 44.03 oder 44.04 entsprechen, die aber für die Rückhaltung des Kindes im Rückhaltesystem ausschließlich den Sicherheitsgurt des Fahrzeuges verwenden, dürfen ab 1. Mai 2010 nicht mehr verwendet werden."

Derkommentator, Sie liegen sachlich falsch. Da hilft auch noch so viel Aggressivität in den Posting nicht.

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derkommentator (2.254 Kommentare)
am 26.03.2019 15:01

Sie schreiben hier über Babysitze und Kindersitze bis 18 kg - also Kindersitze für Vorschulkinder. Die sind seltenst 1,35 groß und daher war es auch sehr vernünftig diese nicht mit dem Autogurt zu sichern.

Wir reden hier nicht von Klasse 0 und I Sitzen.

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spoe_unlocked (638 Kommentare)
am 26.03.2019 15:19

Genau genommen war eine Sitzerhöhung (ohne Integration ins Gurtsystem) unterhalb der definierten Körpergröße nicht vorschriftsgemäß. Es wurde toleriert, konnte aber jederzeit bestraft werden. Und im Fall eines Unfalles konnte die Versicherung einen Teil der Haftung bzw. Schuldfrage auf den verantwortlichen Lenker des Fahrzeuges abwälzen.

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damavan (19 Kommentare)
am 26.03.2019 19:17

Einfache Sitzerhöhungen und anschnallen mit dem Autogurt waren früher und snd auch heute ab 3 Jahren - 15 kg erlaubt.

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Joho75 (86 Kommentare)
am 27.03.2019 11:06

Genau!
Bis jetzt war es so wenn das Kind über 135cm groß ist und mann kann das Gurt System höhen verstellen im Auto brauchte man in 🇦🇹 auch keine Sitzerhöhung!

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